Liebe Mitglieder,
ich habe einen e-Motor zum Nachrüsten fürs Fahrrad im Internet bestellt.
Leider lässt sich nicht zweifelsfrei feststellen, ob er nicht mehr Leistung die Maximalleistung von 250W hat.
Meine Frage nun:
Wenn der Motor am Fahrrad verbaut ist und die Polizei mich anhält und feststellt, dass die maximale Nennleistung überschritten wird, was passiert dann?
Wird das Rad vernichtet/der Motor vernichtet?
Vielen Dank für die Auskunft!
Freundliche Grüße
Leistung des e-Bike Motors zu hoch
17. August 2018
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Frage vom 17. August 2018 | 18:07
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Leistung des e-Bike Motors zu hoch
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#1
Antwort vom 17. August 2018 | 19:21
Von
Status: Schüler (233 Beiträge, 71x hilfreich)
Hallo,
da würde ich mir keine Sorgen machen. 250 Watt heißt aber das der Motor bei 25 km/h abgeriegelt wird.
#2
Antwort vom 17. August 2018 | 19:34
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wenn die Nennleistung aber dennoch höher sein sollte müsste das ja fahren ohne Versicherung sein und das ohne Betriebserlaubnis - folgt daraus Beschlagnahmung und Vernichtung?
Nur hypothetisch, damit ich Bescheid weis
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. August 2018 | 22:35
Von
Status: Unbeschreiblich (120364 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatLeider lässt sich nicht zweifelsfrei feststellen, ob er nicht mehr Leistung die Maximalleistung von 250W hat. :
Na sicher lässt sich das feststellen.
Zitatwas passiert dann? :
Sicherstellung des Fahrzeugs und Einleitung eines Strafverfahrens.
Je nach Vorleben eventuell auch Sicherstellung des Führerscheins und unerfreuliche Post von der Führerscheinstelle.
#4
Antwort vom 18. August 2018 | 14:30
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 610x hilfreich)
ZitatWenn die Nennleistung aber dennoch höher sein sollte müsste das ja fahren ohne Versicherung sein und das ohne Betriebserlaubnis - folgt daraus Beschlagnahmung und Vernichtung? :
Nur hypothetisch, damit ich Bescheid weis
Hypothetisch gesehen ist das noch die am wenig schlimmste Folge ihres Thuns. Nur um Sie zu beunruhigen, etwas vom schlimmste was passieren könnte wäre eine tödlicher Unfall mit einem Fussgänger an dem Sie die alleinige Schuld haben. In so einem Fall keine Versicherung zu haben wäre mehr als schlecht.
ZitatLeider lässt sich nicht zweifelsfrei feststellen, ob er nicht mehr Leistung [als die erlaubte] Maximalleistung von 250W hat. :
Dazu gibt es Prüflabore dort kann man den Motor auf einem Leistungsprüfstand aus messen und danach das ganze mit einem Typenschild versehen auf dem die maximale Leistung des Motors ersichtlich ist. Was Sie wohl meinen ist: Man kann nicht kostengünstig und ohne grösseren finanziellen Aufwand die Leistung bestimmen und kenntlich machen. Wobei "grösseren finanziellen Aufwand" in Relation zu den Kosten eines schon geprüften System mit angeschriebener Leistung zu setzten ist.
#5
Antwort vom 18. August 2018 | 17:31
Von
Status: Unbeschreiblich (120364 Beiträge, 39881x hilfreich)
Zitatetwas vom schlimmste was passieren könnte wäre eine tödlicher Unfall mit einem Fussgänger an dem Sie die alleinige Schuld haben :
Da stünde dann auch eine mehrjährige Haftstrafe im Raume.
#6
Antwort vom 20. August 2018 | 08:40
Von
Status: Weiser (17027 Beiträge, 5900x hilfreich)
ZitatLeider lässt sich nicht zweifelsfrei feststellen, ob er nicht mehr Leistung die Maximalleistung von 250W hat. :
Kleine Nachhilfe in Sachen Elektrotechnik:
Man kann auch einen 100W Motor mit 500W betreiben. Es ist immer nur eine Frage der Kühlung des Motors.
Der Motor hat also keine maximale Leistung, sondern eine Nennleistung mit welcher er betrieben wird. Wenn du also den Motor selbst eingebaut hast, dann liegt es an dir die dem Motor zur Verfügung gestellte Leistung zu begrenzen. Der Motor kann nichts dafür wenn du diesem mehr Leistung abverlangst also man eigentlich sollte.
#7
Antwort vom 21. August 2018 | 11:13
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatDa stünde dann auch eine mehrjährige Haftstrafe im Raume. :
Aber nur, wenn die erhöhte Leistung (via unzulässiger Geschwindigkeit) ursächlich für den Unfall wäre.
Abgesehen davon ist das der Extremfall; selbst bei bewußten illegalen Autorennen mit Todesfolge wurden noch keine rechtskräftigen Urteile von "mehreren Jahren" gefällt.
Ansonsten halte ich eher den zivilrechtlichen Fall für den Worst Case - das Opfer ist nicht tot, sondern lebenslang schwer geschädigt mit Behandlungs- und sonstigen Kosten im sechsstelligen Bereich.
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