Unterhaltvorschuss "Ersparnisse"

9. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
sorgenkopf123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltvorschuss "Ersparnisse"

Einen schönen guten Abend alle zusammen,

Anfang des Jahres habe ich mich von der Mutter meiner beiden Kinder (4 u. 5 Jahre jung) getrennt und lebe seit April alleine.
Im Mai dann habe ich einen Kredit von 7000€ aufgenommen zwecks einer angestrebten Existenzgründung im Bereich online Handel.
Zum Juli habe ich aus Gesundheitlichen Gründen nach längerer Krankheit meinen derzeitigen Arbeitgeber fristgerecht gekündigt.

Nun hat meine Ex Unterhaltsvorschuss für die beiden Kinder beantragt, da ich momentan nicht zahlen kann.
Nun arbeite ich eifrig an meiner Existenzgründung, damit ich bald starten kann.

Frage: Kann das Jugendamt von mir verlangen meinen Kredit an die Kinder zu zahlen?


Zur Zeit beziehe ich 900€ ALG1 und zahle 450€ warm für meine Wohnung, falls das eine Rolle spielt.
Ich hoffe jemand kann mir bei der Frage weiterhelfen.

Ansonste wünsche ich jedem der das hier ließt, einen guten Abend und ein schönes Wochende.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
meinen derzeitigen Arbeitgeber fristgerecht gekündigt.
Warum?

Sie sind unterhaltspflichtig gegenüber den Kindern. Zumindest während deren Minderjährigkeit können Sie nicht ohne weiteres Arbeitsverhältnisse kündigen. Wenn hier nur die abstrakte Möglichkeit bestehen sollte, dass aus diesem Arbeitsverhältnis für Sie mehr Einkommen (und damit für die Kinder Unterhalt) zu holen gewesen wäre, als Sie jetzt mit Ihrer Selbstständigkeit herausholen können, dann wird man versuchen, Ihnen ein "fiktives Einkommen anzurechnen" und einfach davon ausgehen, dass sie dieses Einkommen noch hätten. Dementsprechend müssten Sie dann Unterhalt zahlen.

Ich sehe erstmal nicht, warum sie nicht einfach noch eine Weile in diesem Arbeitsverhältnis hätten ausharren können. Wieso wollten Sie also kündigen?

Zitat:
Kann das Jugendamt von mir verlangen meinen Kredit an die Kinder zu zahlen?
Nun, Sie müssen irgendwie den Unterhalt für die Kinder aufbringen. Wie sie das machen, ist Ihre Sache. Wenn Sie jetzt ein hohes Barvermögen offenbar zur freien Verfügung auf dem Konto haben (erstmal egal, wo dieses herstammt), dann können SIe doch das dafür verwenden. Das würde nur dann nicht verpflichtend für Sie sein, wenn das als "unangemessen" zu bezeichnen wäre. Etwa dann, wenn Sie durch Verwendung dieses Vermögens zum Unterhalt Ihre eigene Existenzgrundlage gefährden würden. Ob das der Fall wäre und ob Sie davon das Gericht überzeugen könnten, kann hier nicht beurteilt werden.

Grundsätzlich könnten Sie versuchen sich mit der Mutter darauf zu einigen, dass diese vorerst kein Geld für die Kinder erhält und auch keine Sozialleistungen beantragt. Das müssten Sie der Mutter nur irgendwie "schmackhaft" machen, etwa indem sie eine baldige Rückzahlung inklusive einem "Bonus" zusagen. Dazu müssten Sie die Mutter aber wohl von den Erfolgsaussichten der Selbstständigkeit überzeugen. Wird Ihnen das gelingen?

Und die Mutter müsste das natürlich in der Übergangszeit auch finanziell verkraften können, also den Unterhalt ganz alleine aufbringen können. Könnte sie das?

Wenn Ihnen das nicht gelingt, die Mutter das finanziell nicht verkraften kann oder die Mutter einfach so weiterhin den Unterhaltsvorschuss beziehen möchte (was ihr gutes Recht wäre), dann wird das Jugendamt von Ihnen die Unterhaltszahlungen wollen.

