Neue Ehefrau- was zählt zum Zugewinn

15. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Fred222
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Neue Ehefrau- was zählt zum Zugewinn

Hallo,

meine Mutter verstarb im Jahre 2015 und hinterließ uns einige Immobilien, welche nun in Erbengemeinschaft verwaltet werden. In dieser ist mein Vater- 50% beteiligt und die Kinder entsprechend.
Nun hat mein Vater seine neue Lebensgefährtin geehelicht ohne Ehevertrag. Da mein Vater selbst auch noch Immobilien in seinen Namen hält und weiterhin auch noch sonstige Vermögenswerte hat, stellt sich nun die Frage, was den der Zugewinn für die neue Ehefrau wäre. Ist der Zeitpunkt der Eheschließung Stichtag? Hat sie auf alles Vermögen welches vorher schon bestand keinen Zugriff? Oder, "worst case" hat sie dann auf alles Zugriff?

Danke für eure Beiträge

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Ist der Zeitpunkt der Eheschließung Stichtag?


Ja

Zitat:
Hat sie auf alles Vermögen welches vorher schon bestand keinen Zugriff?


Zugriff hat sie darauf sowieso nicht, da sie nicht Eigentümerin ist. Der Zugewinnausgleich ist ein reiner Geldzahlungsanspruch, bei dem jedoch nur die Vermögenszuwächse während der Ehe berücksichtigt werden. Das Anfangsvermögen wie auch Schenkungen und Erbschaften während der Ehe fallen nicht in den Zugewinn.

Vielen ist nicht klar, dass auch beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft die Vermögenstrennung gilt. Einen Unterschied zur Gütertrennung gibt es daher nur bei Beendigung der Ehe durch Tod oder Scheidung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fred222
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort. Aber meine Frage war nicht korrekt formuliert.
Falls mein Vater nun stirbt, erbt sie im Rahmen der Erbfolge und des Zugewinns 50% der Immobilien die auf seinen Namen laufen? Auch wenn diese vorher schon da waren?
Was mein Vater von meiner leiblichen Mutter geerbt hat, geht somit auch auf sie über?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Falls mein Vater nun stirbt, erbt sie im Rahmen der Erbfolge und des Zugewinns 50% der Immobilien die auf seinen Namen laufen? Im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge - ja. Im Rahmen eines Testamentes kann sie auch schlicht alles erben. Den Kindern bleibt dann allenfalls der Pflichtteil.
Auch wenn diese vorher schon da waren? Ja.
Was mein Vater von meiner leiblichen Mutter geerbt hat, geht somit auch auf sie über? Na sicher - relevant ist, was der Vater am Tag seines Todes besitzt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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