HI! Habe am Freitag den Brief bekommen Eilferfahren 21 August, dass KV ende August mit kindern (2.5 Jahre) 2 Wochen nach Polen fahren möchte.
Ich wollte in der Zeit auch Urlaub mit Kindern bei Verwandten in Deutschland machen. Habe noch keinen Urlaub gemacht mit den Kids. KV letztes Jahr war schon 2 Wochen im Ausland.
Frage: darf ich einfach fahren und den Eilverfahren Termin verschieben?
-- Editiert von Kiki888 am 13.08.2018 15:38
EIlVERFAHREN wegen Urlaub
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Da fehlen einige Informationen.
Der KV hat also ein Eilverfahren angestrengt, dass die Kinder mit ihm verreisen dürfen.
Hat er diese Pläne denn vorher mit KM besprochen und KM hat abgelehnt oder wie kam es dazu?
Es wäre jedenfalls eine blöde Idee, den Termin zu verschieben wenn der doch genau dazu dienen soll, festzustellen, mit wem die Kinder denn nun verreisen dürfen. Man stelle sich den Anruf beim Gericht vor "ich will den Termin verschieben, der klärt, ob ich mit den Kindern verreisen darf. Ich verreise da nämlich gerade mit meinen Kindern"
HI! KM waren die Pläne bekannt und sie hat abgelehnt.
Das Gericht soll klären ob der KV nach Ausland verreisen darf.
Aber KM will den Termin verschieben und selber im Inland Urlaub machen.
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Dann die Verschiebung bei Gericht beantragen. Ich denke aber, dass die Verschiebung mit dieser Begründung abgelehnt werden wird.
ZitatHI! KM waren die Pläne bekannt und sie hat abgelehnt. :
Mit welcher Begründung?
Begründung: das Kind hat krankengymnastik verschrieben bekommen 10 Sitzungen. 28.08 erste Sitzung.(1 mal die Woche) Und 03.09 Kinder gehen erste mal in die Krippe. Erste 3 wochen Angewöhnungszeit machen müssen.
KV will 25 August bis 10 september fahren.
-- Editiert von Kiki888 am 13.08.2018 17:43
Begründung: das Kind hat krankengymnastik verschrieben bekommen 10 Sitzungen. 28.08 erste Sitzung.(1 mal die Woche) Und 03.09 Kinder gehen erste mal in die Krippe. Erste 3 wochen Angewöhnungszeit machen müssen.
KV will 25 August bis 15 september fahren.
Hallo,
achso, du willst einfach nur nicht, dass der Vater den Urlaub macht, sags doch gleich!
Schon interessant, will der Vater mit dem Kind in den Urlaub, geht das deiner Meinung nach nicht wegen Krankengymnastik und Krippe, aber für deinen Urlaub wäre das kein Hinderniss oder wie?
Ganz ehrlich, setzte mal bei dir die gleichen Massstäbe an wie bei Anderen! Wenn deine Argumente gegen einen Urlaub sprechen, dann DARFST DU aber auch nicht in besagter Zeit mit dem Kind in Urlaub wollen...
Der Gerichtstermin ist also vor dem Urlaub, was spricht also dagegen, den durchzuziehen? Das verstehe ich immer noch nicht.
wirdwerden
KM will ja 16.08 bis 27.08 fahren.
KV 25.08 bis 10.09.
Das liest sich im EIngangspost noch ganz anders!!! Im EIngangspost gibst du an in der Zeit in Urlaub fahren zu wollen, wo auch der Vater fahren will! Jetzt gibst du etwas ganz anderes an!
Ganz ehrlich, hier sollte einfach Jeder einen Tag zurückziehen, dann kann das Kind bei Beiden mitfahren...
Danke für die Antworten.
Sind beide Eltern berufstätig?
ZitatDas Gericht soll klären ob der KV nach Ausland verreisen darf. :
In seiner Umgangszeit darf er hinfahren wohin er will, solange das nicht gegen das Kindeswohl ist und es keine anderen schwerwiegenden Hinderungsgründe (wie z.B. Verschleppungsgefahr) gibt.
Berry
ZitatGanz ehrlich, hier sollte einfach Jeder einen Tag zurückziehen, dann kann das Kind bei Beiden mitfahren... :
Zu spät. Bei dem Sachverhalt wird es keine Verlegung der Verhandlung geben. Sprich der Urlaub der KM wird kürzer/fällt aus. Anschließend wird dem Antrag des KV vermutlich statt gegeben.
Sowas passiert halt, wenn man meint nicht verhandlungsbereit sein zu müssen.
So siehts aus, dafür wird wohl teurer...
Natürlich darf das Kind mit seinem Vater ins EU-Ausland fahren, warum denn nicht? Etwas anders würde ich es sehen, wenn Vater und Kind ihren Urlaub im Gaza-Streifen würden verbringen wollen.
wirdwerden
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