Kündigung - Untermietverhältnis und Ummeldung Lebensgefährtin jeweils zu spät bekanntgebeben

14. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
J_N_Nagel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)
Kündigung - Untermietverhältnis und Ummeldung Lebensgefährtin jeweils zu spät bekanntgebeben

Salut zusammen,

unsere WG (5 Hauptmieter) steht vor folgendem Problem unserer mehr als zehnjährigen Nutzung der Wohnung:

Kündigung durch Vermieter, weil er seine Autorität nicht anerkannt sieht und argumentiert, wir hätten ihn mehrmals getäuscht und damit das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört.

Sachlage:

Kurz vor der Weltreise eines Mitbewohners meldet sich dessen Lebensgefährtin nach der Kündigung ihrer Wohnung auf unsere Wohnung um, damit sie eine Postadresse in der Stadt hat, während sie unterwegs sind.
-> Vermieter nicht in Kenntnis gesetzt

Zwischenmieterin zieht für knapp 5 Monate ein. Nach einem guten Monat erfragt der Vermieter, was der Name am Briefkasten soll. Woraufhin weltreisender Mitbewohner dem Vermieter das Versäumnis, ihn in Kenntnis gesetzt zu haben, einräumt, sich entschuldigt und gleichzeitig aufklärt, dass Zwischenmieterin bis Tag X hier bleibt und seine Lebensgefährtin für ihre Post am Briefkasten steht. Vermieter rügt das Versäumnis, belässt es aber dabei, weil die Zwischenmieterin schon einmal interimsweise hier gewohnt hat und wir auch länger in der Wohnung leben, als ihm das Haus gehört. Vermieter wird hier nicht in Kenntnis gesetzt, dass Lebensgefährtin umgemeldet ist.

Nach Rückehr der Reisenden erfragt Vermieter erneut warum der Name der Lebensgerfährtin am Briefkasten steht und gibt bekannt, dass falsche oder unwahre Angaben ein Kündigungsgrund seien. Nach Aufklärung der Sachlage und der Anfrage auf Verbleib der Lebensgefährtin als Untermieterin in der Wohnung reagiert Vermieter für einige Wochen überhaupt nicht und fordert lediglich in einer lakonischen Mail, den Namen vom Briefkasten zu entfernen. Nach erneuten Anfragen, auch postalisch per Einschreiben, wieder keine Reaktion bis zum Tag, als er uns ankündigt, die Kündigung demnächst auszusprechen, da wir ihn grob getäuscht hätten und das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört sei und so unter diesen Umständen keine Fortführung des Mietvertrages mehr möglich sei...

Wir haben natürlich fleißig recherchiert und erhalten - wie sollte es anders sein - differierende juristische Expertisen zu dieser Sachlage.

Wir wären für ein paar qualitativ gehaltvolle Einschätzungen dankbar!

Besten Dank, eine verzweifelte Wg (-.








-- Editiert von J_N_Nagel am 14.08.2018 20:25

-- Editiert von J_N_Nagel am 14.08.2018 20:28

-- Editiert von J_N_Nagel am 14.08.2018 21:02

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von J_N_Nagel):
Nach erneuten Anfragen, auch postalisch per Einschreiben, wieder keine Reaktion bis zum Tag, als er uns ankündigt, die Kündigung demnächst auszusprechen, da wir ihn grob getäuscht hätten und das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört sei und so unter diesen Umständen keine Fortführung des Mietvertrages mehr möglich sei...


Das ist zwar blöd gelaufen, aber für eine Kündigung reicht das nicht aus.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120356 Beiträge, 39879x hilfreich)

Extrem dumm gelaufen, und dann gleich mehrfach der selbe Verstoß.

Man bewegt sich zwar durchaus auf sehr dünnem Eis. Aber jetzt wird es für eine Kündigung zu 99% nicht reichen.

Aber es könnte sein das der Vermieter weiter dran arbeitet. Steinchen für Steinchen und irgendwann ist das Mosaik fertig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von J_N_Nagel):
Kurz vor der Weltreise eines Mitbewohners meldet sich dessen Lebensgefährtin nach der Kündigung ihrer Wohnung auf unsere Wohnung um, damit sie eine Postadresse in der Stadt hat, während sie unterwegs sind.
-> Vermieter nicht in Kenntnis gesetzt


Ich sehe nicht, wieso Mieter für die Handlungen ihrer woanders lebenden Lebensgefährten verantwortlich sein sollten.

Grundsätzlich genügt auch das Verschweigen eines Untermieters noch nicht für eine Kündigung. Zumal der VM in den allermeisten Fällen die Untervermietung sowieso gestatten muß, wenn man ihn darüber informiert.
Ohne bereits bestehende Abmahnung für einen gleichen Verstoß sehe ich da also wenig Aussichten für den VM.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 15.08.2018 15:45

0x Hilfreiche Antwort

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