ALG II - Nachzahlung Wohngeld und Kinderzuschlag - Beendigung ALG II

15. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)
ALG II - Nachzahlung Wohngeld und Kinderzuschlag - Beendigung ALG II

Hallo,
folgendes:

Man beantragt formlos KInderzuschlag, Wohngeld und am selben Tag noch ALGII (Weiterbewilligung, jedoch waren 2 Monate Pause des ALG II Bezuges vor Antragsstellung).
ALG II wird gewährt.

Nach und nach kommen die Formulare für den Kinderzuschlag und das Wohngeld. In beiden muss man dann angeben, dass man ALG II bezieht, oder gilt da der Eingang der formlosen Anträge? Zur Zeit des Antrages hatte man keinen ALG II Bezug.
Bis der Kinderzuschlag gewährt wurde und das Wohngeld, vergehen 3 Monate. Zusammen mit beiden Beträgen ist man aus dem ALG II heraus.
Bekommt aber das Geld noch innerhalb des ALG II Bezuges ausbezahlt. Also am 30 ten des Monats. Mit EIngang der Gewährung vom KIndergeld und des Wohngeldes informiert man das Jobcenter, dass man am Ende des Monats kein ALG II beziehen möchte, ohne Begründung.
Ich gehe davon aus, dass man dem Jobcenter dann den Eingang des Geldes in der ALG II Zeit melden muss. Jedoch wie verhält es sich dann weiter? Hat das Jobcenter Anspruch auf Gelder für die Gewährung des ALG II ab Antragsstellung. Also für die Zeit, für die das Kindergeld und das Wohngeld ausbezahlt wird?
Ode nur auf den letzten Monat, bzw. Zuflussprinzip?

Gruß Tom

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Hallo Tom,

wußte das Jobcenter frühzeitig von der Beantragung von Kinderzuschlag und Wohngeld? Dann hätte eigentlich die Nachzahlung an Dich gar nicht erfolgen dürfen, sondern das Jobcenter hätte einen Erstattungsanspruch bei beiden Behörden anmelden müssen und dieser wäre zu bedienen gewesen.

Wenn es rein um die Anrechnung als Einkommen geht, dann gilt auch hier das Zuflussprinzip. Es wird also für den Monat des Zuflusses zu einer Rückforderung kommen und für den Folgemonat, für den bei der dargestellten Chronologie ALG II mit Sicherheit noch ausgezahlt wird, ebenso.

Gruß,

Axel

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