Praktische Überlegungen:

Die Unterhaltsvorschusskasse steht finanziell deutlich besser da als die Mutter. Die Unterhaltsvorschusskasse kann man also schon eher davon überzeugen, etwaige Schulden doch bitte zu stunden und nicht in das Kontoguthaben reinzupfänden (so schnell dürfte das sowieso nicht gehen). Das würde dann nur (noch) nicht auf lange Sicht von den Schulden befreien. Irgendwann müssten Sie diese dann zurückzahlen (wenn Sie keine grundsätzlichen Einwände dagegen geltend machen können).

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sorgenkopf123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und vielen dank für die Antwort.

Jetzt bin ich ehrlich gesagt maximal konfus. Ich musste meinen Job aus Gesundheitlichen Gründen aufgeben. Warum sollte ich mir schlechtes tun und weiter in diesem Beruf bleiben? Ich habe mich entschieden mich neu zu orientieren, was letzten Endes zu dieser Existenzgründung geführt hat.

Derzeit befinde ich mich in einem fachlichem coaching zwecks Existenzgründung ,mit Erstellung eines Businessplanes, welcher faktisch darlegen wird dass mein "abstraktes" vorhaben funktionieren wird. Den Gründerkurs bekomme ich durch Agentur f. Arbeit finanziert , damit ich bald das nötige Wissen beisammen habe um schnellst möglich wieder aus der Arbeitslosigkeit , in die Selbständigkeit übergehen kann.

Dazu diente der Kredit.


Also um das kurz festzuhalten und abzuschließen:
Das Jugendamt hat also das Recht meiner Ex den Vorschuss zu verwähren, solange ich über dieses Geld verfüge?

Mir geht es nicht darum mich vor irgendwelchen Staatsschulden zu drücken, ganz im Gegenteil.
Sobald ich das Geld habe werde ich selbstverständlich jeden Cent zurückzahlen und auch danach gerne für den Unterhalt meiner Kinder aufkommen.
Mir geht es einfach nur um den kleinen Kredit der mir sehr viel bedeutet, an dem quasi meine Berufliche Zukunft hängt.

Vielen dank euch.

Ein schönes Wochende wünsche ich :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Es KANN passieren, daß die zeitliche Reihenfolge - Trennung, Kreditaufnahme, Jobaufgabe - als "künstlich arm gemacht" (um sich um die Unterhaltszahlungen zu drücken) angesehen wird.

In diesem Fall würden die oben beschriebenen Folgen eintreten. Ob Sie dann den Kredit in den Unterhalt Ihrer Kinder investieren oder ob Sie einen Job annehmen und die Selbstständigkeit nebenher laufen lassen oder irgendwie sonst den Unterhalt sicherstellen, ist dann Ihr Problem.

Die Formulierung müsste eigentlich lauten "Kann meinen Kindern der Unterhaltsvorschuss verwehrt werden, weil ich nicht zahle?" - Ja, kann er.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sorgenkopf123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey danke für die Antwort.

Nun, das wäre aber ziemlich weit hergeholt zumal ich nie vor hatte mich "künstlich arm" zumachen, ganz im Gegenteil. Ich strebe eine finanziell abgesicherte Zukunft zugunsten meiner Kinder an.

Ich sehen daß Thema ist ziemlich komplex. Ich bin davon ausgegangen es gebe hinsichtlich einer Situation wie meiner klare Regelungen, die mir hier jemand hätte erläutern können.

Vielleicht hat die erste Antwort ja schon alle meine Fragen beantwortet, und ich bin nur zu blöd es zu verstehen.

Wie dem auch sei, ich lasse es jetzt einfach auf mich zu kommen.

Nochmal Danke schön.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 246x hilfreich)

Nein, der Unterhaltsvorschuss kann nicht verwehrt werden, wenn der Vater nicht zahlt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Also irgendwie gehen die Antworten hier ziemlich durcheinander.

Ich versuche das mal ein bissl zu ordnen.

Da die Kindesmutter zur Zeit für die Kinder keinen Unterhalt erhält, kann sie Unterhaltsvorschuss beantragen. Und ich sehe eigentlich keinen Grund, warum ihr das verwehrt werden sollte.

Gibt es denn derzeit einen Unterhaltstitel ? Wenn nein, dann müsste man dich doch erst mal in Verzug setzen ! Ist das schon geschehen ? Wer hat Unterhalt gegen dich ab wann und in welcher Höhe geltend gemacht ?

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass es KEINEN Unterhaltstitel gibt. (Falls doch, dann liegen die Dinge natürlich anders).

Die Höhe des Unterhalts müsste doch erst einmal festgelegt werden. Und dabei spielt natürlich auch die Leistungsfähigkeit eine Rolle.

Nun wurde die Frage gestellt, ob bei mangelnder Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Unterhalts von minderjährigen Kindern auf den Vermögensstamm des Unterhaltspflichtigen zugegriffen werden kann. Je nach Lage der Dinge kann das schon möglich sein. Aber ob der Kredit zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit jetzt zum Vermögensstamm gehört, da kann man m.E. geteilter Meinung sein. Ich würde das eher verneinen, aber ich bin nicht der "Papst". :)

Aber der Zugriff auf dieses Geld müsste ja erst mal geltend gemacht werden. Und deshalb hast du schon noch ein paar Tage Zeit das zu regeln. Aber die Uhr tickt !

Deshalb wäre es gut, wenn du ganz einfach zusiehst, dass du SCHNELLSTMÖGLICH wieder zahlungsfähig wirst. Die Unterhaltsvorschusskasse ist schließlich kein Kreditinstitut, das dazu da ist, dir deine Selbstständigkeit zu finanzieren.

Entweder, du wirst JETZT selbständig, löst den Kredit ab und zahlst Unterhalt .... oder du gibst die Idee der Selbständigkeit auf und arbeitest als Angestellter und zahlst auch Unterhalt.

Und schon ist die Welt wieder in Ordnung. :)


-- Editiert von Marcus2009 am 10.08.2018 17:37

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Marcus2009):
Da die Kindesmutter zur Zeit für die Kinder keinen Unterhalt erhält, kann sie Unterhaltsvorschuss beantragen. Und ich sehe eigentlich keinen Grund, warum ihr das verwehrt werden sollte.


Absolut richtig.

In Höhe des ausgekehrten U-Vorschusses wurde Dir die Überleitung angezeigt, verbunden mit der Aufforderung diesen Betrag zu zahlen.

Damit ist das eingetreten, was man im Zivilrecht als Verzug bezeichnen würde.
Und Du hast Gelegenheit Deine Einwände dagegen vorzubringen.

Dringst Du damit durch, bist Du nicht rückzahlungspflichtig, davon ist jedoch nicht auszugehen.
Dringst Du damit nicht durch, kann gepfändet werden.

Der von Marcus erwähnte Unterhaltstitel ist für diesen Teil nicht von Nöten, kann aber bei weiterer Betrachtung eine Rolle spielen.

Zitat (von sorgenkopf123):
Ich musste meinen Job aus Gesundheitlichen Gründen aufgeben.
.

Das mag sogar zutreffen (also objektiv).
Gleichwohl unterliegst Du der gesteigerten Erwerbsobliegenheit (Kinder 4 und 5 Jahre alt).
Diese schränkt Deine eigene Jobgestaltungsfreiheit sehr drastisch ein. Die angestrebte Selbstverwirklichung ist unterhaltsrechtlich nicht hinnehmbar. Du wirst also fiktiv so gestellt, als hättest Du Deinen Job nicht gekündigt.

Fiktiv deshalb, weil Du machen kannst was Du willst, nur hinsichtlich der Zahlen wird fingiert.

Zitat (von Marcus2009):
Nun wurde die Frage gestellt, ob bei mangelnder Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Unterhalts von minderjährigen Kindern auf den Vermögensstamm des Unterhaltspflichtigen zugegriffen werden kann.
Die Frage sehe ich so nicht. Auf das Vermögen selbst wenn es aus einem Darlehn resultiert kann per Pfändung zugegriffen werden. Der angedachte Verwendungszweck schafft kein Schutzvermögen. Ansonsten hat das Vermögen keine Auswirkungen auf den U-Anspruch.

Zitat (von Marcus2009):
Entweder, du wirst JETZT selbständig und zahlst Unterhalt .... oder du gibst die Idee der Selbständigkeit auf und arbeitest abhängig und zahlst Unterhalt.
So sehe ich (marcus Text leicht abgewandelt) auch.

Unabhängig von Deiner Verpflichtung: Eine Einigung mit der Vorschusskasse bleibt Dir unbenommen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sorgenkopf123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Bemühungen :)

Folgendes hätte ich vielleicht noch erwähnen sollen:

Meine ex hat erst vor ca zwei Wochen den Antrag auf Vorschuss gestellt, während meiner Erwerbstätigen Zeit habe ich monatlich einen festen Betrag gezahlt.

Vor einigen Tagen nun kamen mir zwei Briefe des Landkreises ins haus geflogen. Um zu überprüfen ob ein Anspruch besteht bin ich nun dazu aufgefordert wurden meine Einkünfte darzulegen.

Ist der Landkreis schon die letzte Instanz oder werde ich noch von anderen Ämtern hören?

Och Mensch, ich hatte die Vision und den Eifer meinen Töchtern und deren Mutter eine zukünftig mehr zu bieten als ein lächerlichen Unterhalt von 300€.

In ein Angestellten Verhältnis kann und werde ich so einfach nicht zurück wechseln, dazu bin ich zu sehr gebranntmarkt. So werde ich mein Leben nicht gestalten.

Ich wünsche euch allen noch einen schönen Abend und freue mich ggf noch mehr von euch zu lesen.

Liebe Grüße, ihr seid eine nette Bande.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von sorgenkopf123):
Vor einigen Tagen nun kamen mir zwei Briefe des Landkreises ins haus geflogen. Um zu überprüfen ob ein Anspruch besteht bin ich nun dazu aufgefordert wurden meine Einkünfte darzulegen.


Offensichtlich gibt es also bisher keinen Unterhaltstitel.

Du hast noch nicht einmal dein bereinigtes Einkommen offen gelegt. Und damit ist noch vollkommen offen, ob und in welcher Höhe Unterhalt zu zahlen ist. Aber es steht natürlich zu erwarten, dass du wenigstens den Mindestunterhalt leisten musst.

Durch die Schreiben des Landkreises bist du aber in Verzug gesetzt worden. Der Unterhaltsanspruch ist ab diesem Zeitpunkt damit geltend gemacht.

Gegen das Schreiben des Landkreises kannst du Widerspruch einlegen. Wie und wo das findest du in der Rechtsbehelfsbelehrung. Allerdings dürfte dann Klage auf Unterhalt vor dem Familiengericht erhoben werden. In jedem Fall solltest du aber die geforderte Einkommensauskunft erteilen. Hinsichtlich der Auskunft und des Widerspruchs solltest du dich vielleicht von einem Anwalt über Chancen und Risiken beraten lassen.

Zitat (von Sir Berry):
Damit ist das eingetreten, was man im Zivilrecht als Verzug bezeichnen würde.
Und Du hast Gelegenheit Deine Einwände dagegen vorzubringen.

Dringst Du damit durch, bist Du nicht rückzahlungspflichtig, davon ist jedoch nicht auszugehen.
Dringst Du damit nicht durch, kann gepfändet werden.


Das sollte uns @SirBerry dann mal eingehender erklären, wie du nach Ablehnung deines Widerspruchs dann sofort gepfändet werden kannst. Ich halte das eher für ein Gerücht.

-- Editiert von Marcus2009 am 10.08.2018 22:11

1x Hilfreiche Antwort

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