Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage bezieht sich auf das erweiterte Führungszeugnis für meinen Arbeitgeber.
Zuerst möchte ich Sie fragen ob es rechtens ist, das es nach der Grundlage : eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger... Mein Betrieb soetwas verlangen kann, obwohl ich als Koch eingestellt bin und weder mit Kindern oder Jugendlichen arbeite, sondern nur koche bzw zubereite. Reicht da nicht das einfache Führungszeugnis?
Zum anderen habe ich nämlich die befürchtung, das meine Fahrt unter Drogen mit Führerschein
Entzug vor 1 1/2 jahren im erweiterten Zeugnis stehen könnten anderen Foren ist es schwer raus zu lesen, ob das aufgeführt wird oder nicht (ich habe keine Gerichtsverhandlung gehabt bzw. nur diese eine Straftat begangen) und die Strafe auch gleich bezahlt. Dies war meine erste Tat, war nie voher auffällig und bereue dieses sehr, das es jemals dazu gekommen ist...
Muss ich mir da große Sorgen machen, werde ich dadurch meinen Job los?
Wie kann ich vorgehen, ist es besser mit meinen Arbeitgeber über diese Situation zureden oder wäre das im übrigen mein Verhängnis...
Ich würde mich über eine kurze Rückmeldung sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Erweitertes Führungszeugnis Mpu Eintrag?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Also ich bin auch der meinung ein Bußgeld gezahlt zu haben von knapp 700 euro und kein Strafgeld.
Zudem steht im Schreiben :..... Dies hat zur Folge, dass Ihre Fahrerlaubnis gemäß § 46 Abs. 1 FeV i. V. m. § 3 Abs. 1 StVG
zu entziehen ist.
Also verstehe ich das richtig, das es nicht im großen bzw erweiterten Zeugnis steht?
Vielen Dank und freundlichen Gruß
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Wenn Sie nach §24a II StVG
verurteilt wurden ist Ihr Zeugnis sauber, wenn nach §316 StGB
steht es drin. Nö. Es ist ein Märchen, daß im erweiterten FZ alles drinsteht. Wenn der TE nicht gerade mehr als 90 Tagessätze Geldstrafe erhalten hat (sehr unwahrscheinlich), dann stünde auch eine Verurteilung nach § 316 StGB
nicht drin.
-- Editiert von muemmel am 15.08.2018 18:10
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Ich hoffe die links funktionieren...
Vielen Dank
Nun ja - der Bußgeldbescheid ist das ja nun nicht, aber es liest sich, als ginge es nur um einen Fall berauschten Fahrens - der schon erwähnte § 24a(2) StVG
. Aber wie ich bereits schrieb, hätte es auch bei einer Verurteilung nach § 316 StGB
keinen Eintrag im erweiterten FZ gegeben.
Mein Betrieb soetwas verlangen kann, obwohl ich als Koch eingestellt bin und weder mit Kindern oder Jugendlichen arbeite, sondern nur koche bzw zubereite. Reicht da nicht das einfache Führungszeugnis? Das sollten Sie im Arbeitsrecht fragen.
Zitat:Zitat:
Argh, 1 Monat weg und den Grundsatz schon wieder vergessen. Ich ziehe also meinen Einwand zurück.
Wie ist das zu verstehen?
Korrekt, wenn es keine Verurteilung mit einer Strafe von mehr als 90 Tagessätzen (und auch keine sonstigen Vorstrafen) gab ist in vorliegendem Fall jegliches FZ sauber.
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