Schriftliche Äußerung als Betroffener - was ist das?

16. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
goleo
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)
Schriftliche Äußerung als Betroffener - was ist das?

Hallo,

ich wurde als Motorradfahrer beim Warten an einer Ampel durch einen Autofahrer umgefahren und zog mir oberflächliche Beinverletzungen (d.h. einige Schrammen) zu.
Der Polizist wollte dies zu meiner Sicherheit (Regressansprüche) "aufnehmen". Nun erhalte ich zu diesem Vorfall ein Schreiben "Schriftliche Äußerung als Betroffener". Ich kenne aber nur den Status als Beschuldigter bzw. als Opfer.

Da ich zuvor die Kolonne auf dem Linksabbiegerstreifen überholte und dann vor der Ampel wieder nach rechts, vor das dort bereits gestanden habende Auto (welches mich später umfuhr) scherte, gab der Polizist mir fürs Erste die Hauptschuld. Das Auto stand jedoch 10-15 Meter vor der Fußgängerfurt.

Das Schreiben beginnt mit "Ihnen wird vorgeworfen folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:".

Was soll ich nun in den Äußerungsbogen schreiben? Nichts?

Edit: Habe mich nun schlau gemacht. Allerdings verstehe ich nicht, wieso mir eine OWi vorgeworfen wird, wenn von einer Straftat die Rede ist. Muss ich den Bogen überhaupt beachten? Auf einigen Websites las ich, dass man ihn getrost auch ignorieren kann. Auf anderen wieder, dass wenigstens die Pflichtangaben auszufüllen sind. Ich denke jetzt mal, ich kann ignorieren, nur, wenn ich mich äußere, muss ich wenigstens Pflichtangaben tätigen

-- Editiert von goleo am 16.08.2018 05:39

-- Editiert von Moderator am 17.08.2018 13:47

-- Thema wurde verschoben am 17.08.2018 13:47

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4 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

"Betroffener" ist das selbe wie Beschuldigter. Im Strafverfahren heißt es Beschuldigter im OWi-Verfahren Betroffener.

Zitat:
Das Schreiben beginnt mit "Ihnen wird vorgeworfen folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:".


Eben...

Zitat:
Was soll ich nun in den Äußerungsbogen schreiben? Nichts?


Das musst Du selbst wissen, ob Du Dich zu dem Owi-Vorwurf äußern willst.

Zitat:
Allerdings verstehe ich nicht, wieso mir eine OWi vorgeworfen wird, wenn von einer Straftat die Rede ist.


Wo ist von einer Straftat die Rede? Dass der Autofahrer eine Straftat (fahrlässige KV) begangen hat, schliesst ja nicht aus, dass Du gleichzeitig oder vorher oder nachher eine OWi begangen hast. Da Du nicht schreibst, was Dir überhaupt vorgeworfen wird, kann man auch herzlich wenig dazu sagen.

Zitat:
Muss ich den Bogen überhaupt beachten?


Nein, ein Betroffener ist nicht verpflichtet zur Sache auszusagen. Es wird dann sicherlich ein Bußgeldbescheid kommen.

Zitat:
Auf anderen wieder, dass wenigstens die Pflichtangaben auszufüllen sind. Ich denke jetzt mal, ich kann ignorieren, nur, wenn ich mich äußere, muss ich wenigstens Pflichtangaben tätigen


Nein, die Pflichtangaben müssen immer gemacht werden. Da die Pflichtangaben aber schon bekannt sind (Name, Anschrift, Geburtsdatum ...) kann man es auch lassen (real passiert da nichts, wenn man nichts macht). Nur wenn in dem Schreiben z.B. die Anschrift oder das Geburtsdatum falsch wäre, müsste man es berichtigen.


-- Editiert von !!Streetworker!! am 16.08.2018 09:46

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
goleo
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erst mal!

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Das musst Du selbst wissen, ob Du Dich zu dem Owi-Vorwurf äußern willst.

Das Problem ist, hier ist kein Vorwurf genannt. Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Körperverletzung mit Verweis aufs StGB, nicht auf einen Tatbestand der bußgeldbewehrt ist.


Zitat (von !!Streetworker!! ):
Da Du nicht schreibst, was Dir überhaupt vorgeworfen wird, kann man auch herzlich wenig dazu sagen.

Das ist das Problem, es ist kein Vorwurf vorhanden. Im Feld "Straftat/Ordnungswidrigkeit" steht der Verweis auf 229 StGB. Im Paragraphen steht drin, nur die Verletzung anderer Personen ist strafbar - nicht die der eigenen. Eine andere Person habe ich nicht verletzt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Dann ist ein Fehler passiert und man wollte Dir eigentlich einen Zeugenanhörungsbogen schicken. Einfach mal den Sachbearbeiter anrufen...

Ps. Als Zeuge im Owi-Verfahren besteht auch grds. Aussagepflicht.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 16.08.2018 10:53

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
goleo
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Kleines Update:

Ich hatte ja eine Kolonne auf der linken Spur einer zweistreifigen Einbahnstraße überholt und vor der roten AMpel wieder auf die rechte Spur gewechselt. Paar Sekunden später wurde ich vom Fahrzeug umgerollt.

Denke, der Fahrer hatte Automatik, den Fuß nicht auf der Bremse, und auf sein Handy geguckt.

Der Polizist gab mir zunächst Schuld und hätte eigentlich auch ein hohes Bußgeld (Überholen an unübersichtlicher Stelle o.ä) verhängen können. Glücklicherweise war er als Zweiradfahrer mir gesinnt und belehrte mich entgeltfrei.

Jedenfalls habe ich nach Erhalt des o.g. Bogens nichts unternommen und wenige Wochen später Mitteilung über die Verfahreneinstellung erhalten.

-- Editiert von goleo am 18.09.2019 02:08

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