Hausverkauf bei Insolvenz

15. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb497685-85
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverkauf bei Insolvenz

Hallo,
ich bin Mitglied einer Erbengemeinschaft. Es gibt ein Nachlasskonto mit etwa 10.000€ und ein Haus auf einem Erbpachtgrundstück. Das Haus wurde nach einer Wertermittlung als Abrissobjekt bewertet, woraufhin ich eine Veräußerung an einen privaten Interessenten angestrebt hatte.
Ein Mitglied war damit nicht einverstanden und strebt eine Veräußerung durch ein Immobiliencenter einer Bank an, was ja nicht unüblich ist.
Es hat von der Seite eine Begutachtung statt gefunden, die den Verkauftwert auf 61.000€ setzt, Voraussetzung für den Verkauf durch das Immobilencenter ist die Räumung des Hauses (4000€) und die Aufbereitung des Grundstücks durch einen Gärtner (10.000€).
Ich bin die das einzige Mitglied der Erbengemeinschaft mit gesichertem Einkommen, alle anderen sind bedürftig, sprich HARZ 4.
Nach meiner eigenen persönlichen und damit unsicheren Einschätzung ist das Objekt schwierig zu verkaufen, nur an Handwerker, auch nicht gerade in bester Lage.
Eine voraussichtliche Zwischenfinanzierung, also Aufbereitung etc., laufende Kosten zum Unterhalt, Unkosten für die Wintersaison habe ich mit knapp 20.000€ kalkuliert, 10.000€müssten also bis zu einem eventuellen Verkauf von der Erbgemeinschaft finanziert werden.
Da meine Geschwister bedürftig sind, sehe ich also mich als potentiellen Schuldner, womit ein positives Ergebnis, also ein erfolgreicher Verkauf, noch nicht gewährleistet ist.

Persönlich empfinde ich von insbesondere einem Mitglied der Gemeinschaft immensen Sozialneid, und weiß, dass eine eventuelle finanzielle Schädigung meiner Person nicht nur in Kauf genommen, sondern angestrebt wird, damit ich mich wieder in die familiären Gegebenheiten (bedürftig, erfolglos, entsprechend meiner familiären Gene) eingliedere.

Einen Anwalt habe ich bereits beauftragt, der nimmt meine Ängste nicht ernst und suggeriert mir das Gefühl, dass dies ein "kleiner Fisch" für ihn ist. Da ich bisher alle anfallenden Arbeiten allein erledigt habe, meinen Urlaub vorwiegend in den Erhalt des Erbes investiert habe und bereits etliche Vorschüsse in finanzieller Form geleistet habe, geht mir gerade die Luft aus.

Ein Ausschlagen des Erbes ist nicht mehr möglich, da ich mit Bestellung des Erbscheines dies bereits angenommen habe, die 3- Tagesfrist ist nach der Insolvenzerklärung des 1. Gutachters natürlich auch abgelaufen.

Wie schütze ich mich gegen weitere finanzielle Schädigung? Kann mir jemand einen Rat geben?

Gruß E.

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