Hallo,
ist es dem Professor erlaubt eine Klausur zu bewerten und einem zu zuordnen, wenn man weder seinen Namen noch die Matrikelnummer oder andere Punkte zur Identifikation darauf notiert hat? Dazu ist nichts in meiner Prüfungsordnung festgehalten.
Vielen Dank
Klausurenbewertung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Natürlich.
Welchen Sinn sollte die Klausur sonst haben.
Klar geht das. Wenn an der Klausur 30 Leute Teilnehmen, die in dem Seminar sind
Und 29 schreiben ihren Namen und oder die Matrikelnummer drauf
Dann kann ich diese eine Klausur leicht identifizieren.
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Zitatist es dem Professor erlaubt :
Was erlaubt ist und was nicht, ergibt sich aus den (Hoch-)schulgesetzen des Bundeslandes sowie aus der jeweiligen Schulordnung und aus der Prüfungsordnung.
Nur mal aus Neugier: Macht es irgendeinen Unterschied, ob die Klausur zugeordnet wurde oder nicht? Wenn sie nicht zugeordnet wurde, hat man nicht teilgenommen und damit automatisch ein "nicht bestanden". Oder was soll hier konstruiert werden?
Dieser Versuch der Formulierung einer eigentlich kaum indentifizierbaren, da sinnfreien Frage ist so "hasig", dass ich baff bin.
Da gibt also jemand seine Arbeit ohne Identifikation ab und fragt allen Ernstes nach, ob man ihn indentifizieren und seine Klausur dann auch bewerten darf..........ohne Worte...
ZitatOder was soll hier konstruiert werden? :
Wenn bestanden, gibt man sich zu erkennen.
Wenn nicht bestanden sagt man "nö, war ich nicht" und spart sich den Versuch.
Um einer solchen Taktik vorzubeugen, ist es doch inzwischen wohl überall so, dass sich die Teilnehmer zusätzlich als Zulassungsvoraussetzung zur Teilnahme in eine Liste eintragen müssen bzw. die aufsichtsführende Person das tut. Wenn dann einem Anwesenden keine Arbeit durch Name und Matr.-Nr. keine Klausur zugeordnet werden kann, aber eine Klausur eben anonym abgegeben wurde, dann ist doch alles klar.
wirdwerden
Zitatist es dem Professor erlaubt eine Klausur zu bewerten und einem zu zuordnen, wenn man weder seinen Namen noch die Matrikelnummer oder andere Punkte zur Identifikation darauf notiert hat? Dazu ist nichts in meiner Prüfungsordnung festgehalten. :
Die Teilnahme an Klausuren ist dank Listen recht unzweifelhaft.
Die Alternative zum oben genannten Vorgehen des Professors, wären 0 Punkte wegen Nichtabgabe.
Im Streitfall könnte auch ein graphologisches Gutachten klären, ob der Prüfling diese Klausur geschrieben hat oder nicht.
Mein Gott, das lohnt sich doch gar nicht. Entweder die Klausur ist zuordenbar, ober eben nicht. Meist sind sie zuordenbar. Und der 2. Termin, für die Klausur, falls nicht zuordenbar, ist doch immer schwerer als der erste, inhaltlich. Einfach, weil die Studis eben mehr Vorbereitungszeit hatten. Aber aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass beim Erstversuch eine anonyme Abgabe ausgeschlossen ist.
wirdwerden
ZitatMein Gott, das lohnt sich doch gar nicht. Entweder die Klausur ist zuordenbar, ober eben nicht. :
Wer weiß, auf was für Ideen der TE noch kommt? "Ich habe die Klausur geschrieben und abgegeben, aber die eine ohne Namen ist es nicht, die müssen meine verschlampt haben!"
Wer weiß, auf was für Ideen der TE noch kommt? "Ich habe die Klausur geschrieben und abgegeben, aber die eine ohne Namen ist es nicht, die müssen meine verschlampt haben!"
War dann wohl ein Geist.
Nennt sich das dann ghostwriter?
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