CCS Inkasso / Ingenico Payments / Netto Marken Discount

9. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Rob1987
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
CCS Inkasso / Ingenico Payments / Netto Marken Discount

Hallo zusammen!

Ich gehöre nun auch zum Kreis der Auserwählten, die ein Schreiben von CSS Inkasso erhalten haben. Ich hab zwischenzeitlich schon ein bisschen recherchiert, möchte mich nun aber nochmal rückversichern bzw. Eure Empfehlungen zum weiteren Vorgehen hören – vielen Dank vorab für Eure Hilfe!

Ich war am 26.06. bei Netto einkaufen, 2x wurde die Lastschrift mangels Deckung zurückgewiesen, heute kam nun schließlich der besagte Brief. Darin heißt es: "Mit dem Scheitern dieses Lastschrifteinzugs befanden Sie sich bereits im Verzug (vgl. Palandt, 73. Auflage, § 286 Rn 25, Prinzip der Selbstmahnung). Hinzu kommt, dass eine schuldhafte Verletzung der Lastschriftabrede (vgl. BGH NJW 2009, 3570 , 3571) vorliegt, so dass die Nebenforderungen auch unter diesem Gesichtspunkt ersatzfähig sind".

Den letzten Nebensatz nehme ich ihnen so nicht ab :-D

Der Forderungsbetrag setzt sich laut Schreiben von CSS Inkasso wie folgt zusammen:

1. Hauptforderung = 30,09 €
2. Bankrücklastschriftkosten = 10,35 €
3. Adressermittlungskosten = 10,00 €
4. Verzugsschaden der Ingenico Payment Services GmbH = 9,90 €
5. Mahnspesen = 5,00 €

Wie ich bisher gelesen habe, fallen 4. und 5. sowieso flach, weil

a) CSS Inkasso offensichtlich zur Ingenico Group gehört, also "Konzerninkasso" vorliegt (was verboten ist)
b) Bearbeitungsgebühren bei Rücklastschriften laut BGH scheinbar genauso wenig zulässig sind (zumal Ingenico als Zahlungsabwickler ja wohl selbst in der Lage sein sollte, offene Forderungen einzutreiben).

Die Hauptforderung ist sowieso unbestreitbar, die Adressermittlungskosten scheinen ebenfalls gerechtfertigt zu sein (zumindest hab ich das so immer wieder in verschiedenen Beiträgen gelesen).

Was hat es aber mit den 10,35 € Bankrücklastschriftkosten auf sich? Beträge in Höhe von ca. 3,50 € hieß es immer wieder andernorts seien eigentlich angemessen in so einem Fall. Oder ist die Deutsche Bank da einfach übertrieben teuer (was mich nicht wundern würde)? Im Verwendungszweck der 2. Rücklastschrift heißt es übrigens: "30,09 KAUF + 6,90 BANKGEB + 9,90 LASTSCHRIFTABREDE"

Würde die Überweisung also am sinnvollsten so aussehen: HF 30,09 € + Rücklastschrift 3,50 € + Adresse 10,00 € = 43,59 € (zweckgebunden mit genauer Benennung der Posten) – oder ist da was anderes zu empfehlen?

Überweise ich das dann am besten an die Kontoverbindung, die bei der 1. Rücklastschrift angezeigt wird? Den CSS Inkasso Herrschaften will ich eigtl. gar kein Geld irgendwo hinschieben, nachdem was ich so bisher über sie gelesen habe...

Dafür würden sie aber einen entsprechenden Brief von mir bekommen, dass die Forderung (plus o.g. Posten) beglichen ist, ich alles weitere nicht anerkenne und darüber hinaus einer Weitergabe meiner Daten an Auskunfteien widerspreche.

Ist das alles in allem in etwa das "richtige" Vorgehen?

Vielen Dank für Euer Feedback und Eure Hilfe!

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Wie ich bisher gelesen habe, fallen 4. und 5. sowieso flach, weil

Zumindest Punkt 4. Punkt 5 wäre trotzdem erlaubt. Wenn auch leicht überhöht.
Inkassokosten sehe ich derzeit aber in deiner Aufstellung noch keine.

Zitat:
Die Hauptforderung ist sowieso unbestreitbar, die Adressermittlungskosten scheinen ebenfalls gerechtfertigt zu sein (zumindest hab ich das so immer wieder in verschiedenen Beiträgen gelesen).

Ja, der Laden weiß ja nicht, wer sich hinter der Karte verbirgt

Zitat:
Würde die Überweisung also am sinnvollsten so aussehen: HF 30,09 € + Rücklastschrift 3,50 € + Adresse 10,00 € = 43,59 € (zweckgebunden mit genauer Benennung der Posten) – oder ist da was anderes zu empfehlen?

Plus Mahngebühren von 1,50€ bis 2,50€ je nach Geschmack.

Zitat:
Ist das alles in allem in etwa das "richtige" Vorgehen?

Meiner Meinung nach Ja.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
2. Bankrücklastschriftkosten = 10,35 €


Viel zu hoch -> maximal EUR 4!
Hoffnungsläufe (2. Einzugsverzusch) sind erlaubt, aber nicht erstattungsfähig.

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#3
 Von 
Rob1987
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Prima, vielen Dank für eure Tipps! Mal schauen, ob und wie es weitergeht... ;-)

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#4
 Von 
wellyu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Rob,

habe nun auch so ein Schreiben bekommen allerdings mit enormer Geschäftsgebühr.
Darf ich fragen wie es bei dir Weiterging ?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rob1987
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallihallo!

Gut, dass du fragst, Wellyu – mittlerweile bin ich nämlich wieder an dem Punkt, dass auch ich hier Hilfe bräuchte oder zumindest einen guten Ratschlag.

Wie oben beschrieben, hatte ich im August noch die Überweisung mit folgendem Verwendungszweck losgeschickt: "Hauptforderung 30,09 Euro + Bankrücklastschriftkosten 3,45 Euro + Adressermittlung 10,00 Euro + Mahnkosten 1,50 Euro".

Seitdem sind mit immer wieder weitere Schreiben ins Haus geflattert, die davon sprechen, dass die Vorderung nicht beglichen ist.

Jetzt kam die "Letzte Mahnung vor Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens", in der es heißt, dass trotz mehrfacher Mahnung die Forderung bis heute nicht vollständig ausgeglichen wäre. Mittlerweile sind darin relativ absurde Zahlen enthalten:

"1. Hauptforderung 30,09€
2. Bankrücklastschriftkosten 10,35€
3. Belegermittlung 0,00 €
4. Adressermittlungskosten 10,00€
5. Aufwandsentschädigung 4,94 €
6. Geschäftsgebühr (§§ 280 , 241 , 286 BGB , Nr. 2300 VV RVG) 33,75€
7. Auslagen (§§ 280 , 241 , 286 BGB , Nr. 7002 VV RVG) 6,75€

8. bereits geleistete Teilzahlungen 45,04

Offener Forderungsbetrag 50,84€

Außerdem schreiben sie, dass sie meine Daten an die Schufa weitergeben, "soweit sie nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt wurden, zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen und Sie die Forderung nicht bestritten haben."

Es geht also um die Aufwandsentschädigung, die (absurde) Geschäftsgebühr, die restlichen Bankrücklastschriftkosten sowie die Auslagen – wie soll ich hier am besten weiterverfahren?

Vielen herzlichen Dank nochmals für eure Tipps!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat (von Rob1987):
Dafür würden sie aber einen entsprechenden Brief von mir bekommen, dass die Forderung (plus o.g. Posten) beglichen ist, ich alles weitere nicht anerkenne und darüber hinaus einer Weitergabe meiner Daten an Auskunfteien widerspreche.


Hast Du einmalig schriftlich der Forderung widersprochen und per Einwurfeinschreiben abgesendet?

Ansonsten weiterhin ruhig verhalten. Da gibt es noch mehrere "letzte Chancen".

-- Editiert von hausfrau66 am 24.10.2018 17:06

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#7
 Von 
Rob1987
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, ich habe gleich nach der Überweisung einen Brief geschrieben, in dem ich nochmal aufgelistet habe, wie sich die Überweisung zusammensetzt und welche Beträge ich da gezahlt habe. Das ganze ging als Einwurfschreiben raus.

Außerdem habe ich darin geschrieben:

"Die übrigen Positionen sowie alle über die o.g. Beträge hinausgehende Forderungen weise ich als frei erfunden zurück. Weitere derartige Schreiben werde ich nicht beantworten. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten sowie die Meldung meiner persönlichen Daten an Auskunfteien. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rob1987
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Mal wieder ein ze/RDGEG/4.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 4 RDGEG: Vergütung der registrierten Personen">§4 Abs. 5 RDGEG</a> i.V. m. Nr. 2300 VV RVG aus 50,44€ = 58,50 €
5) Post- und Telekommunikationspauschale gem. Nr. 7002 VV RVG = 11,70€

Abschließend wird mir noch vorgeschlagen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren, sofern ich die Gesamtschuld nicht sofort zahlen kann. Im Kleingedruckten würde ich dabei wohl auch noch zusätzliche Vergleichskosten in Höhe von 81,00 € anerkennen... pff.

Kurz hat mich zwar der Schlag getroffen, dann dachte ich mir aber: Ruhig Blut – erstmal hier nachschauen ;-)

Habe diesen sehr ähnlichen Fall gefunden: https://www.123recht.de/forum/inkasso/Erst-CSS-Inkasso,-dann-BID-__f532441.html

Werde mich jetzt entsprechend der darin genannten Ratschläge verhalten, d.h. also Beschwerde an CSS und Widerspruch an BID sowie Beschwerde gegenüber den Aufsichtsgerichten. Dann mal schauen, was passiert.

