Arbeitsstelle entspricht nicht der Studienrichtung

14. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
BabaYaga8
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsstelle entspricht nicht der Studienrichtung

Hallo zusammen,

ich bin in Deutschland seit über 6 Jahren: ich habe mein Studium hier gemacht und habe gerade ein Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche.
Vor paar Wochen habe ich eine Stelle bekommen, die gut bezahlt ist, aber mit den Inhalten des Studiums leider nichts zu tun hat. (Studium: Süd-Ost-Asien-Studien, Stelle im Bereich Sales).
Als ich bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung beantragt habe, wurde mir mitgeteilt, dass sie meinen Antrag an die Bundesagentur für Arbeit schicken werden, damit die dann prüfen können, ob ich mit dieser Stelle ein Aufenthaltserlaubnis zur zur Aufnahme einer Beschäftigung bekommen kann. An diesem Tag wurde ich einfach nach Hause geschickt und soll auf deren Rückmeldung warten.
Ich dachte, dass die Ausländerbehörde selbst entscheiden kann, ob sie ausländischen Absolventen deutscher Hochschulen ein Aufenthaltserlaubnis erteilen kann oder nicht? Ist das nicht der Normalfall? Oder ist das nur speziell in meinem Fall so?
Hat jemand solche Erfahrungen gemacht? was war das Ergebnis? Hat wer eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit in solch einem Fall bekommen, und wenn ja, wie lange hat alles gedauert?

Danke und liebe Grüße
B.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sonnenblume 2018
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich bin mir da nicht so sicher, weil die Mitarbeiter von Ausländerbehörde wissen selber nicht alles genau und manchmal geben sie auch einen falschen Urteil sprich Visumsverlängerung oder Überprüfung von Unterlagen. Mir wurde aber auch sowas ähnliches gesagt das letzte mal, dass man einen Job benötigt in der Bereich wo man auch studiert hat ansonsten sie würden die Unterlagen bei der Bundesagentur für Arbeit schicken. In meinem Fall zum Glück hatte ich den richtigen job so es hat geklappt. Ich wünsche dir viel Erfolg und sanfte Nerven!

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#2
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Wenn die Arbeitsstelle nicht dem Abschluss des Studiums entspricht gibt es auch keine Arbeits- bzw. Aufenthaltserlaubnis.

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 14.08.2018 13:37

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