www.meineAOK.de - wem verpflichtet?

10. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
edlub
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
www.meineAOK.de - wem verpflichtet?

Guten Tag,
die "neue" Online-Anwendung für AOK-Versicherte dürfte m.E. von jeder Qualitätskontrolle befreit sein. Wer sich als betroffener Versicherherter beschwert, sei es wegen Programmierfehler oder schlicht falschen Daten, auch nicht vorhande Daten, wird als Querulant eingestuft und bekommt keine Antwort/Stellungnahme.

Telefonisch wird von der zuständigen, stets freundlichen Geschäftsstelle an die "EDV" verwiesen, die jedoch direkt unzugänglich ist und auch der Geschäftsstelle keine Antworten gibt. Intern existert noch eine Art von Hotline, die zum Hühnerlachen behauptet, alles sei in bester Ordnung und fehlerfrei - und man müsse als Versicherter diese tolle Internetanwendung ohnedies gar nicht nutzen.

Die Landes-Aufsichtsbehörde sieht sich nicht dafür zuständig. Es besteht offenkundig auch kein Interesse an der Mitwirkung des Versicherten bei der Aufdeckung von Abrechnungsbetrügereien, wobei eine korrekt ermittelte und dargestellte "Patientenquittung" sehr hilfreich sein könnte.

Nicht einmal die ausgewiesenen Versicherungszeiten sind in meinem Fall mit der Realität deckungsgleich. Und der generierte Download, eine PDF-Datei, wird bei der DRV vom "Watchdog" aus Sicherheitsgründen abgefangen und in eine "Quarantäne" gestellt. Zurück an die AOK gesendet führt er auch dort zum Absturz...

Gibt es tatsächlich keine zuständige Rechtsaufsicht außerhalb der Selbstkontrolle?

-- Editiert von edlub am 10.08.2018 07:29

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von edlub):
und man müsse als Versicherter diese tolle Internetanwendung ohnedies gar nicht nutzen.

Eben, dann nutzt man halt die Schrottanwendung nicht und nutzt die Erfindung des seligen Fürsten von Thurn und Taxis.



Zitat (von edlub):
Gibt es tatsächlich keine zuständige Rechtsaufsicht außerhalb der Selbstkontrolle?

Wofür? Für die Programierer? Es gibt nicht mal einen Rechtsanspruch auf eine Webanwendung überhaupt...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
edlub
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

(Editiert)

-- Editiert von Moderator am 10.08.2018 12:02

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7147 Beiträge, 1495x hilfreich)

Die zuständigen Aufsichtsbehörden sieht man hier:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/online-ratgeber-krankenversicherung/krankenversicherung/wahl-und-wechsel-der-krankenkasse/aufsichtsbehoerden-der-krankenkassen.html

Darüber hinaus kann man bei der AOK mit einem Einschreiben die falschen Daten korrigieren lassen. Dazu setzt man eine Frist und fordert im gleichen Brief einen Nachweis.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
edlub
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Darüber hinaus kann man bei der AOK mit einem Einschreiben die falschen Daten korrigieren lassen. Dazu setzt man eine Frist und fordert im gleichen Brief einen Nachweis.


Wie optimistisch sind Sie eigentlich? Sie glauben doch nicht ersthaft, dass man eine Antwort erhält?
Zur Aufsichtsbehörde: Im gegenständlichen Fall ist tatsächlich nur das sich als nicht zuständig erklärende Landesministerium vorgesehen, Ihr Link ergibt auch nichts anderes. Übrig bleibt noch der Verwaltungsrat.


-- Editiert von edlub am 18.08.2018 03:54

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von edlub):
Sie glauben doch nicht ersthaft, dass man eine Antwort erhält?

Die braucht es auch nicht.

Sollten die Daten nicht nur falsch / unvollständig in der Webanwendung angezeigt werden, sondern tatsächlich falsch erfasst sein, reicht es, die Versicherung unter Beifügung geeigneter Nachweise zur Korrektur aufzufordern.
Gerichtsfeste Zustellung mit Fristsetzung (14 Tage mindestens) nach Datum.

Wenn nach 14 Tagen keine Reaktion kommt, kann man sich entscheiden, ob man direkt vor Gericht zieht un dauf Richtigstellung klagt oder weiter rumwurstelt und irgendwelche Brieffreundschaften knüpft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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