Auszahlungsplan für Erbanteil festlegen

14. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Supergrover
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlungsplan für Erbanteil festlegen

Hallo zusammen,

es geht um folgenden Fall:

Vater ist verstorben und hat im Testament verfügt, dass der gesamte Besitz an seinen Sohn übergeht. Dieser hat weiterhin die Auflage 300.000 EUR an seine Schwester auszuzahlen. Weitere Kinder gibt es nicht.

Da das vererbte Barvermögen deutlich unter 300.000 EUR liegt, möchte der Sohn die Summe nicht auf einmal, sondern in Monatsraten i.H.v 1000 EUR auszahlen. Die Schwester ist damit einverstanden.

Nun stellen sich mir zwei Fragen zu diesem Fall:

1. Es gibt ja bei Erbschaften für Kinder einen Freibetrag in Höhe von 400.000 EUR. Kann dieser auch geltend gemacht werden, wenn die Erbschaft über 25 Jahre ausgezahlt wird? Oder müssen die Monatsraten dann ab dem 2. Jahr versteuert werden?

2. Wie sollte so ein Auszahlungsplan rechtssicher beurkundet werden. Ist ein Notar dafür die richtige Adresse?

Viele Grüße
Supergrover

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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Supergrover
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Eugenie):
der FB gilt für die gesamte Erbschaft.

Gibt man dann jährlich in der Steuererklärung den Anteil an dem Erbe an, den in diesem Jahr ausgezahlt wurde? Und weist man darauf hin, dass in den kommenden Jahren weitere Anteile zur Auszahlung kommen?

Zitat (von Eugenie):
Warum ein Notar, wenn die Geschwister sich einig sind?

Die Frage überrascht mich. Verträge (o.ä.) sind für schlechte Zeiten. Wer sagt, dass sich die Geschwister auch in 10 Jahren noch einig sind?

Zitat (von Eugenie):
Offensichtlich gibt es noch mehr Vermögen als das sog. Barvermögen? Grundstücke ?

Ja, es wird ein Betrieb und ein Wohnhaus vererbt. Zusätzlich einige kleinere/mittlere Sachwerte (Auto, Schmuck etc.).

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Gibt man dann jährlich in der Steuererklärung den Anteil an dem Erbe an, den in diesem Jahr ausgezahlt wurde?


Nein, Erbschaften gehören sowieso nicht in die Einkommensteuererklärung.

Zitat:
Die Frage überrascht mich. Verträge (o.ä.) sind für schlechte Zeiten. Wer sagt, dass sich die Geschwister auch in 10 Jahren noch einig sind?


Es spricht ja nichts dagegen, den Vertrag schriftlich zu fixieren. Bei einer solchen relativ einfachen Vereinbarung ist dafür aber nicht unbedingt ein Notar erforderlich.

Da der Vertrag eine Laufzeit von 25 Jahren hat, sollte man schon eher darüber nachdenken, ob ein Inflationsausgleich oder eine Verzinsung vorgesehen werden soll.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Supergrover
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Gibt man dann jährlich in der Steuererklärung den Anteil an dem Erbe an, den in diesem Jahr ausgezahlt wurde?


Nein, Erbschaften gehören sowieso nicht in die Einkommensteuererklärung.


Wie gibt man denn in diesem speziellen Fall eine Erbschaft gegenüber dem Finanzamt an?

-- Editiert von Supergrover am 15.08.2018 16:39

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Wie gibt man denn in diesem speziellen Fall eine Erbschaft gegenüber dem Finanzamt an?


Durch eine formlose Anzeige nach § 30 ErbStG

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Supergrover
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Hilfe!

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