Sind 300-400 % Inkasso-kosten rechtens, muss man das zahlen?

9. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Grentren21235
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sind 300-400 % Inkasso-kosten rechtens, muss man das zahlen?

Ich habe eine Frage zur Rechtmäßigkeit einer Inkasso Forderungsaufstellung:

Die Hauptforderung vom März 2018 beträgt einmal 60 Euro.

Hinzukommt dann vom Inkasso eine Geschäftsgebühr von wiederum 60 Euro und eine Zahlungsvereinbarungsgebühr von 67 Euro.

Dazu wiederum Auskunftskosten, Mahnkosten, Pauschale post/Telekommunikationskosten..alles à 10 Euro.

Insgesamt bedeutet das: Die Hauptforderung ist vom März 2018 und beläuft sich wie eingangs gesagt auf 60 Euro.

Die Forderung des Inkassos via Ratenzahlungsplan beläuft sich nunmehr auf 230 Euro.

Es gibt eine weitere vergleichbare Forderungsaufstellung derselben Inkassofirma, bei der die Hauptforderung 120 Euro sind und der letztlich zu zahlende Betrag 300 Euro, der Kaufvertrag wurde auch hier im März 2018 geschlossen. Das ist gerade mal 5 Monate her!

Meine Frage: Ist das nicht ein bißchen viel? Ist das Wucher, ist das rechtens, muss man das zahlen?

Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Wer ist der Gläubiger und das IB? Wie wurde die Vereinbarung getroffen, mit welchem Wortlaut und wurde bisher bereits gezahlt?
Tippe die FA ab oder verlinke ein Foto!

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Hinzukommt dann vom Inkasso eine Geschäftsgebühr von wiederum 60 Euro und eine Zahlungsvereinbarungsgebühr von 67 Euro.

Ich ergänze/präzisiere die Fragen von Ex-Inkasso-MA mal: Gab es eine Ratenzahlung? Wurde Die Gebühr dabei von dir ausdrücklich anerkannt? Hast du etwas unterschrieben? Hast du schon Raten gezahlt oder nur um eine Ratenzahlung gebeten? Wusste der Gläubiger bereits von deinen Zahlungsproblemen?

Zitat:
Dazu wiederum Auskunftskosten, Mahnkosten, Pauschale post/Telekommunikationskosten..alles à 10 Euro.

Auskunftskosten nur, wenn deine Adresse unbekannt war (beispielsweise Kartenzahlung an der Supermarktkasse). Von der Höhe OK.
10€ Mahnkosten ist völlig überzogen. Maximal würde ich 2,50€ akzeptieren.
10€ Postpauschale wäre bei 60€ Inkassokosten rechnerisch OK. Aber IMHO sind die Inkassokosten völlig überzogen.

Zitat:
Die Forderung des Inkassos via Ratenzahlungsplan beläuft sich nunmehr auf 230 Euro.

Ich komme rechnerisch nur auf 217€. Da fehlt noch ein Posten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
Grentren21235
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der erste Ratenzahlungsvertrag wurde von mir unterschrieben - mein Fehler, ich weiß, dass da nichts mehr zu machen ist. Muss ich jetzt zahlen.

Der zweite Ratenzahlungsvertrag wurde von mir nicht unterschrieben. Wenn ich eure Antworten so lese ist mir nun klar, wieso er mir ungebeten einfach untergejubelt wurde inkl. Mahnschreiben, dass ich das jetzt zahlen solle - die haben Blut geleckt.

Hier mal der zweite Forderungsplan für euch zum reinschauen:

http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=ff82df-1533832789.jpg

Dieser ist wie gesagt noch nicht unterschrieben. Es handelt sich um CreditReform Dresden, die Hauptforderungen sind legitim. Beim ersten wurde von mir bereits Zahlungen geleistet. Beim zweiten weder was unterschrieben noch Zahlungen von meiner Seite bisher.

-- Editiert von Grentren21235 am 09.08.2018 18:42

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Das, was du beim ersten unterschrieben hast, hast du davon noch eine Kopie? Was steht da wörtlich drin?
Beim zweiten gibt es schon mal deutlich überzogene bzw. frei erfundene Mahnkosten. Die volle Inkasso-Gebühr ist ebenso viel zu hoch. Und die zahlungsvereinbarungsgebühr würde ich pauschal sowieso verweigern.

Ganz ehrlich? Mit widersprochenen Inkassokosten ist eine Titulierung und eine Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher billiger. Klingt komisch, ist rechnerisch aber wirklich so.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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