Verschiebung der Flugzeiten - Höhe der Entschädigung

15. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
AH1983
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verschiebung der Flugzeiten - Höhe der Entschädigung

Hallo zusammen,

kennt sich jemand mit Entschädigungen bei Flugzeitenverschiebungen aus?

Bei unserem Sommerurlaub ist der Hinflug (vorher angekündigt) um 9 Stunden nach hinten verschoben worden, der Rückflug dann einen Tag vor Rückflug um 6 Stunden. Nun haben wir diese Antwort bekommen:

- Selbstverständlich können wir Ihre Verärgerung über die Flugplanänderungen nachempfinden. Es ist für den Reisenden immer unangenehm, wenn sich Änderungen im Zeitplan und Reiseverlauf ergeben.
Die ersten vier Stunden einer Fl***erschiebung sind entschädigungslos hinzunehmen. Denn auch wenn der Änderungsvorbehalt bei einer Verschiebung der Flugzeiten gegen § 308 Nr. 4 BGB verstößt (Urteil des BGH vom 10.12.2013 - <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=X%20ZR%2024/13" target="_blank" class="djo_link" title="BGH, 10.12.2013 - X ZR 24/13: Zur Bindung des Reiseveranstalters an "vorläufige Flugzeiten"">X ZR 24/13</a>), so liegt jedoch erst dann ein Mangel vor, wenn dadurch die Grenze der Zumutbarkeit für den Reisenden überschritten wird. Für die verspäteten Abflüge nehmen wir jeweils ab der fünften Verspätungsstunde eine Minderung von 5% des Tagesreisepreises pro Stunde vor, dies ergibt in Ihrem Fall einen Gesamtbetrag von 80,00 Euro (zum Ausgleich für alle Reiseteilnehmer zusammen). -

Was meint ihr, ist das so richtig?

Durch die Fl***erschiebung auf dem Hinflug waren wir anstatt mittags erst um 21 Uhr abends im Hotel und zurück waren wir dann halt viel länger im Hotel, dann ohne Zimmer etc.
Zurück sind wir auch noch mit einer anderen Airline geflogen, sodass unsere Sitzplatzreservierung futsch war etc.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1960x hilfreich)

Wie lange im voraus wurde die Flugzeitänderung denn mitgeteilt?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AH1983
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Fast 4 Monate

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

wie Sie im Eingangsthread schreiben wurden die Hinflugzeiten mit einem Vorlauf von geraumer Zeit kommuniziert. Dem entnehme ich das man Ihnen bei Buchung voraussichtliche Abflugzeiten nannte und Sie zum Zeitpunkt der Aenderung noch nicht ueber ein verbindliches Flugticket verfuegten.

Die Aenderung der Flugzeiten des Rueckfluges erfolgten jedoch einen Tag vor dem Rueckflug. Hier waere es wichtig zu wissen welche Strecke geflogen werden sollte und welche Fluggesellschaft fuer den Flug vorgesehen war und welche dann tatsaechlich geflogen ist.

Ich nehme an, dass Sie mit 80,-- Euro von Ihrem Reiseveranstalter entschaedigt wurden. So wie Sie das Schreiben, das Sie wohl von Ihrem Reiseveranstalter erhielten, inhaltlich darstellen, duerfte das so 'ok' sein. In der Rechtsprechung hat sich tatsaechlich durchgesetzt, das bei Pauschalreisen Zeitaenderungen bis 5 Stunden als hinnehmbare Unannehmlichkeit zu akzeptieren sind.

U.U. koennten fuer den Rueckflug aber noch Ansprueche gegen die Fluggesellschaft bestehen. Darum sollten Sie, wie oben gefordert, entsprechende Informationen ueermitteln.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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