Darf der Anwalt eine Rechnung schreiben für eine grobe Einschätzung?

14. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
amelia_sophia
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf der Anwalt eine Rechnung schreiben für eine grobe Einschätzung?

Hallo zusammen,

hoffe, es gibt jmd der mir diese Frage beantworten kann. Neulich hab ich mit meinem Anwalt Email Kontakt zu einem aktuellen Fall gehabt, dieser Fall wird bereits von der Rechtsschutz übernommen und bezahlt. Während unser Email Kontakt bat ich ihn sich einen anderen Fall anzuschauen und habe ihm die Emails zu diesem Fall weitergeleitet. Er schrieb mir, er sei dafür nicht zuständig, er leitet es an seinem Kollegen weiter. Daraufhin bat ich ihm nichts an seinem Kollegen weiterzuleiten, bis ich es mit der Rechtsschutz geklärt habe. Am folgenden Tag bekam eine Email von seinem Kollegen mit eine grobe Einschätzung des Falles.

Hab darauf nicht reagiert, weil ich 1) gesagt habe, bitte nix bearbeiten bzw nix an Kollegen weiterleiten 2) hab Angst dass ich dafür eine Rechnung erhalte, was in meinen Augen unbegründet sei.

Daher, was meint ihr? Wäre eine Rechnung hier zulässig?

Was denn, so teuer?

Was denn, so teuer?

Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von amelia_sophia):
weil ich 1) gesagt habe, bitte nix bearbeiten bzw nix an Kollegen weiterleiten

Das hat ihn dann wohl nicht oder nicht rechtzeitig erreicht.



Zitat (von amelia_sophia):
Wäre eine Rechnung hier zulässig?

Wenn man die Einschränkungen des Auftrages nicht nachweisen kann, wäre diese durchaus zulässig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
Während unser Email Kontakt bat ich ihn sich einen anderen Fall anzuschauen

Wozu anschauen ? Und dazu sollte er dann aber nichts sagen ?
Das ist doch Unfug, weil es sicher nicht der vollständige Wortlaut ist.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2317x hilfreich)

.

-- Editiert von Spezi-2 am 14.08.2018 22:02

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7147 Beiträge, 1495x hilfreich)

Wovon soll der Anwalt denn sonst leben? Eine Email muss nicht immer gleich gelesen werden. Wenn man etwas wichtiges hat, kann man auch zum guten alten Telefon greifen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

Wenn der Kollege nachweislich gebeten worden ist, es nicht weiterzuleiten (und damit nicht zu bearbeiten), ist die Kostennote nicht zu begleichen.

Das "bat ich ihn" sollte ggfs. einmal genauer geschildert werden.


MfG
RA Thomas Bohle

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Rechtsanwalt Thomas Bohle):
Wenn der Kollege nachweislich gebeten worden ist, es nicht weiterzuleiten (und damit nicht zu bearbeiten), ist die Kostennote nicht zu begleichen.


In dieser Pauschalität ist das falsch. Rechtsanwälte sind häufig nicht mehr als Eizelkämpfer unterwegs sondern in einer Sozietät tätig. Im Regelfall besteht das Mandatsverhältnis dann mit der Sozietät und nicht mit einem bestimmten Rechtsanwalt. Die Bitte sich den neuen Fall anzuschauen unter Übersendung der Unterlagen, ist dann bereits die Auftragerteilung an die Sozietät.

Ist es eine Sozietät, dann wird der Kollege schlicht ein anderer Rechtsanwalt der Sozietät sein. Und es ist dann auch wahrscheinlich, dass die Weiterleitung praktisch gleichzeitig mit der Info an die TS erfolgte. Wenn dann der Kollege mit seiner Arbeit begonnen hat, bevor ihn oder überhaupt die Kanzlei die Absage der TS erreichte, dann war die Auftragskündigung zu spät.

Mal abgesehen von der Frage, welche Gebühren anfallen, wenn ein erteilter Auftrag wieder zurückgezogen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Im Regelfall besteht das Mandatsverhältnis dann mit der Sozietät und nicht mit einem bestimmten Rechtsanwalt.


Die Aussage des TE ist ja diesbezüglich hinreichend unklar. Ob die Weiterleitung an einen Kollegen innerhalb der gleichen Sozietät oder einen völlig anderen Anwalt (den der beauftragte RA vielleicht kennt und mit Überschuß-Fällen versorgt), das sind zwei völlig verschiedene Dinge.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

LiKo Eidechse,

wenn der pontentielle Mandant Ihnen Unterlagen gibt, Sie selbst diese nicht bearbeiten und der potentielle Mandant dann erklärt, dass nichts weiter unternommen werden soll - sorry, aber dann wäre ich auf Ihre Abrechnung doch nur wirklich gespannt. Welche Tätigkeit wollen Sie dann für Kanzleiversagen (mangelnde Kommunikation der Mitglieder untereinander) in Rechnung stellen?

Aber wohlgemerkt, wenn dieses "Bitte nichts machen" auch in entsprechender Form gefallen ist.

MfkG
RA Thomas Bohle

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.070 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen