Pferd bricht Mensch ein Bein - was für Rechte Schadensersatz/Schmerzensgeld?

9. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Starshine
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)
Pferd bricht Mensch ein Bein - was für Rechte Schadensersatz/Schmerzensgeld?

Hallo,

ich habe ein Pferd, welches zusammen mit den Pferden einer Freundin auf der Weide/im Stall steht.

Während die Pferde auf der Weide stehen, schauen meine Freundin und ich abwechselnd nach dem Wohl der Pferde und füllen die Tränke auf.

Während der Versorgung der Pferde kam es zu einem Unfall. Mein eigenes Pferd war nicht beteiligt, jedoch die beiden Pferde meiner Freundin. Die Pferde sind über eine Tierhaftpflicht-Versicherung versichert.

Ein Pferd hat das andere Pferd verscheucht, dabei hat mich eines der Pferde umgerempelt und dabei meinen linken Unterschenkel durch drauftreten mit seinem Huf gebrochen (offener Bruch beider Unterschenkelknochen).

Ich habe mich nicht ungewöhnlich genähert und konnte auch nicht ausweichen.

Notarzt wurde verständigt, ins Krankenhaus gebracht, Knochenbrüche wurden am Folgetag operiert, 2 Platten mit Schrauben eingesetzt.

Der Unfall ereignete sich am 13.6. (somit knapp 7 Wochen her). Schadensmeldung wurde von der Eigentümerin der Pferde bei ihrer Tierhaftpflicht gemacht

Zum Unfallzeitpunkt habe ich ALG 1 bezogen und falle jetzt ins Krankengeld. Natürlich reicht das Geld hinten und vorne nicht aus.

Mittlerweile wäre ich definitiv wieder berufstätig (habe schon mehrere Anfragen erhalten), kann dies aber nicht, da ich ja weiterhin gesundheitlich eingeschränkt bin. Ich kann zwar wieder auftreten und laufen (wenn man das so bezeichnen kann) aber für meine berufliche Tätigkeit ist das nicht ausreichend (Kommissioniererin - somit heben, tragen und viel laufen als berufliche Anforderung).

Nun zu den Fragen:
Was kann ich geltend machen? (Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld)

Wie mache ich eventuelle Ansprüche geltend (mit oder ohne Anwalt)? Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung.

Gibt es irgendwelche Fristen?

Für Tipps wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße
Manu

Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
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#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Starshine):
Mittlerweile wäre ich definitiv wieder berufstätig (habe schon mehrere Anfragen erhalten), kann dies aber nicht, da ich ja weiterhin gesundheitlich eingeschränkt bin


Sind Sie freiberuflich tätig? Wegen der Anfragen, meine ich...

Grundsätzlich kann man aber nur den Schaden ersetzt verlangen, den man nachweislich(!) hat - vorbehaltlich dessen, was man unter "erhaltene Anfragen" verstehen soll, dürfte das allerdings nicht über den Betrag des ALG 1 hinausgehen. Ich gehe mal davon aus, daß Sie Arbeitsvorschläge vom Arbeitsamt erhalten haben... Und da ist es nicht sonnenklar, daß Sie die Stelle auch bekommen hätten - daher ist da meiner Meinung nach kein erhöhter Schadenersatz (im Sinne von Verdienstausfall) zu zahlen.

Was die Höhe eines möglichen Schmerzensgeldes angeht, sollte man einen Anwalt zu Rate ziehen.


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