Polzist in Zivil nimmt Vorfahrt und ich hupe,was darf er?

14. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Regina H.
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 13x hilfreich)
Polzist in Zivil nimmt Vorfahrt und ich hupe,was darf er?

Folgendes,C.hat den Führerschein auf Probe fährt mit dem Auto in einen Kreisverkehr macht alles richtig,plötzlich kommt von rechts ein Fahrzeug und nimmt ihr ,die sich schon im Kreisverkehr befindet die Vorfahrt,vor Schreck hupt sie.An der Ampel hält der Wagen, ein Polizist in Zivil der wohl von der nahgelegenen Dienststelle kam hält ihr den Dienstausweis hin,fragt ob das hupen ihm galt.Sie verneint vor Schreck.Er ist alleine sie hat noch ihre Mutter im Auto die den Vorfall mitbekommen hat.Hat C.noch was zu befürchten?Was darf ein Polizist in Zivil?Vorfahrt nehmen wohl kaum.Vielen Dank für die Antworten

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7116 Beiträge, 1486x hilfreich)

Wenn sie etwas zu befürchten hätte, hätte der Beamte sie darauf hingewiesen. Und wieso sollte er die junge Dame nicht anhalten dürfen. Für einen geübten Autofahrer mag es ja gar keinen Grund gegeben zu haben, die Hupe zu betätigen.

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Regina H.):
Folgendes,C.hat den Führerschein auf Probe fährt mit dem Auto in einen Kreisverkehr macht alles richtig,plötzlich kommt von rechts ein Fahrzeug und nimmt ihr ,die sich schon im Kreisverkehr befindet die Vorfahrt,vor Schreck hupt sie.

Das darf sie. Hupen als Warnsignal.

Zitat:
Was darf ein Polizist in Zivil?

Genauso viel wie jeder andere Verkehrsteilnehmer. Sonderrechte gibt es nur mit Blaulicht, Wegerecht nur mit Blaulicht und Martinshorn.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
Regina H.
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke für die Antworten,also der Polizist hat ihr die Vorfahrt genommen nicht umgekehrt,er war ohne zu schauen rasant in den Kreisverkehr gefahren im Privatauto,nicht im Dienstwagen,als sie dann gehupt hat,hat er sie an der Ampel angepampt:war das hupen jetzt für mich gedacht,sonst...,sagte er.Gleichzeitig zeigte er den Ausweis.Er hat das sehr wie soll ich es nennen hochnässig gesagt.Mch würde interessieren,wenn er ja eine Ordnungswidrigkeit begangen hat:Missachtung der Vorfahrt mit Gefährdung,hätte man dann eine Chance gegen einenPolizisten?Was uns ärgert ist die Aussage die er getätigt hat, obwohl er Schuld war

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#5
 Von 
Regina H.
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 13x hilfreich)

bitte beachten:der Polizist nahm die Vorfahrt !!!!!!nicht ungekehrt,ihr Verstoss wenn überhaupt von dem Mädel war das hupen,ansonsten hat sie alles richtig gemacht

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7116 Beiträge, 1486x hilfreich)

Ei Ei Ei, jetzt verlieren Sie sich aber in Kleinigkeiten. Mir ist schon bewusst, dass Sie der Meinung sind, der Polizist ist Schuld. Und mir ist auch bewusst, dass Sie sich über das Verhalten ärgern.

Es wird Ihnen aber nichts bringen, jetzt den Polizisten anzuzeigen.

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https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Regina H.):
Danke für die Antworten,also der Polizist hat ihr die Vorfahrt genommen nicht umgekehrt,er war ohne zu schauen rasant in den Kreisverkehr gefahren im Privatauto,nicht im Dienstwagen,als sie dann gehupt hat,hat er sie an der Ampel angepampt:war das hupen jetzt für mich gedacht,sonst...,sagte er.Gleichzeitig zeigte er den Ausweis.Er hat das sehr wie soll ich es nennen hochnässig gesagt.Mch würde interessieren,wenn er ja eine Ordnungswidrigkeit begangen hat:Missachtung der Vorfahrt mit Gefährdung,hätte man dann eine Chance gegen einenPolizisten?Was uns ärgert ist die Aussage die er getätigt hat, obwohl er Schuld war

Daß der Polizist gefragt hat, ob die Fahrerin gehupt hat, mag hochnäsig gewesen sein. Wenn es so war wie beschrieben, hat er auch die Vorfahrt mißachtet. Und das wäre auch die beste Antwort gewesen: "Ja, ich habe gehupt - Sie haben nämlich meine Vorfahrt mißachtet, und war dann mein Finger auf der Hupe!"

