Kassenminus selbst bezahlen?

13. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Jana1996
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kassenminus selbst bezahlen?

Hallo! Ich arbeite als Aushilfe in einer Tankstelle neben der Schule.
Ich hatte zu Beginn schon etwas Bedenken, da meine Chefin sagte das sie den Lohn den Aushilfen nur in bar auszahlt. (Falls die Festangestellten über ihre Stunden kommen, dann hat sie es über uns abgerechnet) Sie sagte selbst schon das das nicht legal wäre aber Gang und Gebe..
Dann hatte ich während meiner Schicht einen Kassenminus von 60€.
Meine Chefin verlangt nun von mir dies selbst zu bezahlen und hat mir sogar unterstellt ich hätte mir was weggenommen!
Ein Kollege erzählte mir mal zu Beginn, dass die Mitarbeiter einen Vertrag unterschreiben, indem sie sich bereit erklären für Minusbestände zu haften. Ich habe dort aber nicht mal einen Vertrag unterschrieben.
Und auch sonst glaube ich nicht das es rechtlich in Ordnung ist den gesamten Betrag einzufordern, da wir auch nur den Mindestlohn bekommen. Pro Schicht sind das 70,72 € meine ich.. Acht Stunden und eine Pause haben wir auch nicht, selbst Toilettengänge müssen in der Arbeitszeit erledigt werden.
Sie droht mir nun mit einer Anzeige und weiß zudem das ich eine Erzieher Ausbildung mache, sie hat mir gedroht ich könne diese mit einer dicken Anzeige absolut Vergessen.
Ich bin nun ratlos, da sie mir gesagt hat, dass sie sich im Steuerbüro informiert hat und laut denen mich anzeigen könne.
Ich weiß jetzt nicht, ob das generell gilt oder nur wenn ich etwas geklaut hatte, das habe ich definitiv nicht! daher mache ich mir auch keine Sorgen über die Kamerasufnahmen die sie gesichert hat, sondern darum ob ich allgemein für eine Minusdifferenz haften muss. Ich bitte um schnelle Antwort und bedanke mich schon mal im Voraus!!

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Jana1996):
und laut denen mich anzeigen könne.

Jeder kann jeden anzeigen - so ist das in Deutschlend.

Wenn sie das will, dann macht sie das.



Zitat (von Jana1996):
sie hat mir gedroht ich könne diese mit einer dicken Anzeige absolut Vergessen.

Das ist schlicht Unfug..



Zitat (von Jana1996):
sondern darum ob ich allgemein für eine Minusdifferenz haften muss

Nein, muss man nicht wenn es - so wie hier - keine wirksame vertraglichen Vereinbarung gibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jana1996
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also was meinen sie soll ich jetzt tun?
Selbst einen Anwalt einschalten oder passiert da überhaupt was wenn sie mich anzeigen würde oder wird diese dann sowieso fallen gelassen?..

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Jana1996):
Selbst einen Anwalt einschalten

Kostet so um die 200 EUR ...



Zitat (von Jana1996):
Also was meinen sie soll ich jetzt tun?

Erst mal nichts und abwarten was tatsächlich kommt.

Wenn sie es vom Lohn anzieht, direkt zum Arbeitsgericht und den Lohn einklagen.
Und schon mal einen neuen Job suchen - solche Chefs sind nicht glücklich wenn das Opfer sich wehrt.


Und wenn sie eine Strafanzeige stellt, dann wieder hier melden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb430679-75
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 5x hilfreich)

also du hast keinen Vertrag und bisher hat sie dir alles in Bar ausgezahlt, versteh ich das richtig? dann hat sie dich wahrscheinlich nicht angemeldet und sie hat weder dir gegenüber Rechte noch du ihr gegenüber. wenn du Pech hast, zahlt sie dir nichtmal deinen letzten Lohn aus. Da hast du dann Pech gehabt. Da kannst du nur draus lernen. Nur weil sie dich verklagen will, kannst du nicht die Ausbildung vergessen. Erst wenn du verurteilt wurdest, wird es sehr schwer werden, eine Anstellung mit Kindern zu finden. Aber da sie ja keine Beweise hat, wirst du vermutlich nicht verurteilt werden. Zudem ist das Geld versichert. Sie müsste dir schon nachweisen, dass du geklaut hast. Wenn es einfach bei der Abrechnung fehlt, ist es ihr Pech.
Zudem, sollte sie dich wirklich nicht angemeldet haben, kann es auch dir extrem ans Bein laufen. Also zukünftig nur noch mit Vertrag arbeiten und auch nicht anfangen, bevor du einen Vertrag hast!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb430679-75
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Jana1996):
Selbst einen Anwalt einschalten

Kostet so um die 200 EUR ...



ja der erste Besuch vielleicht...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jana1996
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das

Zitat (von fb430679-75):
also du hast keinen Vertrag und bisher hat sie dir alles in Bar ausgezahlt, versteh ich das richtig? dann hat sie dich wahrscheinlich nicht angemeldet und sie hat weder dir gegenüber Rechte noch du ihr gegenüber.


