Person A erhält meinen Mahnbescheid von seiner Versicherung, diese wurde (vom Versicherungsnehmer) wegen Nichtzahlung gekündigt. Die Versicherung sieht jedoch die Kündigung nicht ein und Reicht einen Mahnbescheid ein. Person A wiederspricht diesem (Per Einschreiben mit Rückschein) Es kommt zu einer Verhandlung. Der Richter gibt Person A recht, da die Kündigung rechtens war. Kann Person A nun die Umkosten: Porto und Fahrgeld zum Gericht bei der Versicherungen erstatten lassen ?
-- Editiert von 91Darween91 am 19.08.2018 21:16
Umkosten Wiederholen ?
17. August 2018
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Frage vom 17. August 2018 | 15:20
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Umkosten Wiederholen ?
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