Ganz strenggenommen darf man nur hupen, um vor einer Gefahr zu warnen. Wenn es also so aussieht, als könne ein anderer die Vorfahrt mißachten.
Wenn die Vorfahrt aber bereits genommen wurde, gibt es keine Gefahr mehr, vor der gewarnt werden könnte. Es ist, objektiv betrachtet, ein "Ey, Du Honk! Ich hatte Vorfahrt!!!"

Und das ist nicht zulässig. Ich mache es trotzdem auch manchmal - ich bin ein überzeugter Anhänger des "Hupen zur Stressabfuhr"... ;-)

Wenn mir jemand die Vorfahrt nimmt, mich grob behindert oder ähnliches - dann hupe ich, weil damit die Sache erledigt ist. Ich habe mein Mißfallen zum Ausdruck gebracht. Und das ist tausendmal besser als den Ärger in sich hineinzufressen, dann fährt man selber nur aggressiv, und kriegt irgendwann Magengeschwüre... ;-)

In den Mittelmeerländern macht man das genauso, da hupt man als ein Mittel des Schimpfens... "Cretino!" Ganz ehrlich: es ist entspannend, und damit positiv für den Straßenverkehr.

Nur die Rechtslage... die ist halt anders...

In einem Fall wie dem beschriebenen sagt man deshalb natürlich nie: "Ich habe gehupt, weil Sie mir die Vorfahrt genommen haben!" Sondern: "Ich habe gehupt, weil es aussah, Sie würden mir die Vorfahrt nehmen. Und so ist es dann ja auch passiert!"
Der Autofahrer braucht ja eine halbe Sekunde mindestens für seine Reaktion...

Keine Ordnungsbehörde wird das verfolgen. Weder das Hupen noch den Vorfahrtsverstoß ohne Folgen des Polizisten. Dreist ist es aber trotzdem.
Man könnte dem Leiter der örtlichen Polizeidienststelle einen Brief schicken, in dem man ihn darauf hinweist, daß man es unpassend findet, daß ein Polizeibeamter in Zivil einem anderen Autofahrer erst die Vorfahrt nimmt und dann auch noch mit dem Dienstausweis herumwedelt, weil man gehupt hat.

Auch das dient der Stressabfuhr, so eine Beschwerde.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ei Ei Ei, jetzt verlieren Sie sich aber in Kleinigkeiten. Mir ist schon bewusst, dass Sie der Meinung sind, der Polizist ist Schuld. Und mir ist auch bewusst, dass Sie sich über das Verhalten ärgern.

Es wird Ihnen aber nichts bringen, jetzt den Polizisten anzuzeigen.

Es gibt das Phänomen - zum Glück nur sehr selten - daß Polizisten in Zivil und außer Dienst mit ihrem Dienstausweis herumwedeln, wenn sie... seien wir ehrlich... ihre Macht ausnutzen wollen.

Hab ich auch schon erlebt: auf dem Supermarktparkplatz. Ein ausparkendes Fahrzeug fährt fast in meinen Einkaufswagen. Fahrer steigt aus. "Können Sie nicht aufpassen??"

Na super. Selber beim Ausparken pennen und die nötige Sorgfalt mißachten, und dann andere Leute anpampen.

Entsprechend war meine Antwort. "SIE müssen aufpassen, wenn Sie ausparken, guter Mann! Daß hier Fußgänger mit Einkaufswagen herumlaufen, ist normal auf einem Supermarktparkplatz."

Daraufhin wedelt er mir mit einem Polizeiausweis unter der Nase rum und trumpft auf: "Ich bin Polizeibeamter!"

Meine Antwort: "Erstens enthebt Sie das nicht der Pflicht, sich an die StVO zu halten. Zweitens möchte ich mir Ihren Namen und Ihre Dienstnummer notieren, halten Sie den Ausweis bitte mal kurz ruhig!"

Kugelschreiber gezückt - bevor ich mein Notizbuch herausholen konnte, war er schon wieder eingestiegen...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#9
 Von 
Regina H.
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 13x hilfreich)

Vielen Dank für die zahlreichen,sehr hilfreichen Antworten,man ist irgendwie eingeschüchtert wenn es sich um die Polizei handelt,ebenso ist man gleich überfragt was die dürfen die und was nicht,mir hat dass hier sehr geholfen herzlichen Dank

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