Hallo Forum,
Ich bin mir nicht sicher ob das hier richtig eingestellt ist und hoffe einfach mal das Beste.
Mein Problem/Vorfall:
Mein Vermieter (Gewerbeeinheit mit Ladengeschäft/Lager/Büro/Produktions+Entwicklungsraum) hat sich ohne meine Zustimmung und Beiseins, wissend das ich nicht da bin, mit Kaufinteressenten in alle Räume begeben und sich dort aufgehalten und besichtigt. Nun ist es neben dem unerlaubten Zutritt noch so das sich in dem Produktions+Entwicklungsraum neue Produkte/Prototypen mit Zeichnungen u.s.w. welche sich in unterschiedlichen Stadien befinden aber auch noch nicht patentiert bzw. geschützt sind befinden. Selbst der lange erarbeitete Produktionsablauf ist dort zu sehen. Was ist nun zu tun habe natürlich nun angst das davon etwas nach Außen gelangt ...hoffe Ihr könnt mir da weiter helfen wie ich damit umgehe und welche Rechte verletzt wurden und ob ich meine Sachen noch sichern kann u.s.w.
Vermieter unerlaubter Zutritt, Prototyp- Produktentwicklung in Gefahr
15. August 2018
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Frage vom 15. August 2018 | 19:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter unerlaubter Zutritt, Prototyp- Produktentwicklung in Gefahr
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#1
Antwort vom 15. August 2018 | 21:47
Von
Status: Unbeschreiblich (119665 Beiträge, 39759x hilfreich)
ZitatWas ist nun zu tun habe natürlich nun angst das davon etwas nach Außen gelangt :
Tja, das wäre dann ausgesprochenes Pech.
Zitatund ob ich meine Sachen noch sichern kann :
Vorher hätte man entsprechende Sicherungsmßnahmen ergreifen müssen.
Jetzt gibt es eigentlich nur noch Schadenbegrenzung (Schlosstausch, Alarmanlage, schnelle Eintragung der Produkte / Erfindungen, Information der betroffenen Kunden, ...)
#2
Antwort vom 16. August 2018 | 11:30
Von
Status: Schlichter (7147 Beiträge, 1495x hilfreich)
Ich sehe keine Gefahr, dass etwas nach aussen gelangt
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. August 2018 | 19:20
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
ZitatIch sehe keine Gefahr, dass etwas nach aussen gelangt :
Das ist genau spekulativ wie die Befürchtung, es könne etwas nach außen gelangen. Und hier weiß niemand, ob die Kaufinteressenten in derselben Branche tätig sind wie der bisherige Mieter.
Grundsätzlich für den Mieter: der Vermieter hat sich rechtswidrig verhalten. (Hausfriedensbruch) Wieso man ihn überhaupt in die Räume gelassen hat, ist unklar.
Wenn man sehr besorgt ist, kann man vom Vermieter und seinen Begleitern die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung fordern, in der die sich dazu verpflichten, für den Fall, daß sie irgendwelche vertraulichen Geschäftsinterna bei ihrer rechtswidrigen Begehung erfahren haben, diese strikt vertraulich zu behandeln.
Dann hat man schon mal was in der Hand für den Fall, daß man tatsächlich später feststellen muss, daß etwas nach außen gedrungen zu sein scheint.
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