Nebenkostenabrechnung für 2017/2018

10. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung für 2017/2018

Liebe Experten,

am 21.07.18 habe ich die Betriebs-/Nebenkostenabrechnung vom 01.06.2017 bis zum 31.05.2018 erhalten. Diese stelle ich wie folgt hier rein:

Grundsteuer/Müllabfuhr/Abwasser 4.004,97 EUR
Wasser/Strom 811,00 EUR
Gartenbau XX
Hecke, Rasenpflege/Straßenreinigung
Grünschnittentsorgung 350,00 EUR
Gesamt 5.165,97 EUR

Abzüglich Vorauszahlung
Stromverbrauch Waschmaschine (pro Kopf 5,00 € monatlich) verrechnet

bei 7 Personen beträgt Ihr Anteil 738,00 EUR
Ihre Vorauszahlung 600,00 EUR
Ihre Nachzahlung 138,00 EUR

Da die Nebenkosten in den nächsten Jahren steigen werden, bitte ich Sie bei einer Nachzahlung den monatlichen Nebenkostenbetrag in Ihrem Sinne zu erhöhen. Alle Rechnungen sind zur Einsicht verfügbar. Gebäudeversicherungen und Hausverwaltungskosten sind nicht Bestandteil, was nicht immer auszuschließen sein kann.

So sieht meine obige Nebenkostenabrechnung also aus. Nachdem ich bis zum letzten Jahr die Stromzahlung für den Verbrauch der Waschmaschinen verweigert habe, hat mich der Vermieter Ende August 2017 deshalb angepampt und mitgeteilt, dass meine Waschmaschine, die in der Waschküche steht, über seinen Stromzähler laufen würde. Habe dem ganzen dann nachgegeben und von September 2017 bis August 2018 statt 50,00 EUR für die monatlichen Vorauszahlungen 55,00 EUR gezahlt. Wie man aber an der Abrechnung erkennen kann tauchen die besagten 45,00 EUR für den Stromverbrauch meiner Waschmaschine überhaupt nicht auf, sondern es werden nur die 50,00 EUR Vorauszahlung a 600,00 EUR berücksichtigt.

Ich habe dann das folgende Schreiben mit Hilfe von Experten aufgesetzt:

Sehr geehrter Herr XX,

die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2017/2018 vom 20.07.2018 habe ich erhalten. Nach Durchsicht der Abrechnung sind mir einige Ungereimtheiten aufgefallen. Hierzu im Einzelnen:

Zum einen habe ich Zweifel, dass hier Ihre Nebenkostenabrechnung den gesetzlichen formellen Anforderungen entspricht. Denn die Nebenkostenabrechnung muss hinsichtlich jeder einzelnen Betriebskostenposition den auf mich entfallenden Mieteranteil ausweisen. Dies fehlt jedoch gänzlich. Lediglich die Gesamtkosten sind hier aufgeführt. Darüber hinausgehend ist für mich nicht plausibel, weshalb die Kosten für Wasser/Strom so enorm hoch ausfallen. Bekanntermaßen lag diese Kostenposition im Jahre 2014 noch bei 168,76 EUR. Jedenfalls bitte ich daher um die Übersendung entsprechener Unterlagen, aus denen sich der von Ihnen in Ansatz gebrachte Betrag ergibt.

Dies gilt gleichermaßen für die Kostenposition Gartenbau XX Hecke, Rasenpflege/Straßenreinigung Grünschnittentsorgung. Auch hier bitte ich um die Übersendung entsprechender BElege, insbesondere des Anstellungsvertrages sowie des Leistungsverzeichnisses für die Gartenpflege.

Nicht plausibel für mich ist die von Ihnen aufgeführte Position Stromverbrauch Waschmaschinen (pro Kopf 5,00 EUR monatlich). Was hat es mit dieser Kostenposition auf sich. Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass es sich hierbei um eine umlagefähige Betriebskostenposition handelt. Ferner bitte ich um Erläuterung, wieso überhaupt dieser Betrag von mir verlangt wird.

Zudem ist mir bekannt, dass seit November 2017 sich ein Leerstand in dem Objekt befand, der jedenfalls nicht zu Lasten der Mieter gehen darf. Hier wird höflich um Mitteilung gebeten, inwieweit dieser Umstand Ihrerseits in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt worden ist.

Des Weiteren bitte ich um die Übersendung der Belege für die Kostenposition Grundsteuer/Müllabfuhr/Abwasser.

Zudem stelle ich nach Durchsicht des Mietvertrages fest, dass eine ausdrückliche Vereinbarung des Umlageschlüssels nach Personen nicht getroffen worden ist. Dies hat zur Folge, dass die Umlage der Betriebskostenpositionen nach Wohnfläche durchgeführt werden muss. Dies haben Sie ebenfalls nicht berücksichtigt, sodass ich um Mitteilung der Gesamtwohnfläche sowie um entsprechende Korrektur der Betriebskostenabrechnung bitten darf.

Für die obig angefragten Belege sage ich selbstverständlich die Kopierkosten im Rahmen des Üblichen zu. Sollen Sie sich nicht bereit erklären, mir die Belege zu übersenden, bitte ich um kurzfristige Mitteilung, damit ich die Belegeinsicht in Ihren Räumlichkeiten durchführen kann.

Vor dem Hintergrund der obigen Einwendungen werde ich von meinem gesetzlichen Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen und vorerst den von Ihnen errechneten Nachzahlungsbetrag i.H.v. 138,00 EUR nicht leisten. Aus dem gleichen Grund wird vorerst eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen meinerseits nicht erfolgen.

Darüber hinausgehend habe ich auf Ihren Nachdruck hin seit September 2017 die Mietzahlung um 5,00 EUR erhöht. Mir erschließt sich jedoch bis zum heutigen Zeitpunkt nicht, weshalb bzw. auf welcher rechtlichen Grundlage ich diese erhöhte Miete zahlen muss. Hier wird ebenfalls um Ihre Stellungnahme höflich gebeten. Anderenfalls sehe ich mich gezwungen, fortan die Miete um 5,00 EUR wieder zu reduzieren. Sollten Sie sich hierbei auf die Waschmaschinen stützen, müsste jedenfalls konsequenterweise diese monatlichen Zahlungen zu meinen Gunsten in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt werden, was ebenfalls nicht geschehen ist.

Ich sehe Ihrer geschätzten Rückäußerung sowie der Übersendung der angefragten Belege und Informationen von 2 Wochen ab Zugang dieses Schreibens entgegen.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, dass es mir nicht darum geht, mich generell einer Nachzahlung zu verschließen. Vielmehr ist mir daran gelegen, dass die Nebenkostenabrechnung richtig erstellt wird und für mich nachvollziehbar ist.

Nach Feierabend gestern bin ich dann im Haus auf den Vermieter gestoßen, der bei meinem Anblick zusammengeschreckt ist und sich theatralisch ans Herz gefasst hat und mich dann wegen des obigen Schreibens vom 02.08.18 zur Sau gemacht hat.

Eine Konsequenz ist, dass ich nächste Woche meine Waschmaschine aus der Waschküche entfernen muss, da er mir diesen PLATZ FRISTLOS kündigt. Von der verstorbenen Vermieterin wurde mir der platz in der Waschküche zugewiesen und nur wegen meiner Beschwerden muss ich grundlos den platz hergeben.

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37 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7250 Beiträge, 1526x hilfreich)

toll....wo ist denn nun deine Frage? Oder sollen wir dein Schreiben analysieren oder die Berechnung nachvollziehen?!

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Rechnerisch ist das jedenfalls korrekt.

Hat der VM schon immer alle NK nach Personen umgelegt ist auch das korrekt.

Was nicht korrekt ist, ist das er NK nicht je Kostenart aufschlüsselt, sondern nur die Gesamten.

Allerdings kann man das bei den wenigen Positionen ganz leicht nachvollziehen.

Einfach die Gesamtkosten je Kostenart : 7 teilen und alles zusammen rechnen.

Zitat (von Biened32):
Des Weiteren bitte ich um die Übersendung der Belege für die Kostenposition


Das muß der VM aber nicht machen. Du hast lediglich das Recht die Belege in seinem Räumlichkeiten einzusehen. Außer der VM wohnt sehr weit weg. Dann muß er Belegkopien zusenden. Aber nur gegen Kostenerstattung.

738 € BK für 12 Monate, 61,50 € monatlich, ist ziemlich wenig. Wie groß ist denn die Wohnung?


Zitat (von Biened32):
Eine Konsequenz ist, dass ich nächste Woche meine Waschmaschine aus der Waschküche entfernen muss, da er mir diesen PLATZ FRISTLOS kündigt. Von der verstorbenen Vermieterin wurde mir der platz in der Waschküche zugewiesen und nur wegen meiner Beschwerden muss ich grundlos den platz hergeben.


Ist die Nutzung der Waschküche bzw. ein Platz für die Waschmaschine darin vertraglich zugesichert?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Das muß der VM aber nicht machen.


Das weiß Biene doch, deswegen schrieb sie ja nachfolgend ->

Zitat (von Biened32):
Sollen Sie sich nicht bereit erklären, mir die Belege zu übersenden, bitte ich um kurzfristige Mitteilung, damit ich die Belegeinsicht in Ihren Räumlichkeiten durchführen kann.
;)

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Ich bewohne 34 qm. Es gibt keinen Schlüssel im Mietvertrag, dass nach Personen abgerechnet wird und ist dies nicht im MV festgehalten, muss nach Gesamtquadratmeter abgerechnet werden.

Ich habe es leider nur mündlich, dass ich meine Waschmaschine in die Waschküche stellen sollte, da die Wohnung nicht den Platz hergibt und die Vermieterin es nicht wollte, dass ich in der Wohnung wasche.

Weiterhin habe ich 645,00 Euro im Voraus gezahlt, dass geht aus der Abrechnung nicht hervor.

Erst teilt der VM mit, dass meine Waschmaschine über seinen Zähler läuft und ich deshalb 5 Euro an ihn zahlen soll. Gestern hiess es, dass die Waschmaschine über den Allgemeinstrom läuft. Eine Nachbarin wäscht ebenfalls in der Waschküche und der Vermieter auch. Weiterhin gibt es eine Waschmaschine, die die Putzfrau für die Lappen etc. nutzen.

Es handelt sich um Gemeinschaftsräume und die Nutzung der Waschküche muss nicht explizit im Mietvertrag erwähnt werden.

Kann der VM auch wenn die Nutzung der Waschküche muss nicht explizit im Mietvertrag erwähnt ist, mir die Nutzung untersagen bzw fristlos kündigen? Zum anderen habe ich für den Monat August die 5,00Euro bezahlt?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Rechnerisch ist das jedenfalls korrekt.

Hat der VM schon immer alle NK nach Personen umgelegt ist auch das korrekt.

Was nicht korrekt ist, ist das er NK nicht je Kostenart aufschlüsselt, sondern nur die Gesamten.

Allerdings kann man das bei den wenigen Positionen ganz leicht nachvollziehen.

Einfach die Gesamtkosten je Kostenart : 7 teilen und alles zusammen rechnen.

Zitat (von Biened32):
Des Weiteren bitte ich um die Übersendung der Belege für die Kostenposition


Das muß der VM aber nicht machen. Du hast lediglich das Recht die Belege in seinem Räumlichkeiten einzusehen. Außer der VM wohnt sehr weit weg. Dann muß er Belegkopien zusenden. Aber nur gegen Kostenerstattung.

738 € BK für 12 Monate, 61,50 € monatlich, ist ziemlich wenig. Wie groß ist denn die Wohnung?


Zitat (von Biened32):
Eine Konsequenz ist, dass ich nächste Woche meine Waschmaschine aus der Waschküche entfernen muss, da er mir diesen PLATZ FRISTLOS kündigt. Von der verstorbenen Vermieterin wurde mir der platz in der Waschküche zugewiesen und nur wegen meiner Beschwerden muss ich grundlos den platz hergeben.


Ist die Nutzung der Waschküche bzw. ein Platz für die Waschmaschine darin vertraglich zugesichert?


Antari ich verweise Dich mal auf den $ 556a Abs. 1 BGB. Es gibt keinen Umlageschlüssel nach Personen im Mietvertrag.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Biened32):
Antari ich verweise Dich mal auf den $ 556a Abs. 1 BGB. Es gibt keinen Umlageschlüssel nach Personen im Mietvertrag.


Na da weißte Bescheid ;) ...

So fangen wir mal am Anfang an. Was genau wurde denn bezüglich der NK und deren Abrechnung vereinbart, und hier benötigen wir das ganze wortwörtlich ... da liegt der Hase im Detail.

Wieviel Wohnungen hat das Haus denn so? Wieviel qm Wohnfläche gesamt schätzungsweise? Sicher, dass Sie bei einer Abrechnung nach qm besser wegkommen?

Zitat (von Biened32):
Alle Rechnungen sind zur Einsicht verfügbar. Gebäudeversicherungen und Hausverwaltungskosten sind nicht Bestandteil, was nicht immer auszuschließen sein kann.


Er hat angeboten die Belege einzusehen, Sie müssen einen Termin ausmachen. Hausverwaltung darf nicht in die NK rein (bei Privatwohnraum), Versicherungen aber schon es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

Zitat (von Biened32):
Eine Konsequenz ist, dass ich nächste Woche meine Waschmaschine aus der Waschküche entfernen muss, da er mir diesen PLATZ FRISTLOS kündigt. Von der verstorbenen Vermieterin wurde mir der platz in der Waschküche zugewiesen und nur wegen meiner Beschwerden muss ich grundlos den platz hergeben.


Na ja, ist halt "wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch heraus. Statt mal ein Gespräch zu suchen, direkt so ein Schreiben auf den Weg zu schicken ... sowas kommt von sowas. Wie gesagt, die Belege müssen Sie einsehen und den Termin hierzu selber vereinbaren. Ihre Zweiwochenfrist finde ich sehr frech.

Seit wann wohnen Sie dort?

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Altes Haus ich bewohne die Wohnung seit 12 Jahren. In der Vergangenheit musste ich mir Lärmbelästigung durch einen Mieter gefallen lassen, eine andere Mieter in wurde handgreiflich. Eingeschritten ist er nicht, ganz im Gegenteil, ich solle mich bei der Lärmbelästigung nicht so anstellen. Tja, letztendlich sind die beiden ausgezogen.

Als das Dach neu gemacht wurde im Winter 2016 und ein Umbau stattgefunden hat gab es keine Informationen.

Warum habe ich nach dieser langen Zeit nicht das Recht meine Nebenkostabrechnung prüfen zu lassen, wenn ich Zweifel habe? Ist es nicht komisch, dass die Strom- und Wasserkosten von 148 Euro im Jahre 2014 auf 811 Euro im Jahre 2018 erhöhen bei gleicher Personenanzahl?

Frech ist mein Schreiben und Fristsetzung nicht- ganz im Gegenteil. Ich bin Laie, also kann ich mit dem was mir der Vermieter vorlegt und erklärt, und zu seinem Vorteil erklärt, nichts sagen.

Und gerade weil die Abrechnung formell nicht korrekt ist und ich darauf hinweisen, darf ich keine Wäsche mehr waschen und so was ist in Ordnung?

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Biened32):
In der Vergangenheit musste ich mir Lärmbelästigung durch einen Mieter gefallen lassen, eine andere Mieter in wurde handgreiflich. Eingeschritten ist er nicht, ganz im Gegenteil, ich solle mich bei der Lärmbelästigung nicht so anstellen.


Zitat (von Biened32):
Als das Dach neu gemacht wurde im Winter 2016 und ein Umbau stattgefunden hat gab es keine Informationen.


Und was hat das mit der NK-Abrechnung zu tun?

Zitat (von Biened32):
Ist es nicht komisch, dass die Strom- und Wasserkosten von 148 Euro im Jahre 2014 auf 811 Euro im Jahre 2018 erhöhen bei gleicher Personenanzahl?


Woher soll ich das wissen? Ich kenne die Vertragslage nicht, ich kenne den Verbrauch nicht (der kann stark schwanken, auch bei gleichbleibender Personenzahl)

Zitat (von Biened32):
Frech ist mein Schreiben und Fristsetzung nicht- ganz im Gegenteil. Ich bin Laie, also kann ich mit dem was mir der Vermieter vorlegt und erklärt, und zu seinem Vorteil erklärt, nichts sagen.


Das Schreiben war nicht wirklich zielführend, aber das ist egal, ich fand lediglich die Fristsetzung frech, da SIE hier in der Pflicht sind einen Termin zu vereinbaren und nicht Ihr Vermieter. Als Vermieter würde ich ihr Schreiben auf Seite legen und warten, dass die Zeit ins Land zieht (von wegen Wald und so)

Zitat (von Biened32):
Und gerade weil die Abrechnung formell nicht korrekt ist und ich darauf hinweisen, darf ich keine Wäsche mehr waschen und so was ist in Ordnung?


Nö, Sie dürfen Wäsche waschen bis die Finger bluten, nur eben in Ihrer Wohnung ... (Wald und so).

Alles in allem haben Sie sich selbst ins Knie geschossen, aber nun ist es mal so. Was wurde denn nun bezgl. der NK und deren Abrechnung so vereinbart im MV?

-- Editiert von AltesHaus am 10.08.2018 20:25

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Woher soll ich das wissen?
Eingangspost lesen, da stehts drin.

Zitat (von AltesHaus):
ich fand lediglich die Fristsetzung frech, da SIE hier in der Pflicht sind einen Termin zu vereinbaren und nicht Ihr Vermieter.
Was soll der Blödsinn? Die Abrechnung ist da, die Unterlagen müssen dem Vermieter vorliegen. Schreibt der Vermieter ja sogar selber in der Abrechnung. Der Teilnehmer hat nach Kopien gefragt, die Übernahme der Kopierkosten zugesichert und um Belegeinsicht gebeten (falls der Vermieter keine Kopien anfertigen will). In 2 Wochen sollte der doch wohl in der Lage sein zu erklären, ob er Kopien anfertigen will oder wenn nicht wann er Belegeinsicht ermöglichen will. Das ist eine absolut zumutbare und übliche Frist.

Zur Waschmaschine: Da fehlen mir gerade die Grundlagen zur Beantwortung der Frage. Offenbar existiert eine Waschküche. Wenn das ein Gemeinschaftsraum ist und z.B. der Strom über den Gemeinschaftsstrom läuft (offenbar ist sich der Teilnehmer da nicht sicher), dann hat der Vermieter 2 Möglichkeiten: Entweder er ermöglicht allen die Nutzung oder er rechnet die Kosten für diesen Raum getrennt ab und legt diese nur auf die Nutzungsberechtigten um. Ich bezweifle, dass er das tun möchte. Dann wird nämlich die Aufteilung der Kosten nochmal deutlich komplizierter.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Si

Zitat (von cauchy):
Was soll der Blödsinn? Die Abrechnung ist da, die Unterlagen müssen dem Vermieter vorliegen. Schreibt der Vermieter ja sogar selber in der Abrechnung.


Rechtliche Grundlage?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

@altesHaus: Vielleicht macht es Sinn, vor dem Abschicken der Posts diese nochmal durchzulesen. Der letzte ist auf jeden Fall sinnbefreit.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
@altesHaus: Vielleicht macht es Sinn, vor dem Abschicken der Posts diese nochmal durchzulesen. Der letzte ist auf jeden Fall sinnbefreit.


Nur weil Sie es nicht verstehen, ist es nicht sinnbefreit.

Auf welcher rechtlichen Grundlage könnte der Mieter darauf bestehen (und das mit Fristsetzung), dass der VM ihm die Belege schickt? KEINE! Ergo muss der VM nichts machen und einfach abwarten wie es weiter geht. Ist die Frist zur Zahlung abgelaufen, dann kann er weiter handeln. Das Schreiben ist nicht ordentlich formuliert, ein Widerspruch gegen die Abrechnung kann ich darin nicht erkennen, sicherlich könnte man die Formulierungen umdeuten, aber warum sollte der VM das tun?

So und damit ist für mich der Zeitvertreib mit Ihnen für heute beendet, angenehme Nachtruhe. (ich hatte ganz vergessen, warum Ihre Posts bei mir blockiert sind ... jetzt weiß ich es wieder ;) )

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Auf welcher rechtlichen Grundlage könnte der Mieter darauf bestehen (und das mit Fristsetzung), dass der VM ihm die Belege schickt?
Lies dir den Post von mir durch, auf den du mit irgendwelchem unzusammenhängendem Zeugs geantwortet hast. Ich habe mitnichten geschrieben, dass der Mieter Anspruch auf Kopien hat. Davon geht ja auch der Mieter selber nicht aus, was aus seinem Schreiben hinreichend deutlich wird.

-- Editiert von cauchy am 10.08.2018 21:38

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Es gibt keinen (Verteiler Schlüssel im Mietvertrag,

Ist dies gleichbedeutend damit dass keine Verteilerschlüssel vereinbart wurde ?
Ich lese die Schilderung so, dass frühere Abrechnungen immer nach Kopfteilen erfolgt sind.
Wieviel solche Abrechnungen gab es.
Frage: Ab wieviel Abrechnungen kann man davon ausgehen, dass damit ein Verteilerschlüssel konkludent vereinbar wurde ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Es wurde kein Umlageschlüssel im Mietvertrag vereinbart und hier gilt der $ 556a Abs. 1 BGB. Bei den vergangenen 11 Abrechnungen kann ich nichts mehr machen, aber jetzt schon.

Ich war immer gutgläubig und auch zu unerfahren. Nun hole ich mir von entsprechender Stelle Rat und ich habe in meinem Schreiben auch mitgeteilt, dass ich mich einer Nachzahlung nicht verschließen werde.

Um es klar auf den Punkt zu bringen, die Betriebskostenvorauszahlung habe ich von 50 Euro auf 55 Euro erhöht. Die Erhöhung wurde aber nicht berücksichtigt, sodass ich eine Gesamtvorauszahlung von 600 Euro statt 645 Euro hatte. Diese 45 Euro werden aber auch nicht so wie es sein sollte bei den 5 Euro Stromkosten für die Waschmaschine berücksichtigt, dort hätte der Gesamtbetrag von 45 Euro auftauchen müssen. Somit frage ich ja, wo sind die 45 Euro abgeblieben?

Bevor der jetzige Vermieter im November die beiden Häuser übernommen hat, war es nicht Gang und Gäbe, 5 Euro zu verlangen, weil sich der Allgemeinstrom auf alle Mieter verteilt hat.

Weil ich aber jetzt hinterfragt habe wo der Betrag von 45 Euro geblieben ist bzw. ob es mit dem Allgemeinstrom zu tun hat, ob da nicht doppelt abgerechnet wird, da wird mir der Gemeinschaftsraum fristlos gekündigt. Der Vermieter hat seinen Trockner und Waschmaschine dort stehen, dann die Maschine für die Putzfrau, dann meine Maschine und die der Nachbarin. Hinzu kommt noch ein Durchlauferhitzer, der ebenfalls über den Allgemeinstrom läuft. Die Waschküche ist für die Mieter, die eine 34qm große Wohnung gemietet haben, weil der Platz nicht reicht. Die Waschküche wurde nie im Mietvertrag aufgenommen, sondern nur in der Hausordnung.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Ich lese die Schilderung so, dass frühere Abrechnungen immer nach Kopfteilen erfolgt sind.


Darauf wollte ich in meiner Antwort hinaus. Hat der Vermieter schon immer nach Personen abgerechnet gilt dieser Umlageschlüssel als vereinbart.

Stichwort "billigem Ermessen"

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Darauf wollte ich in meiner Antwort hinaus. Hat der Vermieter schon immer nach Personen abgerechnet gilt dieser Umlageschlüssel als vereinbart.

Stichwort "billigem Ermessen"


Ja ähnlich dachte ich auch, zumal der Mieter hier schon seit Jahren wohnt.

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Wobei man ehrlicher Weise auch zugeben muss, dass die Anwendung des "billigem Ermessen" schon selten ist. Hier jedoch wurde diese Art der abrechnung über Jahre akzeptiert, auf der anderen Seite sehe ich auch die Rechte des Mieters, wenn er dem nicht mehr zustimmen möchte, als gegeben an. Hier sollte man sich überlegen, ob eine Zankerei wirtschaftlich lohnenswert ist. Recht zu bekommen ist unter Umständen teurer, als das was bisher so beanstandungsfrei gelaufen ist. Aber wir hatten ja vor kurzem einen ähnlichen Fall, da wollte der Mieter lieber mehr bezahlen, hauptsache er hat Recht. So sei es denn.

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Ich habe gestern um 23.23 Uhr nochmals die Problematik deutlich gemacht.

Aus lauter Wut will der Vermieter mich aus der Waschküche haben, weil ich mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden bin.

Vor allem die Aussagen, dass erst meine Waschmaschine über seinen Zähler läuft und jetzt eben doch über den Allgemeinstrom finde ich komisch, denn weil angeblich meine Waschmaschine über seinen Zähler lief, wollte er 5,00 Euro. Ich habe es im vergangenen Jahr stillschweigend hingenommen, aber der Bitte, mir zu belegen, dass meine Waschmaschine über seinen Zähler lief, kam und kommt er nicht nach.

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Biened32):
Aus lauter Wut will der Vermieter mich aus der Waschküche haben, weil ich mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden bin.


Das spielt für die NK-Abrechnung keine Rolle.

Zitat (von Biened32):
Vor allem die Aussagen, dass erst meine Waschmaschine über seinen Zähler läuft und jetzt eben doch über den Allgemeinstrom finde ich komisch, denn weil angeblich meine Waschmaschine über seinen Zähler lief, wollte er 5,00 Euro. Ich habe es im vergangenen Jahr stillschweigend hingenommen, aber der Bitte, mir zu belegen, dass meine Waschmaschine über seinen Zähler lief, kam und kommt er nicht nach.


Ist durchaus möglich, und da der Waschkeller ganz offensichtlich im MV nicht als Gemeinschaftsraum ausgewiesen ist, haben Sie mit Ihrem (durchaus verbesserungswürdigem) Umgang mit dem VM den Stellplatz der Waschmaschine inkl. stromlicher Betreuung verlorern. Pech inne Verlosung.

Sie können jetzt weiter auf Ihr (Ihnen zustehendes) Recht beharren und dann mal sehen, ob das Ganze am Ende nicht teurer wird - was Sie durchaus schon mal im Voraus durchrechnen können - oder aber Sie lenken ein, suchen das versöhnliche Gespräch mit dem VM und versuchen die Wogen zu glätten. Evtl. können Sie dann ja auch Ihre Waschmaschine wieder "einkellern".

3x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Nachdem ich in der Mietsache kein Stück weitergekommen bin, habe ich mich nun an eine neutrale Stelle gewandt und das folgende Schreiben wurde an den VM verschickt:

Sehr geehrter Herr XX,

ordnungsgemäße Bevollmächtigung versichernd zeigen wir an, dass wir die mietrechtlichen Interessen der oben genannten Partei vertreten.

Grund unserer Beauftragung ist die Überprüfung der Nebenkostenabrechnung 2017/2018, bei der uns einige Ungereimtheiten aufgefallen sind.

Unser Mitglied hat bereits Einwendungen gegen die Abrechnung geltend gemacht. Daraufhin haben Sie die von unserem Mitglied angeforderten Belege auch übersandt. Hierfür bedanken wir uns zunächst. Nach näherer Durchsicht fällt jedoch auf, dass die von Ihnen übersandten Rechnungen für die Gartenpflege lediglich für den Abrechnungszeitraum einen Betrag i.H.v. 238,00 € aufweisen. Denn die Rechnung der Firma XX vom 26.06.2018 i.H.v. 112,00 € betrifft nicht den Abrechnungszeitraum. Vielmehr wurde die Tätigkeit im Juni 2018 durchgeführt, sodass dieser Betrag jedenfalls nicht Gegenstand der Nebenkostenabrechnung 2017/2018 sein kann. Daher ist dieser Betrag herauszurechnen. Im Ergebnis würde dies bedeuten, dass die Kosten der Gartenpflege sich lediglich auf 238,00 € belaufen.

Des Weiteren haben Sie eine Kostenposition Wasser/Strom i.Hv. 811,00 € veranschlagt. Hier möchten wir anmerken, dass diese Summe im Vergleich zu den Vorjahren uns als überdurchschnittlich hoch erscheinen. Hinzu kommt, dass wir auch diesen Betrag in den von Ihnen übersandten Belegen der XX AG nicht auffinden konnten. Aus diesem Grund wird höflich angefragt, wie sich dieser Betrag zusammensetzt. Jedenfalls ist diese Summe nach wie vor nicht belegt.

Darüber hinausgehend ist für uns nicht nachvollziehbar, was Sie in Ihrer Abrechnung mit "Stromverbrauch Waschmaschine pro Kopf 5,00 € monatlich Verrechnung" meinen. Hier teilt uns unser Mitglied mit, dass sie jeden Monat 5,00 € an Sie zahlt. Wir bitten um Mitteilung, auf welcher rechtlichen Grundlage Sie diese Summe verlangen?

Denn ausweislich des Mietvertrages können wir keine Vereinbarung erkennen, dass unser Mitglied 5,00 € mehr im Monat an Mietzins zahlen soll. Bekannt ist, dass 2 Mieter ihre Waschmaschinen im Keller angeschlossen habe. Die damit entstandenen Kosten werden in der Nebenkostenabrechnung mit der Kostenposition Allgemeinstrom bereits abgegolten. Daher ist für uns nicht nachvollziehbar, weshalb Sie noch gesondert im Monat 5,00 € von unserem Mitglied verlangen.

Jedenfalls müssten die gezahlten 5,00 € im Monat noch als Guthaben in der Abrechnung berücksichtigt werden. Dies teilen Sie zumindest in der Form mit. Hier bitten wir um Stellungnahme.

Unser Mitglied möchte guten Willen zeigen und aher weiterhin die 5,00 € monatlich unter Vorbehalt leisten.

Zu guter Letzt und entscheidend ist jedoch der Umstand, dass Sie als Umlageschlüssel nach Personen die Kosten umlegen. Dies ist unzutreffend. Denn auch im Mietvertrag können wir eine derartige Vereinbarung nicht verzeichnen, sdass die Umlage der Kosten nach Wohnfläche erfolgen muss. Vor diesem Hintergrund liegt der Kostenantel unseres Mitgliedes, entgegen Ihrer Auffassung nicht bei 738,00 €, sondern deutlich darunter, sodass unserem Mitglied sogar ein Guthabenbetrag zustehen müsste.

In diesem Zusammenhang dürfen wir Sie selbstverständlich auch um die Korrektur Ihrer Nebenkostenabrechnung bitten. In dieser müssen Sie selbstverständlich auch die Gesamtwohnfläche angeben, damit für uns nachvollziehbar ist, dass der auf unser Mitglied entfallende Anteil auch richtig berechnet worden ist.

Vor dem Hintergrund der obigen Einwendungen wird unser Mitglied von seinem gesetzlichen Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen und vorerst den von Ihnen errechneten Nachzahlungsbetrag i.H.v. 138,00 € nicht leisten. Wir sehen Ihrer geschätzten Rückäußerung sowie der Übersendung der angefragten Informationen innerhalb von 2 Wochen ab Zugang dieses Schreibens entgegen.

Weiterhin habe ich beim Deutschen Mieterbund einen interessenanten Link zum Thema Waschküche und Trockenraum gefunden: http://www.mieterbund24.de/waschkueche-trockenraum.html

Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei. Nö, teuer wird es für mich nicht. Der VM hatte die Chance mit meinem Schreiben zu Haus & Grund zu gehen und sich entsprechend zu informieren. Dies hat er nicht getan, sondern was meine Waschmaschine anbelangt, nur geblufft. Warum soll ich meinen VM mit Samthandschuhen anfassen, wenn er mich auf offener Straße bzw. im Hausflur zusammenstaucht?

Da ich dann die Zahlung der Stromkosten für die Waschmaschine eingestellt habe, habe ich dann das folgende Schreiben vom VM bekommen:

Sehr geehrte Frau XX,

wie ich feststellen musste, haben Sie die Zahlung der Stromkosten für die Waschmaschine eingestellt. Ich gehe daher davon aus, dass Sie die Waschküche nicht mehr mitbenutzen möchten.

Ich habe mich daher entschlossen diesen Raum künftig privat zu nutzen.

Aus diesem Grund bitte ich Sie Ihre Waschmaschine bis zum 21.09.2018 aus der Waschküche zu entfernen.

Vor drei Wochen habe ich Ihnen unter Zeugen die von Ihnen gewünschten Unterlagen der Betriebskostenabrechnung in den Briefkasten geworfen. Ich bitte Sie nun die Nebenkostennachzahlung spätestens mit der kommenden Mietzahlung zu begleichen.

Von den Nachbarn weiß ich, dass der VM überhaupt nicht vorhat, die Waschküche zu schließen.

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#22
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Ein Mieterverein :) .... jo heut komm ich vor Lachen mal wieder nicht in den Schlaf.

... ich hätte da ein paar Euronen in einen richtigen Anwalt investiert .jajaja die Clubs haben auch Anwälte, aber schon mal überlegt warum die in Clubs arbeiten und nicht draußen in der Wildnis?

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Dein erstes Schreiben ist in der Tat nicht sehr freundlich.

Die Reaktion des Vermieters darauf aber auch Kindergarten.

Das Schreiben des Mietervereins ist vom Ton her deutlich moderater, aber der Gute dort verkennt die bisherige Abrechnungspraxis, die auch nach meiner Meinung präjudizierend ist.

Der Vermieter drückt sich noch sehr unjuristisch aus. Aber das könnte anders werden, wenn die Sache weiter eskaliert. Und dann kann es richtig knallen.

Ich würde mich an Deiner Stelle auf die wesentlichen Punkte beschränken, dass scheint mir der Nachweis der noch nicht belegten Kosten und natürlich auch die Anrechnung der gezahlten zusätzlichen 5 €.

Bei einem entspannten Verhältnis lassen sich Probleme einfacher klären als bei permanentem Stress.


Zitat (von Biened32):
Vor drei Wochen habe ich Ihnen unter Zeugen die von Ihnen gewünschten Unterlagen der Betriebskostenabrechnung in den Briefkasten geworfen.
Und, stimmt das? Oder waren dass die weitergegebenen Unterlagen. Dann kann man das doch freundlich erklären.

Zitat (von Biened32):
Von den Nachbarn weiß ich, dass der VM überhaupt nicht vorhat, die Waschküche zu schließen.
Hier geht es um Dich, um Deinen Vertrag und nicht um andere Verträge.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Es handelte sich um die Unterlagen zu Bwtriebskostenabrechnung.

Ich wollte von den anderen Mietern, die ihre Waschmaschine in der Waschküche stehen haben, wissen, ob sie eine Aufforderung zur Entfernung der Waschmaschine bekommen haben. Dies ist nicht der Fall gewesen.

@Altes Haus ist mir egal, was Du über den Mieterverein denkst und die Anwälte, die dort arbeiten. Zum anderen klingt es so, als wären Sie Vermieter.

Der Vermieter macht es sich zu bequem, wenn er sagt, dass es günstiger wird, wenn nach Personen abgerechnet wird. Solange kein Umlagenschlüssel im Mietvertrag festgehalten ist, hat der Vermieter nach Gesamtquadratmetern abzurechnen, so auch $ 556 BGB.

Auch wenn ich fast 12 Jahre in diesem Haus wohne und die Abrechnung so hingenommen habe, ist es mein gutes Recht die Betriebskostenabrechnung prüfen zu lassen. Dieses Recht will mir der Vermieter absprechen. Es liegen starke Schwankungen vor und ich habe nur nachzahlen dürfen, trotz Vorauszahlung in Höhe von 50 Euro monatlich.

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#25
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Nur weil wir vermieten sind wir nicht böse, sonst würde ich nicht in diesem Forum versuchen zu unterstützen, die meisten Fragesteller sind Mieter.

Ich sehe es wie Sir Berry, der VM ist mehr als äußerst entgegenkommend, wir hätten Ihnen die Ensicht ermöglicht (wie es das Gesetz vorsieht) aber keinesfalls irgendwas kopiert und id BRiefkasten geworfen. Sobald der VM sich nen Anwalt nimmt (und das wird gewiss nicht mehr lange dauern) werden Sie von Ihrem Verhalten eingeholt, ich erinnere da mal an den Wald, wie s dort schallt und an Ihre WaschMasch. Das Metverhältnis ist eh schon angespannt, Ihr Verhalten trägt nicht zur Entspannung bei.

-- Editiert von AltesHaus am 20.09.2018 08:05

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#26
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Wieso gleich so angriffslustig?

Ich bin bisher höflich gewesen, hier sind einige Dinge schiefgelaufen, die im Verantwortungsbereich des Vermieters liegen und wenn er nicht in der Lage ist dies geradezubiegen, soll er sich doch Hilfe holen. Im Übrigen habe ich die Betriebskostenabrechnung auch vom Anwalt prüfen lassen und auch dieser kommt zum selben Ergebnis wie der Mieterverein.

Ich habe in all den Jahren dem Vermieter vertraut, nur wenn entsprechende Zahlungen nicht in der Abrechnung auftauchen, die ich geleistet habe, was soll ich davon halten? Oder das eine Rechnung vom Gärtner mitabgerechnet wird, die noch nichts in der Abrechnung zu suchen hat. Weiterhin steht eine Doppelzahlung von Stromkosten zur Debatte.

Klar hätte ich auch beim Vermieter um Belegeinsicht bitten können, der mir dann sagt, dass alles seine Richtigkeit hat, wie er abrechnet?! Ernsthaft? Es gibt Gesetze, an die der Vermieter sich halten muss.

Irgendwie können und wollen Sie mich nicht verstehen.

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Nö Sie verquicken Birnen mit Sand. Die NK-Abrechnung hat nix mit anderen Dingen zu tun.

Sie haben über Jahre hinweg die Abrechnungen so akzeptiert, es wird schwer fallen da etwas zu ändern, aber Sie sind ja gut beraten mit dem Verein.

Zitat (von Biened32):
Ich habe in all den Jahren dem Vermieter vertraut, nur wenn entsprechende Zahlungen nicht in der Abrechnung auftauchen, die ich geleistet habe, was soll ich davon halten?


Schon mal was von Versehen gehört? Kommt vor, da wäre es durchaus möglich gewesen den VM freundlich darauf hinzuweisen und nachzufragen, warum hier wirklich 45 EURONEN fehlen, evtl. wurde die ja anders verbucht, wer weiß?

Zitat (von Biened32):
Oder das eine Rechnung vom Gärtner mitabgerechnet wird, die noch nichts in der Abrechnung zu suchen hat.


Auch das hätte man durchaus anders klären können.

Zitat (von Biened32):
Klar hätte ich auch beim Vermieter um Belegeinsicht bitten können,


Ne nicht "können", sondern "MÜSSEN"! Er muss ihnen nix schicken oder kopieren, das er das macht ist schon recht entgegenkommend..

Zitat (von Biened32):
Es gibt Gesetze, an die der Vermieter sich halten muss.


Stimmt und bis jetzt hat er noch keins gebrochen, selbst das Gesetz der HÖFLICHKEIT beachtet der VM, also setzen Sie sich in Bewegung, nehmen Sie Einsicht id Belege, knipsen Sie sie ab, drucken Sie aus und besprechen dann mit ihrem Club was nun unternommen werden soll.

2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Die Unterlagen zur BK habe ich doch bekommen...

2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Aber scheinbar nicht vollständig.

Wie ist denn der Abrechnungszeitraum?

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Der Abrechnungszeitraum ist 01.06.2017 bis 31.05.2018.

Die Unterlagen sind, nur wie schon der Mieterverein schrieb, sind die Gartenpflegekosten und Strom/ Wasser nicht geklärt, weil hier ein Gesamtbetrag aufgeführt wird, aber nicht getrennt für Strom/Wasser. Ich weiß also nicht auf welchen Betrag sich die Stromkosten belaufen und die Wasserkosten. Der Strom- und Wasseranbieter hat 1.200,00 Euro berechnet, wie der Vermieter auf 811,00 Euro kommt - keine Ahnung. Im letzten Jahr wurden 876,00 Euro für Strom/Wasser abgerechnet.

Die Stromkosten für die Waschmaschine zahle ich unter Vorbehalt. Ich habe hier nichts schriftliches warum ich diese zahlen muss.

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