Verkehrsunfallanzeige erst nach 3 Monaten erhalten, Versicherung verweigert Zahlung

16. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
go497720-27
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkehrsunfallanzeige erst nach 3 Monaten erhalten, Versicherung verweigert Zahlung

Hallo, ich dachte dass ich hier vielleicht Hilfe finden könnte.

Ende Mai wurde mein verkehrsgerecht geparkter Opel Corsa von einem VW Transporter angeschleift. Ich wurde daraufhin nicht kontaktiert und nahm an, dass der Verursacher einfach weggrfahren ist, da mir das schon einmal passiert ist (Seitenspiegel abgefahren und Fahrerflucht begangen).

Jetzt habe ich aber gestern, Mitte August, eine Verkehrsunfallanzeige von der Polizei bekommen mit dem Verursacher und der geschätzten Höhe des Schadens.

Als ich mich heute bei der Versicherung gemeldet habe (die zunächst überhaupt geleugnet hat dass der Halter bei denen versicherz sei und mich über 10 Ecken erst zum Teamleiter weitergeleitet haben) haben diese mir jeglichen Anspruch auf Schadensersatz verweigert, weil ich keine Fotos vom Schaden habe und keinen Gutachter beauftragen kann, da ich das Auto im Juli verkauft habe.

Der Verursacher hat den Schaden zugegeben in der Verkehrsunfallanzeige. Wenn ich früher erfahren hätte, dass jemand sich bezüglich dieses Unfalls gemeldet hat, hätte ich natürlich einen Gutachter beauftragt sich den Schaden anzugucken. Habe ich jetzt gar keinen Anspruch auf Schadensersatz mehr?

Danke im Voraus.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von go497720-27):
Habe ich jetzt gar keinen Anspruch auf Schadensersatz mehr?

Doch.

Man wird halt nur nachweisen müssen, das der Schaden vom Verursacher ist und wie hoch der Schaden war.
Das ist das gute Recht der Versicherung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16550 Beiträge, 9318x hilfreich)

Zitat:
Habe ich jetzt gar keinen Anspruch auf Schadensersatz mehr?

Theoretisch: Ja
Praktisch: Wenn Sie Schadensersatz haben wollen, müssen Sie auch die Höhe des Schadens nennen können. Wenn Sie kein Gutachten haben, tut es wahrscheinlich auch die Werkstattrechnung. Wenn Sie den Wagen allerdings verkauft haben, ohne den Schaden vorher zu reparieren (oder keine Rechnung für die Reparatur haben), dann sieht es in der Tat mau aus.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Theoretisch: Ja


Wieso sollte er theoretisch keinen Anspruch auf Schadenersatz haben?

0x Hilfreiche Antwort

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