Leistung des e-Bike Motors zu hoch

17. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Tobojoho
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Leistung des e-Bike Motors zu hoch

Liebe Mitglieder,

ich habe einen e-Motor zum Nachrüsten fürs Fahrrad im Internet bestellt.
Leider lässt sich nicht zweifelsfrei feststellen, ob er nicht mehr Leistung die Maximalleistung von 250W hat.

Meine Frage nun:
Wenn der Motor am Fahrrad verbaut ist und die Polizei mich anhält und feststellt, dass die maximale Nennleistung überschritten wird, was passiert dann?
Wird das Rad vernichtet/der Motor vernichtet?

Vielen Dank für die Auskunft!

Freundliche Grüße

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Juergen703
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 71x hilfreich)

Hallo,

da würde ich mir keine Sorgen machen. 250 Watt heißt aber das der Motor bei 25 km/h abgeriegelt wird.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tobojoho
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn die Nennleistung aber dennoch höher sein sollte müsste das ja fahren ohne Versicherung sein und das ohne Betriebserlaubnis - folgt daraus Beschlagnahmung und Vernichtung?
Nur hypothetisch, damit ich Bescheid weis

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Tobojoho):
Leider lässt sich nicht zweifelsfrei feststellen, ob er nicht mehr Leistung die Maximalleistung von 250W hat.

Na sicher lässt sich das feststellen.



Zitat (von Tobojoho):
was passiert dann?

Sicherstellung des Fahrzeugs und Einleitung eines Strafverfahrens.

Je nach Vorleben eventuell auch Sicherstellung des Führerscheins und unerfreuliche Post von der Führerscheinstelle.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Tobojoho):
Wenn die Nennleistung aber dennoch höher sein sollte müsste das ja fahren ohne Versicherung sein und das ohne Betriebserlaubnis - folgt daraus Beschlagnahmung und Vernichtung?
Nur hypothetisch, damit ich Bescheid weis


Hypothetisch gesehen ist das noch die am wenig schlimmste Folge ihres Thuns. Nur um Sie zu beunruhigen, etwas vom schlimmste was passieren könnte wäre eine tödlicher Unfall mit einem Fussgänger an dem Sie die alleinige Schuld haben. In so einem Fall keine Versicherung zu haben wäre mehr als schlecht.

Zitat (von Tobojoho):
Leider lässt sich nicht zweifelsfrei feststellen, ob er nicht mehr Leistung [als die erlaubte] Maximalleistung von 250W hat.


Dazu gibt es Prüflabore dort kann man den Motor auf einem Leistungsprüfstand aus messen und danach das ganze mit einem Typenschild versehen auf dem die maximale Leistung des Motors ersichtlich ist. Was Sie wohl meinen ist: Man kann nicht kostengünstig und ohne grösseren finanziellen Aufwand die Leistung bestimmen und kenntlich machen. Wobei "grösseren finanziellen Aufwand" in Relation zu den Kosten eines schon geprüften System mit angeschriebener Leistung zu setzten ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
etwas vom schlimmste was passieren könnte wäre eine tödlicher Unfall mit einem Fussgänger an dem Sie die alleinige Schuld haben

Da stünde dann auch eine mehrjährige Haftstrafe im Raume.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von Tobojoho):
Leider lässt sich nicht zweifelsfrei feststellen, ob er nicht mehr Leistung die Maximalleistung von 250W hat.

Kleine Nachhilfe in Sachen Elektrotechnik:
Man kann auch einen 100W Motor mit 500W betreiben. Es ist immer nur eine Frage der Kühlung des Motors.
Der Motor hat also keine maximale Leistung, sondern eine Nennleistung mit welcher er betrieben wird. Wenn du also den Motor selbst eingebaut hast, dann liegt es an dir die dem Motor zur Verfügung gestellte Leistung zu begrenzen. Der Motor kann nichts dafür wenn du diesem mehr Leistung abverlangst also man eigentlich sollte.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da stünde dann auch eine mehrjährige Haftstrafe im Raume.


Aber nur, wenn die erhöhte Leistung (via unzulässiger Geschwindigkeit) ursächlich für den Unfall wäre.
Abgesehen davon ist das der Extremfall; selbst bei bewußten illegalen Autorennen mit Todesfolge wurden noch keine rechtskräftigen Urteile von "mehreren Jahren" gefällt.

Ansonsten halte ich eher den zivilrechtlichen Fall für den Worst Case - das Opfer ist nicht tot, sondern lebenslang schwer geschädigt mit Behandlungs- und sonstigen Kosten im sechsstelligen Bereich.

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