Unfallwagen als "unfallfrei" gekauft - Schaden erst 1J später entdeckt

11. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
hansinator
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)
Unfallwagen als "unfallfrei" gekauft - Schaden erst 1J später entdeckt

Ich habe von Privat ein Wagen gekauft.
Kaufvertrag war eine einfache Vorlage von autoscout ...
Der Verkäufer sicherte mir (explizit auf Nachfrage) zu, dass der Wagen unfallfrei ist. Ich habe hier und da zwar ein paar Kratzer gesehen, aber nichts besonders auffälliges.
Nun war der Wagen nach über 1 Jahr bei der Wartung als "Vorbereitung" für den Tüv und die Werkstatt sagte mir, dass es definitiv ein Unfallwagen ist, der vorn und hinten ein Auffahr-Schaden hat.
Habe ich nach so langer Zeit überhaupt noch irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer? Oder gilt dabei "gekauft wie gesehen"?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Können Sie beweisen, dass der Unfallschaden vor dem einen Jahr entstanden ist? Evtl. kann das ein Gutachter ... aber den müssen Sie zuerst mal bezahlen.

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#2
 Von 
hansinator
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Also ich hatte beim kauf einen Zeugen dabei.
Der hat das gesamte Gespräch mit verfolgt.
Außerdem hat mir die Werkstatt die Schäde gezeigt. Das ist an vielen Stellen, vorn und hinten, verbogenes Blech, dass offensichtlich schon über längere Zeit rostet.
Ich war nur skeptisch, ob ich das auch nach so langer Zeit geltend machen kann

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von hansinator):
Der Verkäufer sicherte mir (explizit auf Nachfrage) zu, dass der Wagen unfallfrei ist.

Genauer Wortlaut von der Frage und von der Antwort?

Was genau steht in der vertraglichen Vereinbarung zum Thema "unfallfrei"?




-- Editiert von Harry van Sell am 11.08.2018 20:36

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
hansinator
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Genauer Fragelaut: "Hatte der Wagen einen Unfall? Die Spaltmaße an der Stoßstange sehen etwas seltsame aus".
"Nein, nicht dass ich wüsste. Ich hatte damit kein Unfall, aber ich weiss ja nicht, was der Besitzer vor mir damit gemacht hat".
Im Kaufvertrag ist "unfallfrei" angehakt und bei Bemerkungen "Motor ölt" eingetragen, weil das genau das ist, was ich bei der Besichtigung gesehen habe.

-- Editiert von hansinator am 11.08.2018 21:07

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Also ist das

Zitat (von hansinator):
Der Verkäufer sicherte mir (explizit auf Nachfrage) zu, dass der Wagen unfallfrei ist.

ja schon mal nicht der Fall.


Man würde also nicht nur nachweisen müssen, das der Unfall vor dem Kauf geschehen ist (recht unwahrscheinlich) sondern auch noch, das der Verkäufer entgegen der Aussage einen Unfall hatte (recht unwahrscheinlich).


Schlechte Karten für den Käufer?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
hansinator
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Ok, also einfach nur eine teure Lehre daraus ziehen ... :/

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Nun, eventuell würde eine eigene Recherche was bringen.

Oft findet man auf Facebook, in einschlägigen Foren oder über Google was das auf den Unfall hinweist.
Oder in der Reparaturhistorie des Kfz, wenn es in einer Markenwerstatt gerichtet wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
hansinator
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Leider garnichts.
Es gibt weder werkstattberichte, noch Scheckheft oder sonstiges. Und es wurde eben auch nichts gerichtet. Es wurden einfach neue Stoßstangen vorn und hinten dran gebaut und der Blechschaden nicht einmal behoben.
Von "oben" sieht man davon nichts, aber wenn der Wagen auf der Bühne ist, sieht man, dass das Bodenblech, die Träger, die Spritzwand etc alles verzogen ist und rostet

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#9
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man würde also nicht nur nachweisen müssen, das der Unfall vor dem Kauf geschehen ist (recht unwahrscheinlich) sondern auch noch, das der Verkäufer entgegen der Aussage einen Unfall hatte (recht unwahrscheinlich).


Sehe ich nicht so. Da "unfallfrei" angekreuzt ist, gilt dies als zugesicherte Eigenschaft.
Hier müsste man also "nur" beweisen, dass es einen Unfall vor Übergabe des Fahrzeugs gab

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Da "unfallfrei" angekreuzt ist,

Der TS und seine Zeugen sollen also vor Gericht ein wenig "die Balken biegen"?
Das sollte man sich wohl nur unter Begleitung eines entsprechenden Anwaltes trauen ...


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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