Erfahrungen mit Ra Heyl

16. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Heikedi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erfahrungen mit Ra Heyl

ich wollte meine Erfahrungen mit diesem uminösen Anwalt mit anderen teilen, damit vielleicht auch diese ein positives Ende finden wie ich.
Mein Exmann und ich hatten vor Jahren ein Auto gekauft und dieses finan-ziert. Ich hatte als zweiter Gläubiger mit unterschrieben. Irgendwann hat er einfach das zahlen unterlassen. Es kam dann soweit, das er einen Schulden-plan hat machen lassen. Alles ohne mein Wissen. Als ich die Scheidung ein-gereicht habe und mir eine Schufa Auskunft habe machen lassen, das böse Erwachen. Riesen Schulden auf dem Auto und nichts war abbezahlt. Dann ging der Streit mit der Postbank los. Diese wollten sich nie zu etwas äußern und verwiesen mich nur an Herrn Heyl. Der wollte immer nur Geld von mir obwohl ich ihm deutlich machte, dass ich von dem allem nix gewusst habe, und man mich auch nie kontaktiert hat, dass ich Schulden bei der Postbank habe. Ich habe die Angelegenheit einem Anwalt übergeben. Nach drei Jah-ren nun hat die Schufa meinen Datenbestand gelöscht, da ich Klage gegen Herrn Heyl eingereicht habe und folgenden Brief an die Schufa geschrieben habe (stelle ich ans Ende)
Ich kann nur sagen, wenn ihr zu 1000 % keine Schulden bei diesem Verein habt, dann kämpft für euer Recht. Dieser Heyl ist wirlich das allerletzte was ich je erlebt habe. Er wollte im Endeffekt nur Geld von mir, damit ich meine Schufa gelöscht bekommen. Denn den KFZ Brief hat er komischerweise schon vorher raus gerückt. Hoffe kann dem ein oder anderen damit zu sei-nem Recht verhelfen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der eingegangen Selbstauskunft vom 15.01.2018 verlange ich die umgehende Streichung und Entfernung des Eintrages „Deutsche Postbank AG (Abw. RA Heyl)" bis zum xx.xx.2018, da die Richtigkeit dieser Forderung bestritten wird.
Ich nehme Bezug auf folgende Rechtsgrundlagen:

- § 35, BDSG um eine Forderung deren Richtigkeit bestritten wird…
- §§ 823 , 1004 BGB (Anspruch auf Beseitigung der durch die unzulässi-ge Datenübermittlung entstandene Störung)
- LG Düsseldorf, Az 12 O 392/01 , befunden, dass die Schufa keine un-richtigen und widersprochenen Daten speichern darf

Andernfalls werde ich ohne weitere Kontaktaufnahme eine Einstweilige Verfügung erwirken um den Datensatz entsprechend der rechtlichen Vor-gaben zu behandeln, und die strittigen Daten zu löschen.

Ich erwarte die schriftliche Bestätigung bis zum xx.xx.2018 hier eingehend.

Für Ihre Bemühungen und Ihre Unterstützung bedanke ich mich bereits im Voraus und verbleibe

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich hatte als zweiter Gläubiger mit unterschrieben

Als Schuldner...

Zitat:
obwohl ich ihm deutlich machte, dass ich von dem allem nix gewusst habe

Und das war sein gutes Recht. Es ist egal, ob du "von alldem gewusst hast". Du hast unterschrieben und damit stehst du als Schuldner in der Pflicht. So einfach ist das. Bei einer Gesamtschuldnerschaft (also mehr als einem Schuldner) kann sich der Gläubiger aussuchen, bei wem er die Hand aufhält. Etwaiger finanzieller Ausgleich ist dann Sache der beiden Schuldner untereinander.

Ich weiß nicht, was genau du erwartest. Du hast für einen Kredit unterschrieben, der nicht abbezahlt wurde. Du hast die Schulden weiterhin. Worauf die Klage genau abzielt, ist nicht klar, denn einfach mit einem Fingerschnipsen wirst du die Schulden nicht los.

Ob der Schufa-EIntrag ohne Mahnung zu Recht erfolgte, kann man natürlich bestreiten. Die Schulden hast du trotzdem, denn ohne triftigen Grund, warum deine damalige Unterschrift unter den Kreditvertrag nicht OK war bzw. ohne Bezahlung, wirst du die nicht los.

Ich will deinem Anwalt nicht zu Nahe treten, aber ich befürchte, dass es hier ein böses Erwachen gibt, wenn dann festgestellt wird, dass man das trotzdem zu bezahlen hat.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Sehe ich genau so wie mepeisen. Der Schufa-Eintrag mag vielleicht unrechtmäßig erfolgt sein - das hat auf die ursprüngliche Forderung aber überhaupt keinen Einfluss. Die dürfte weiter bestehen.

0x Hilfreiche Antwort

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