Nachtrag zum Arbeitsvertrag Rente

11. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
MariaMazz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachtrag zum Arbeitsvertrag Rente

Hallo zusammen,

was bedeutet nachfolgender Passus in einem Arbeitsvertrag (Nachtrag)

Das Arbeitsverhältnis ist auf unbestimmt Dauer geschlossen und endet ohne Kündigung mit Ablauf des Monats, in dem Sie die Altersgrenze für eine ungekürzte Regelaltersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit § 35 SGB VI ) erreicht haben, oder zu dem Zeitpunkt, ab dem Sie in Altersrente - gleich aus welchem Rechtsgrund - beziehen. Sie haben die Gesellschaft unverzüglich über den Zugang eines Rentenbescheids zu unterrichten.

Das Arbeitsverhältnis ruht während des Bezugs von Arbeitslosengeld sowie ab dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitnehmer der Bescheid eines Rentenversichungsträgers über eine Rente auf Zeit wegen voller Erwerbsminderung zugeht, wenn eine Weiterbeschäftigung des Beschäftigten mit verringerter Arbeitszeit oder auf einem anderen geeigneten freien Arbeitsplatz -auch mit geringerer Arbeitszeit - nicht möglich ist.

Für die Kündigung des Arbeitsvertrages gelten für beide Vertragsparteien die tarifvertraglichen Kündigungsfristen.

*****

Könnt ihr mir sagen was ihr über diesen Passus denkt und was der zweite Absatz genau bedeutet? Damit ist wahrscheinlich gemeint, falls der Arbeitnehmer mal
arbeitsunfähig wird. Aber was bedeutet das genau für den Arbeitnehmer?

Danke für Eure Hilfe.

Grüße
M,M

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4 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17359 Beiträge, 6465x hilfreich)

M.W. gibt der Passus nur den anerkannten Stand der Dinge wieder.
Das AV ruht für den Fall, dass es zu einer EU-Rente auf Zeit käme ODER Weiterbeschäftigung nicht geht - d.h. es besteht weiter fort und du hast einen Anspruch auf Rückkehr, wenn der Anlass für die Rente wegfiele, aber die Leistungen beiderseits sind ausgesetzt. Wie der Bezug von Arbeitslosengeld da rein kommt, verstehe ich nicht - das gibt es doch nur, wenn es kein Arbeitsverhältnis mehr gibt.

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#2
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Arbeitslosengeld kann man beantragen, wenn man von der KK ausgesteuert ist und weiterhin arbeitsunfähig ist.

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#3
 Von 
MariaMazz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist der 2.Passus negativ für den Arbeitnehmer?
Beinhaltet dieser auch zb ein Sabbatical?
Was bedeutet das "ruhen"für die Renteneinzahlung sollte bspw keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegen?

Danke für Eure Meinungen.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ich denke, du siehst das alles zu negativ. Ist doch nur das nochmals in Worte gepackt, was sich aus dem Gesetz ergibt. Von einem Sabbatical Year lese ich da nichts, das muss der Arbeitgeber ja auch nicht bewilligen.

Mal grob vereinfacht dargestellt: der Arbeitgeber zahlt Lohn solange weiter, wie vom Gesetz vorgesehen. Wenn dann noch keine Leistung wieder erbracht wird (immer noch nicht wieder arbeitsfähig), dann wird nichts vom Arbeitgeber bezahlt, was ja auch so vorgesehen ist. Wo ist also das Problem?

wirdwerden

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