Ganz so ist das nicht, ich bin schon angemeldet, bekomme auch eine Abrechnung jeden Monat vom Steuerbüro.
Nur sagte sie, dass sie das Geld Bar auszahlt weil die Festangestellten nicht über eine Stundenzahl kommen dürfen. Und falls sie mal für eine Aushilfe einspringen müssen oder einfach mehr arbeiten müssen/wollen, dass das Geld nicht über die Festangestellte, sondern über die Aushilfen abgerechnet wird.
Die Festangestellte bekommt dann den Lohn nur ist diese Schicht auf der Abrechnung der Aushilfe enthalten..
sie sagte damals das das zwar nicht legal wäre aber es jeder machen würde und die Aushilfen deswegen das Geld in Bar erhalten..

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Die Festangestellte bekommt dann den Lohn nur ist diese Schicht auf der Abrechnung der Aushilfe enthalten..


Und du bekommst sen Betrag dann Bar, gemindert um das Geld von der festangestellten Kraft...?!

Das funktioniert so allerdings auf keinen Fall und ist keinesfalls legal.

Zum Kassenfehlbestand und den Absprachen dieser Chefin empfehle ich diesen Text:

https://www.ihk-limburg.de/recht/Arbeits_und_Sozialrecht/Beginn_Durchfuehrung_und_Beendigung_von_Arbeitsverhaeltnissen/Arbeitnehmerhaftung_und_Fehlgeldentschaedigung/2303578

Liest sich ein bisschen sperrig, ich hoffe du verstehst den Text.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Sie droht mir nun mit einer Anzeige und weiß zudem das ich eine Erzieher Ausbildung mache, sie hat mir gedroht ich könne diese mit einer dicken Anzeige absolut Vergessen.


Die Chefin ist doch diejenige, die Straftaten begeht. Wenn sie Dich anzeigt, dann muss sie damit rechnen, dass die Schwarzarbeit auffliegt. So blöd wird sie ja wohl nicht sein.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb430679-75
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 5x hilfreich)

das mit den Abrechnungen ist trotzdem nachteilig für dich. wenn du mal irgendwo die Abrechnungen abgeben musst, wird dann behauptet, du hast mehr verdient als es eigentlich ist. zum Beispiel wenn du für deine Ausbildung Bafög kriegst, darfst du ja nur einen bestimmten Teil dazu verdienen. wenn du dann auf Papier stehen hast, du hättest zu viel bekommen, kriegst du dann vielleicht weniger Bafög

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Das ist ja wohl eine ziemlich durchgeknallte Chefin, die selber betrügt und dann eine Mitarbeiterin anzeigen will. :bang:
Suchen Sie sich eine neue Stelle, zum Mindestlohn wird doch immer was zu finden sein.

Sie müssen selbstverständlich nicht für das Minus in der Kasse haften, das müssten Sie nur, wenn die Chefin das sogenannte "Mankogeld" gezahlt hätte. Und auch dann hätten Sie nur bis zur Höhe der gezahlten Summe gehaftet. Sie sollten auch die Kollegen, die die rechtswidrige Klausel über die Haftung unterschrieben haben, auf das Mankogeld aufmerksam machen. Denn auch die Unterschrift befreit einen Arbeitgeber nicht von der Einhaltung allgemein gültiger Regeln, und hier wird ja einfach das Arbeitgeberrisiko auf die Arbeitnehmer abgeschoben.

Und natürlich sollten Sie in Zukunft nie wieder falschen Abrechnungen unterschreiben. Es gibt überhaupt keinen Grund, sich in so illegale Aktivitäten hineinziehen zu lassen!!

Im Gegensatz zu fb43 denke ich, dass das Arbeiten ohne schriftlichen Vertrag, je nach Arbeitsplatz, durchaus auch mal die bessere Alternative sein kann, als mit schriftlichem Vertrag. Es gibt einfach auch grottige Tarifverträge, wie im Bereich der Zeitarbeit. Auch sind die gesetzlichen Regelungen( die ja dann voll greifen bei einem mündlichen Vertrag) nicht selten günstiger als das, was ansonsten schriftlich festgehalten worden wäre.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.017 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen