Frage bezüglich der Entgeltgruppen gemäß neuer Entgeltordnung

13. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
corz.de
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage bezüglich der Entgeltgruppen gemäß neuer Entgeltordnung

Hallo,

gemäß der neuen Entgeltordnung wird man ja Stufengleich umgesetzt, allerdings nur dann, wenn man eine „Stelle" inne hatte und eine neue Aufgabe ab dem 01.03.2017 dazu bekommen hat, die zu der Höhergruppierung führte.
Verstehe ich das richtig? Habe ich die Stelle also mit den gleichen Merkmalen schon vor dem 01.03.2017 gehabt, so werde ich „zurückgestuft"?

Dabei ist es dann auch unerheblich, ob ich den Antrag zum 01.03. stellen würde oder zum 01.01.2017? Es würde festgestellt werden, dass ich die Aufgaben schon am 01.01. inne hatte und würde somit dennoch auf Stufe X zurückgestuft werden?
Die Bewertung meines Vorgesetzten bzw. der Stellenkommission müsste also so erfolgen, dass meinem Antrag zum 01.01. negativ ausfallen müsste, zum 01.03. aber positiv für die E9x ausfallen müsste?

So würde ich dann doch meine Stufe beibehalten, die ich zum 01.03.2017 gehabt hätte, allerdings nicht die bis dahin verbrachten „Jahre" / Monate in dieser?
Sehe ich das richtig?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
gemäß der neuen Entgeltordnung


Welche neue Entgeltordnung?

Es gibt in Deutschland mehrere tausend Tarifverträge und jetzt sollen wir raten, welchen davon Du wohl meinen könntest?

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#2
 Von 
corz.de
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Die für den öffentlichen Dienst, mein Fehler das ich hier die Info nicht mitgegeben hatte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Die für den öffentlichen Dienst


Auch da gibt es zahlreiche verschiedene Entgeltordnungen.

Zum 01.01.2017 gab es aber für den TVöD-VKA neue Entgeltgruppen, also für die Kommunen.

Die eigentliche Frage kann ich aber leider nicht beantworten.

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