Ich hoffe ich bin hier richtig.
Meine Mutter und meine Tante haben je zur Hälfte ein Haus geerbt in dem beide zusammen gelebt haben; meine Mutter die untere Etage und meine Tante die obere. Durch Streitigkeiten ist meine Tante ausgezogen und wollte ausgezahlt werden. Meine Mutter wohnt immer noch in dem Haus. Da meine Mutter erwerbsunfähig ist bekommt sie leider keinen Kredit. Ich bekomme keinen, da bei mir noch als Vermerk Insolvenz steht.
Bislang ist nichts weiter passiert und meine Tante hält die Füsse still.
Nun will ich mich erkundigen, ob meine Tante eine Möglichkeit hat eine Zwangsversteigerung durchzuführen? Gibt es da Fristen die ablaufen können, dass meine Tante das Haus versteigern lassen kann ohne das meine Mutter zustimmen muss? Das ganze ist jetzt fast 10 Jahre her.
Danke schon einmal im Voraus
Haus geerbt, Zwangsversteigerung?
15. August 2018
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Frage vom 15. August 2018 | 20:09
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 8x hilfreich)
Haus geerbt, Zwangsversteigerung?
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#1
Antwort vom 15. August 2018 | 20:33
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Die Tante hat die Möglichkeit, die Teilungsversteigerung zu beantragen. Fristen sind dafür nicht einzuhalten.
#2
Antwort vom 15. August 2018 | 20:46
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 8x hilfreich)
Was genau heißt Teilungsversteigerung? Das sie quasi ihre 50 % , die sie geerbt hat versteigern kann obwohl nicht festgelegt ist, was genau ihr gehört?
Hätte das für meine Mutter Nachteile?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. August 2018 | 20:56
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatWas genau heißt Teilungsversteigerung? Das sie quasi ihre 50 % , die sie geerbt hat versteigern kann obwohl nicht festgelegt ist, was genau ihr gehört? :
Nein, der berechtigte Miteigentümer veranlasst die Versteigerung der kompletten Hütte.
Der Erlös (nach Kosten) wird im Verhältnis der Eigentumsanteile aufgeteilt. Ohne Aufteilung (Teilungserklärung) gehört beiden alles. Die vorhandene Nutzungsaufteilung hat keinen Einfluss auf Eigentumsverhältnisse.
na ja, die Hütte wäre weg und die Mutter müsste sich vermutlich ein anderes Heim suchen.ZitatHätte das für meine Mutter Nachteile? :
Beide Eigentümer können übrigens mitsteigern.
Berry
#4
Antwort vom 15. August 2018 | 21:08
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 8x hilfreich)
Na super.....im Testament steht halt es wird jedem zur Hälfte vermacht...
#5
Antwort vom 15. August 2018 | 21:21
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Na super.....im Testament steht halt es wird jedem zur Hälfte vermacht...
Ist ja auch passiert und wenn das so geschrieben steht, dann sind ideelle Hälften gemeint. Jedem gehört also die Hälfte an jedem Stein und nicht eine bestimmte Hälfte des Hauses.
Wenn beide sich einig sind, dann kann auch eine Aufteilung in Eigentumswohnungen vorgenommen werden. Dann könnte jede ihre Wohnung verkaufen.
#6
Antwort vom 15. August 2018 | 21:40
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 8x hilfreich)
Es muss ne andere Lösung her, meine Mutter will in ihrem Elternhaus wohnen bleiben...
Aber danke für die schnellen Antworten !
#7
Antwort vom 16. August 2018 | 15:14
Von
Status: Gelehrter (10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
ZitatEs muss ne andere Lösung her, meine Mutter will in ihrem Elternhaus wohnen bleiben... :
Eine mögliche Lösung hat hh bereits angesprochen.
ZitatWenn beide sich einig sind, dann kann auch eine Aufteilung in Eigentumswohnungen vorgenommen werden. Dann könnte jede ihre Wohnung verkaufen. :
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