Hallo Forengemeinde!
Wir wollen in diesem Jahr eine junge Ungarin (16 Jahre) als Auszubildende einstellen. Die junge Dame wohnt derzeit noch zuhause in Ungarn.
Gerade machen wir uns Gedanken über einige behördliche Fragen; vielleicht kann uns ja jemand weiterhelfen!
1. Der (Haupt-)Wohnsitz wird während der Ausbildung hier in Deutschland sein; wir werden der jungen Dame eine Firmenwohnung zur Verfügung stellen. Wie findet die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt statt? Soweit wir wissen können wir als Vermieter zusammen mit der jungen Dame beim Einwohnermeldeamt vorsprechen und diese gemeinsam mit Hauptwohnsitz unter der entsprechenden Adresse anmelden (insofern wir den Einzug persönlich bestätigen).
2. Benötigen wir durch die Eltern eine "Erziehungs- und Handlungsvollmacht" um im Sinne der jungen Dame zusammen mit ihr (oder stellvertretend) z.B. amtliche/ behördliche oder geschäftliche Vorgänge "abzusegnen"?
Gibt es hierfür entsprechende Formularvorlagen und müssen diese durch Notare oder Behörden bestätigt werden?
Wir danken Euch!
Vollmacht für heranwachsende Auszubildende
17. August 2018
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Frage vom 17. August 2018 | 15:15
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Vollmacht für heranwachsende Auszubildende
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#1
Antwort vom 20. August 2018 | 12:38
Von
Status: Richter (8407 Beiträge, 3770x hilfreich)
Ganz einfach mal beim Einwohnermeldeamt anrufen, die werden euch sagen könne, was in dem Fall vorgelegt werden muss.
#2
Antwort vom 20. August 2018 | 14:20
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Für das Einwohnermeldeamt müssen Sie eine sog. "Wohnungsgeberbestätigung" nach § 19 Bundesmeldegesetz ausstellen. Das Formular dafür finden Sie wahrscheinlich auf der Internetseite Ihrer Stadt/Gemeinde.
Hier mal beispielhaft das der Stadt Hannover:
https://form.hannover-stadt.de/pdf/meldewesen/wohnungsgeberbestaetigung.pdf
Zitat:2. Benötigen wir durch die Eltern eine "Erziehungs- und Handlungsvollmacht" um im Sinne der jungen Dame zusammen mit ihr (oder stellvertretend) z.B. amtliche/ behördliche oder geschäftliche Vorgänge "abzusegnen"?
Ja, eine Personensorgevollmacht. Die kann man selbst schreiben, oder einfach folgendes kopieren
Auszufüllen und zu unterschreiben ist sie natürlich durch die Eltern der jungen Dame
Zitat:Personensorgevollmacht
für
______________________ ______________________ ______________________ ______________________
(Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kindes)
Vollmachterteilende Personen:
______________________
______________________
______________________
(Name und Adresse der Erziehungsberechtigten)
Bevollmächtigte Person(en):
______________________
______________________
______________________
(Name und Anschrift der Bevollmächtigten)
Für die Ausbildung bei der Firma___________________ in ______________________ in der Zeit von ______________________ bis ______________________ erteilen wir als Erziehungsberechtigte von oben genanntem Kind eine Personensorgevollmacht. Der Bevollmächtigte ist damit für die Aufsicht und Erziehungsaufgaben zuständig, die während des o.g. Zeitraumes notwendig werden. Dazu zählen auch medizinisch notwendige Entscheidungen.
Die von uns erteilte Vollmacht ist für die Dauer der Ausbildung gültig. Im Anschluss, oder bei vorzeitiger Beendigung der Ausbildung verliert sie ihre Gültigkeit. Ferner kann die Vollmacht immer widerrufen werden. Sie erlischt automatisch mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes.
______________________
Unterschrift der Erziehungsberechtigten
______________________
Datum und Ort der Ausstellung
Eine Beglaubigung ist normalerweise nicht erforderlich.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 20.08.2018 14:25
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#3
Antwort vom 20. August 2018 | 17:21
Von
Status: Senior-Partner (6267 Beiträge, 1499x hilfreich)
Zitat:
Gerade machen wir uns Gedanken über einige behördliche Fragen; vielleicht kann uns ja jemand weiterhelfen!
1. Der (Haupt-)Wohnsitz wird während der Ausbildung hier in Deutschland sein; wir werden der jungen Dame eine Firmenwohnung zur Verfügung stellen. Wie findet die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt statt?
Indem die Ungarin sich anmeldet.
Es besteht Meldepflicht, man muß sich dort anmelden, wo man seinen Wohnsitz hat, und das ist dann hier in Deutschland. Es braucht auch keine Vollmachten oder Einwilligungen der Eltern, weil es kein "Antrag auf Anmeldung" ist, sondern schlicht die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht.
Zitat:
Soweit wir wissen können wir als Vermieter zusammen mit der jungen Dame beim Einwohnermeldeamt vorsprechen und diese gemeinsam mit Hauptwohnsitz unter der entsprechenden Adresse anmelden (insofern wir den Einzug persönlich bestätigen).
Mit der entsprechenden Meldebescheinigung des Vermieters/Wohnungsgebers kann sie das auch allein.
Zitat:2. Benötigen wir durch die Eltern eine "Erziehungs- und Handlungsvollmacht" um im Sinne der jungen Dame zusammen mit ihr (oder stellvertretend) z.B. amtliche/ behördliche oder geschäftliche Vorgänge "abzusegnen"?
Darauf gibt es keine pauschale Antwort. Minderjährige sind beschränkt geschäftsfähig, für die meisten Verträge brauchen sie die Einwilligung der Sorgeberechtigten. Entsprechende Vollmachten müssen in den meisten Fällen nicht notariell beglaubigt werden, es hilft aber sicher, daß Dritte die Wirksamkeit bzw. Echtheit einer Vollmacht ohne weitere Nachfragen anerkennen.
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