Fristlose Kündigung möglich? Boden zerstört durch Hundeurin!

10. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb497372-62
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung möglich? Boden zerstört durch Hundeurin!

Hallo!
Ich habe ein Problem!
Wohne jetzt seit 10 Jahren in meiner Wohnung und mein Vermieter war seit meinem Einzug nie in der Wohnung!
Bin psychisch krank (Depressionen, Trauma, Alkoholabhängigkeit) und seit Jahren in Rente bzw. habe eine Behinderung von 50!
Jetzt ist es langsam soweit, das ich mit meiner Psychiaterin und Sozialarbeiterin einen Umzug plane, damit ich aus meinem Umfeld raus komme (weil meine Mutter nebenan wohnt und ich dadurch immer in Täterkontakt bin, was meine ganze Therapie nicht weiterkommen lässt!
Mein Problem ist nur, das ich - wenn ich einen neue Wohnung gefunden habe und dann kündige, der Vermieter bald vor der Tür stehen wird um sich seine Wohnung anzugucken!
Das wird Ärger geben, weil der Parkettboden in der Wohnung komplett ruiniert ist und meine Hunde in den ersten Jahren nicht stubenrein waren und der Boden an vielen Stellen aufgequollen ist!
Ich habe jetzt Angst, das er mich dafür verklagen kann und ich eine Menge Stress bekomme!
Ich habe nicht viel Geld was er einklagen könnte und die Kaution kann er von mir aus, auch behalten - aber ich habe halt die Sorge, das es noch mehr Ärger geben wird und er mir alles mögliche in Rechnung stellt!
Aber kann nach 10 Jahren nicht so ein Boden aussehen, wie er aussieht und was erwartet er denn, wenn er in meine Wohnung kommt! Das alles so ist, wie bei meinem Einzug damals!
Mich belastet das, weil ich mich gerade darauf konzentriere, einen Neuanfang zu schaffen, mich von allem was mich hier die ganzen Jahre kaputt macht zu lösen und ich lese im Internet auch, das er mich, wenn er die Wohnung sieht - fristlos von heute auf morgen - auf die Straße setzen kann!
So schnell schaffe ich es nicht meine Wohnung leer zu räumen!
Könnte das eventl. passieren und kann er mich auch irgendwie auf Schadensersatz verklagen?
Mach mir gerade so viele Gedanken :-(

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Sie haben doch einen Betreuer? Der soll das mit Ihnen zusammen regeln. Wenn die Hunde versichert sind, sollte das doch mit abgedeckt sein?

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

und ich lese im Internet auch, das er mich, wenn er die Wohnung sieht - fristlos von heute auf morgen - auf die Straße setzen kann! So schnell schaffe ich es nicht meine Wohnung leer zu räumen! Da haben Sie schlicht Quatsch gelesen - keine Räumung ohne gerichtlichen Räumungsbeschluß, und den gibt es erst nach Monaten...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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