Vermieter unerlaubter Zutritt, Prototyp- Produktentwicklung in Gefahr

15. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
worker23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter unerlaubter Zutritt, Prototyp- Produktentwicklung in Gefahr

Hallo Forum,
Ich bin mir nicht sicher ob das hier richtig eingestellt ist und hoffe einfach mal das Beste.
Mein Problem/Vorfall:
Mein Vermieter (Gewerbeeinheit mit Ladengeschäft/Lager/Büro/Produktions+Entwicklungsraum) hat sich ohne meine Zustimmung und Beiseins, wissend das ich nicht da bin, mit Kaufinteressenten in alle Räume begeben und sich dort aufgehalten und besichtigt. Nun ist es neben dem unerlaubten Zutritt noch so das sich in dem Produktions+Entwicklungsraum neue Produkte/Prototypen mit Zeichnungen u.s.w. welche sich in unterschiedlichen Stadien befinden aber auch noch nicht patentiert bzw. geschützt sind befinden. Selbst der lange erarbeitete Produktionsablauf ist dort zu sehen. Was ist nun zu tun habe natürlich nun angst das davon etwas nach Außen gelangt ...hoffe Ihr könnt mir da weiter helfen wie ich damit umgehe und welche Rechte verletzt wurden und ob ich meine Sachen noch sichern kann u.s.w.

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von worker23):
Was ist nun zu tun habe natürlich nun angst das davon etwas nach Außen gelangt

Tja, das wäre dann ausgesprochenes Pech.



Zitat (von worker23):
und ob ich meine Sachen noch sichern kann

Vorher hätte man entsprechende Sicherungsmßnahmen ergreifen müssen.
Jetzt gibt es eigentlich nur noch Schadenbegrenzung (Schlosstausch, Alarmanlage, schnelle Eintragung der Produkte / Erfindungen, Information der betroffenen Kunden, ...)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7147 Beiträge, 1495x hilfreich)

Ich sehe keine Gefahr, dass etwas nach aussen gelangt

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ich sehe keine Gefahr, dass etwas nach aussen gelangt

Das ist genau spekulativ wie die Befürchtung, es könne etwas nach außen gelangen. Und hier weiß niemand, ob die Kaufinteressenten in derselben Branche tätig sind wie der bisherige Mieter.

Grundsätzlich für den Mieter: der Vermieter hat sich rechtswidrig verhalten. (Hausfriedensbruch) Wieso man ihn überhaupt in die Räume gelassen hat, ist unklar.
Wenn man sehr besorgt ist, kann man vom Vermieter und seinen Begleitern die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung fordern, in der die sich dazu verpflichten, für den Fall, daß sie irgendwelche vertraulichen Geschäftsinterna bei ihrer rechtswidrigen Begehung erfahren haben, diese strikt vertraulich zu behandeln.
Dann hat man schon mal was in der Hand für den Fall, daß man tatsächlich später feststellen muss, daß etwas nach außen gedrungen zu sein scheint.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.063 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen