Testament wurde nicht befolgt

14. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
go497618-46
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament wurde nicht befolgt

Hallo bin neu hier und brauche Mal einen Rat. Mein Großvater ist verstorben, es bestand kein Kontakt zu ihm. Wir erfuhren erst viel später davon. Nun liegt uns das Testament vor und uns fiel auf, dass sein letzter Wille zwecks seiner Bestattung nicht respektiert und befolgt wurden. Meine Frage ist, muss man dem Testament in dieser Hinsicht Folge leisten? Und was ist, wenn man anders handelt? Es gibt auch einen Satz im Testament, dass jeder der Erben, der dem Testament nicht entspricht also es befolgt vom Erbe ausgeschlossen wird.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Da ein Testament erst nach der Beerdigung vom Nachlassgericht eröffnet und übersandt wird, erübrigt sich die Frage. Es ist nicht sinnvoll, Bestattungswünsche ins Testament zu schreiben. ;)

-- Editiert von cruncc1 am 14.08.2018 21:39

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go497618-46
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst lag dem Amtsgericht kein Testament vor. Dann bekam die Ehefrau meines Großvaters einen Brief und schon tauchte das Testament auf. Darin geht es um beide Eheleute und beide haben unterschrieben. Sie wusste also was drin stand. Zudem wird dort erwähnt, dass sie mit einem Bestattungsinstitut alles genau geregelt haben wegen der Beerdigung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage ist, muss man dem Testament in dieser Hinsicht Folge leisten?


Wenn sich alle Erben einig sind, dann muss man das nicht.

Zitat:
Und was ist, wenn man anders handelt?


Dann kann ein Miterbe dagegen vorgehen.

Zitat:
Es gibt auch einen Satz im Testament, dass jeder der Erben, der dem Testament nicht entspricht also es befolgt vom Erbe ausgeschlossen wird.


Wenn es die Großmutter war, die die Wünsche zur Beerdigung nicht beachtet hat, dann ist es durchaus denkbar, dass sie als enterbt gilt sobald ein Miterbe eine solche Forderung aufstellt. Letztlich wird das aber auch noch vom genauen Wortlaut des Testamentes und von den Gründen der Großmutter, davon abzuweichen abhängen. Das könnte durchaus auf einen komplizierten Rechtsstreit hinauslaufen.

Das Nachlassgericht prüft jedoch die Einhaltung des Testamentes nicht von sich aus.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go497618-46
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frau ist nicht meine Großmutter. Sie hat uns den Tod meines Großvaters verschwiegen. Wir haben erst ein halbes Jahr später davon erfahren. Wir sind dabei alles mit einem Anwalt zu klären. Mein Großvater bekam 2 uneheliche Kinder, davon ist eins meine Mutter. Beide wurden nicht benarichtigt weder vom Ableben ihres Vaters noch vom Testament. Wir erfuhren nur durch Zufall vom Tod. Und erst jetzt, wo wir mit Anwalt die Ehefrau angeschrieben haben, taucht auf einmal ein Testament auf und das Gericht weiß jetzt erst von den beiden unehelichen Kindern. Die Ehefrau hat das Testament zurück gehalten und die unehelichen Kinder verschwiegen. Das muss doch irgendwie rechtliche Konsequenzen für die Dame haben.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zitat:
Das muss doch irgendwie rechtliche Konsequenzen für die Dame haben.


Nicht wirklich. Das ist weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit.

Zitat:
und die unehelichen Kinder verschwiegen.


In welcher Hinsicht verschwiegen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go497618-46
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die unehelichen Kinder hat sie nirgends erwähnt. Sie hat sie nirgends mit angegeben. Das Gericht wusste bis vor kurzem also nicht, dass mein Großvater noch 2 leibliche Kinder hat, die somit auch erbberechtigt sind.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hemmi1953
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Das muss doch irgendwie rechtliche Konsequenzen für die Dame haben.


Nicht wirklich. Das ist weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit.

/quote]

Das kann man auch anders sehen, um es vorischtig auszudrücken. Es gibt den Begriff der Testamentsunterschlagung. Dazu siehe auch hier: https://www.erbrecht-saar.de/zurueckhalten-eines-testaments-ist-strafbar/

-- Editiert von hemmi1953 am 19.08.2018 18:38

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zitat:
Es gibt den Begriff der Testamentsunterschlagung.


Das Testament wurde in diesem Fall hier aber nicht unterschlagen. Daher bleibt es dabei, dass es weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit ist.

Und Schadenersatz gibt es auch nicht, da nicht erkennbar ist, welcher Schaden denn entstanden ist.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go497618-46
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also mein Großvater starb schon Weihnachten 2017. Jetzt erst im Juni hatten wir davon erfahren und bei einer Anfrage nach einem Testament beim Gericht würde uns gesagt es gäbe keins. Dann schrieb unser Anwalt die Ehefrau an und kurz darauf lag dem Gericht ein Testament vor und auf einmal wusste das Gericht von den 2 unehelichen Kindern. Sie wollten sogar von meiner Mutter die Adresse ihrer Schwester haben. Ist doch schon sehr komisch und das ist keine Unterschlagung?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.093 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen