Mindestbetrag - Sicherung des Lebensunterhaltes

14. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
codo3
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Mindestbetrag - Sicherung des Lebensunterhaltes

Das interessiert mich auch brennend:
Bekanntmachung zu § 2 Absatz 3 Satz 6 des Aufenthaltsgesetzes über den Mindestbetrag zur Sicherung des Lebensunterhalts - Vom 23. August 2017 (BAnz AT 30.08.2017 B2)
Daraus ergibt sich ein Betrag für den monatlichen Bedarf in Höhe von 720 Euro. Bei Nachweis einer Unterkunft, deren Miet- und Nebenkosten geringer sind als 250 Euro (Betrag nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 BAföG), mindert sich der nachzuweisende Betrag entsprechend.

Ich wohne bei meiner Mutter und ihrem Ehemann. Dort habe ich ein Einzelzimmer, was mir kostenlos zur Verfügung steht, auch ohne Nebenkosten. Das habe ich auch beim Einwohnermeldeamt angegeben und bei der Ausländerbehörde vorgelegt. Demnach hätte meine Lebensunterhaltssicherung pro Monat um diese 250 Euro gekürzt werden können, oder?

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von codo3):
Ich wohne bei meiner Mutter und ihrem Ehemann. Dort habe ich ein Einzelzimmer, was mir kostenlos zur Verfügung steht, auch ohne Nebenkosten. Das habe ich auch beim Einwohnermeldeamt angegeben und bei der Ausländerbehörde vorgelegt. Demnach hätte meine Lebensunterhaltssicherung pro Monat um diese 250 Euro gekürzt werden können, oder?

Das ist eine freiwillige Leistung, für die es keine Garantie gibt, dass sie auch dauerhaft gewährt wird. Da sollte schon eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorliegen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
codo3
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Jaja, es gibt diese Verpflichtungserklärung, die hatte die Ausländerbehörde verlangt.
Aber gekürzt haben sie den Betrag nicht. Muss mal nachfragen, warum nicht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.069 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen