Schriftliche Einwilligung für Musikpromotion notwendig

14. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
DJ-Andreas-M.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schriftliche Einwilligung für Musikpromotion notwendig

Da inzwischen gefühlt fast jeder Handwerker, Arzt oder Autowerkstatt eine schriftliche Genehmigung bezüglich der Kontaktaufnahme zum Kunden möchte, bin ich verunsichert, wie folgende Situation zu bewerten ist.

Ein Hobby-Musikproduzent hat ein Lied produziert, will aber aus verschiedenen Gründen nicht über ein Label gehen sondern das Lied selbst online verkaufen. Um sein Lied bekannt zu machen, will er einen kostenpflichtigen Promotionservice verwenden, der das Lied hochlädt und detailliertes DJ-Feedback erlaubt.

Dieser Promotionservice hat aber selbst keinen eigenen Mailadressen sondern kann nur die Adressen verwenden, welche der Kunde (unser Hobby-Musikproduzent) selbst liefert.

Die Mailadressen der DJs findet er auf den Webseiten der DJs. Muss der Musikproduzent in den folgenden Fällen, die schriftliche Erlaubnis einholen, dass er den DJs Promos senden darf?

a) Bei DJ A steht geschrieben: Please send all promos to: promo@yourfavouritedjbuddy.it

b) Bei DJ B steht: Contact me at mustermann@musterdj.biz

Man kann ja bei den DJs erwarten, dass sie Promos möchten. Es ist aber durchaus vorstellbar, dass ein DJ
der ungefragt 1000 Promos am Tag bekommt, irgendwann sehr genervt sein könnte über die ungefragte Post.

Logischerweise will der Hobby-Musikproduzent keine Abmahnung bekommen, weil er die Promo eines selbstgemachten Lieds in die eigenen Händen genommen hat.












-- Editiert von DJ-Andreas-M. am 14.08.2018 16:58

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7250 Beiträge, 1526x hilfreich)

Bei Beispiel a sehe ich eine Einwilligung, dass man Promos erhalten möchte.

Bei Beispiel b nicht. Nur weil eine Mailadresse veröffentlich wird, heisst das noch lange nicht, dass man dort Werbung (hier eine Promo) hinschicken darf.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von DJ-Andreas-M.):
a) Bei DJ A steht geschrieben: Please send all promos to: promo@yourfavouritedjbuddy.it

Das ist ja nun wirklich eindeutig.



Zitat (von DJ-Andreas-M.):
b) Bei DJ B steht: Contact me at mustermann@musterdj.biz

Kommt ganz darauf an, wie da der Kontext ist.

Wenn das ein Formular für die Buchung für Auftritte ist, sieht das anders aus, als wenn da steht "egal was ihr habt, einfach senden an ..."


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von DJ-Andreas-M.):

Ein Hobby-Musikproduzent hat ein Lied produziert, will aber aus verschiedenen Gründen nicht über ein Label gehen sondern das Lied selbst online verkaufen.

"Hobby-Musikproduzent" und "verkaufen" ist ein nicht auflösbarer Widerspruch. Entweder will man verkaufen, oder man macht es als Hobby. Beides zusammen geht nicht. Der "Hobby-Musikproduzent" ist entweder Gewebertreibender (wenn er anderer Leute Musik verkaufen will) oder Freiberufler (wenn er seine eigene Musik verkaufen will).

Zitat:
Muss der Musikproduzent in den folgenden Fällen, die schriftliche Erlaubnis einholen, dass er den DJs Promos senden darf?

Rechtlich gesehen: ja.
Zitat:

a) Bei DJ A steht geschrieben: Please send all promos to: promo@yourfavouritedjbuddy.it

b) Bei DJ B steht: Contact me at mustermann@musterdj.biz

Das ist eine Einwilligung, beschickt zu werden.
Zitat:

Man kann ja bei den DJs erwarten, dass sie Promos möchten. Es ist aber durchaus vorstellbar, dass ein DJ
der ungefragt 1000 Promos am Tag bekommt, irgendwann sehr genervt sein könnte über die ungefragte Post.

Ja.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

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