Hallo..Ich bin azubi im 3.LJ zur kauffrau im EH..Nun hatte Ich vor einigen Tagen einen testkauf von lotto was den jugendschutz betrifft..Ich habe mir von der testkäuferin den Personalausweis zeigen lassen und mich aber trotzdem um ein paar Monate verrechnet..Also durchgefallen..Nun werden dem Chef 100€ abgezogen von lotto und ich soll ihm diese zurückbezahlen..Darf er das überhaupt von mir verlangen? Immerhin lerne ich ja noch und die Ausbildungsvergütung ist auch nicht gerade berauschend..Da tun 100€ ganz schön weh..Zumal da evtl.auch noch die kosten für ein wiederholungsseminar dazu kommen könnten..Der Chef meine für anfallende kosten kommt der Mitarbeiter auf der diese verursacht hat..
Lg chrissy
Testkauf von lotto
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Worum handelt es sich bei diesen hundert Euro? Eine Strafe, die Lotto dem Betreiber auferlegt und die er von dir zurückfordert? Dann hast du dem AG einen Schaden verursacht. Dann kommt es auf den Grad der Fahrlässigkeit an. Du hast sicher Anlass, deine Rechenfähigkeiten auszubauen - ob aber grobe Fahrlässigkeit schon deswegen gegeben ist, bezweifle ich doch. Denn immerhin hast du Sorgfalt walten und dir den Aufweis vorlegen lassen. Bloß falsch gerechnet.
Weiter siehst du es ganz richtig, dass angesichts deines Status als Azubi als auch ob der Höhe deiner Ausbildungsvergütung wohl kaum infrage kommt, dass du den Schaden zu 100 % zu tragen hast.
Du hast gute Gründe, dich zu wehren.
Nämliches gilt für die Kurswiederholung.
Ja genau das ist die Strafe von lotto..Das wird dann von seinem lottokonto abgezogen und mir will er die 100€ dann vom Lohn abziehen...interessiert ihn ja auch alles nicht..Man steht hier als azubi alleine im laden ob man nun im 1. oder 3. Lehrjahr ist..ganz zu Anfang in meiner probezeit bin ich auch auf diese telefonbetrüger reingefallen und musste einfach mal 450 € blechen..
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Er darf keinen Schadensersatz (ob berechtigt oder nicht) mit der Azubivergütung verrechnen, dafür ist diese viel zu gering. Aber falls er es doch macht, muss der Azubi sich an die zuständige Kammer wenden.
Ein Azubi darf nicht als billige Arbeitskraft missbraucht werden. Wenn er länger allein im Laden ist, dann haben wir genau diese Situation.
Wenn ein Arbeitgeber einem Azubi die Verantwortung überlässt, dann ist das sein unternehmerisches Risiko und er kann den Azubi höchstens bei grober Fahrlässigkeit zur Haftung heranziehen.
Ich würde Ihnen dringend raten, mit der zuständigen Kammer Kontakt aufzunehmen und die Frage dort zu besprechen. Die reden dann auch mit dem Chef.
Sie hätten auch wahrscheinlich bei den Telefonbetrügern nicht zahlen müssen, sprechen Sie das doch gleich mal mit an bei der Kammer.
Erst den Azubi allein im Betrieb lassen und dann bei mittlerer Fahrlässigkeit die Kosten aufzudrücken halte ich weiterhin für rechtswidrig.
Erst den Azubi allein im Betrieb lassen und dann bei mittlerer Fahrlässigkeit die Kosten aufzudrücken halte ich weiterhin für rechtswidrig.
Wenn ein Arbeitgeber seinem Azubi regelmäßig die Verantwortung für den gesamten Betrieb überlässt, dann muss er damit rechnen, dass das schiefgehen kann. Azubis sind keine vollwertigen Arbeitnehmer aus rechtlicher Sicht.
Ein "gewisses Maß an Verantwortung" mag die Führung einer Kasse in Anwesenheit anderer Kollegen sein, insbesondere des Ausbildungsleiters, aber sicher nicht die Verantwortung für den ganzen Laden.
@go497, Sie sollten Kontakt zu Ihrer Kammer aufnehmen. es geht ja inzwischen um 550 Euro, ist ja schon wirklich Geld!
ZitatMan steht hier als azubi alleine im laden ob man nun im 1. oder 3. Lehrjahr ist.. :
Für mich klingt das nicht mit "mal alleine" sondern eher wie regelmäßig alleine....
ZitatEs spricht absolut nichts dagegen einen Auszubildenden auch :mal alleine im Laden zu lassen. Im Gegenteil, das könnte auch Teil der Ausbildung sein
Das ist aber nach der Darstellung des TE hier nicht der Fall....
Leute, wie lange noch wollt ihr darauf rumreiten? Die Frage, ob mittlere Fahrlässigkeit in Betracht kommt oder doch nur einfache, ist hier im Disput doch gar nicht zu entscheiden und die Argumente so und so erscheinen doch hinlänglich ausgetauscht. Der Rest läuft auf Hickhack hinaus.
Selbst bei mittlerer Fahrlässigkeit würde der Azubi keinesfalls zur vollen Schadensübernahme heranzuziehen sein.
Also Streit um Kaisers Bart.
ZitatEs ist halt im 3. Lehrjahr passiert und bedarf keiner allzu großen Fähigkeiten um diesen Fehler zu vermeiden. Alleine der Punkt "war alleine im Laden" ist kein Persilschein. :
Ich weiß ja nicht wie eng Ihr Kontakt zu "heutigen" Azubis ist, aber seit mindestens einem Jahrzehnt kann man im Regelfall gar nichts voraussetzen sondern muss deren Tätigkeit ausgesprochen sorgfältig begleiten und überwachen. Auch im dritten Lehrjahr. Unterlässt man dies, dann muss man eben auch das erhöhte Risiko tragen.
Und ja, auch einem Super-Azubi geht im dritten Lehrjahr mal was daneben, das ist das Wesen der Lehrjahre. Da kann man als Unternehmer nicht gleich nach Schadenersatz schreien, vor allem bei unterlassener Aufsicht und vertraglicher Haftung wie in vorliegendem Fall (Vertragsstrafe, Nachschulung). Da ärgert man sich, macht im Laufe der kommenden Wochen regelmäßige Übungen im Kopfrechnen mit der Azubine (dann ärgert sie sich ) und aus is.
Ansonsten stimme ich Blaubär zu, die Argumente wurden ausgetauscht, und der Ratschlag die Kammer zu kontaktieren scheint mir zielführend zu sein.
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