@mepeisen: Ich würde auch gerne Inkassowatch über diesen Fall informieren, das scheint mir genauso ein Ding zu sein, wonach sie offensichtlich suchen. Du schreibst, Du hättest da ggfs. einen Kontakt? Könntest Du mir den geben – das wäre klasse! Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Darin wird mir mitgeteilt, dass BID nun die Forderung von CCS eintreibt

Was natürlich inhaltlicher Blödsinn ist. Dass also das eine Inkasso ein anderes beauftragt.

Ansonsten gibt es eine PM von mir :-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Reath
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

@mepeisen Kannst du mir diesbezüglich auch eine PM zuschicken ich bin ebenfalls von der BID angeschrieben worden nachdem zuvor der Fall bei der CCS war. Danke!

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Darin wird mir mitgeteilt, dass BID nun die Forderung von CCS eintreibt

Was natürlich inhaltlicher Blödsinn ist. Dass also das eine Inkasso ein anderes beauftragt.

Ansonsten gibt es eine PM von mir :-)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Naila30
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei ist die Hauptforderung 5,48
Bankrücklastschriften 15,27
Mahnspesen 2,50
Belegetmittlungskosten 17,34
Geschäftsgebühren 33,75
Post- und Telekommunikations... bla bla 6,75
Macht zusammen 87,71 für einen Einkauf von 5, 48
Und mein Konto kann normalerweise nichts ins Minus gehen, da ich es extra so bei der Bank beantragt habe! Was kann man tun?
Mein Anwalt macht anscheinend nicht viel!!!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo,

vielleicht als Erstes nachsehen, ob dein Konto nicht alles so macht, wie du es möchtest.
Ansonsten ist das weitere Vorgehen in diesem Thread gut beschrieben.
Einen Anwalt brauchst du momentan noch nicht. Den bezahlst Du aus eigener Tasche.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von Naila30):
Bei ist die Hauptforderung 5,48 >> Okay!
Bankrücklastschriften 15,27 >> Üngültig! Nur nach Nachhweis
Mahnspesen 2,50 >> Nur nach personenbezogener Nachweis
Belegetmittlungskosten 17,34 >> Üngültig! Nur nach personenbezogener Nachweis
Geschäftsgebühren 33,75 >> Üngültig! Da Konzerninkasso > 0.00 €
Post- und Telekommunikations... bla bla 6,75 >> Üngültig! Da Konzerninkasso > 0.00 €
Macht zusammen 87,71 für einen Einkauf von 5, 48

Macht also 5,48 € die du bitte Zweckgebunden an das IB überweist + 18 € Inkasso

Folgende zweckgebundene Überweisung machst du HEUTE bitte so fertig:

AKTENZEICHEN // 5,48 HF + 15,00 Inkassogebühren + 3,00 Auslagen

Damit ist die Forderung nun erstmal vollständig beglichen.
Nun nur noch einen Widerspruch schreiben (Vorlagen dazu habe ich erst vor kurzem in einem anderen CCS-Thread gepostet mit Urteilen etc.) & dass du die Posten 2, 3, 4 nicht anerkennst & einen personenbezogenen Nachweis mit Datum haben willst. Die Posten 5 & 6 fallen Grundsätzlich weg, da Konzerninkasso (Ingenico + CCS).

Bei der Postbank fallen zb. 2,66 € Rücklastgebühren an bei fast 40 € HF damals bei mir. Glaube bis 4,00 € ist okay, darüber nur nach Nachweis nach meinem Wissen.
Wenn du die Forderung auch wegen Netto hast, dann fallen die 2,50 € sowieso weg wenn du mit Karte bezahlt hast. Netto hat im Regelfall keine personenbezogenen Adressdaten zum Mahnen. Zumal die 2,50 erst ab der 2. Zahlungsforderung anfallen.

Der Rest ist frei Erfunden.

Zitat (von Naila30):
Und mein Konto kann normalerweise nichts ins Minus gehen, da ich es extra so bei der Bank beantragt habe! Was kann man tun?
Mit der Bank sprechen.

Zitat (von Naila30):
Mein Anwalt macht anscheinend nicht viel!!!
Such dir einen kompetenten Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12313.07.2022 06:52:04
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von DStein):

Geschäftsgebühren 33,75 >> Üngültig! Da Konzerninkasso > 0.00 €
Post- und Telekommunikations... bla bla 6,75 >> Üngültig! Da Konzerninkasso > 0.00 €

Macht also 5,48 € die du bitte Zweckgebunden an das IB überweist + 18 € Inkasso

Folgende zweckgebundene Überweisung machst du HEUTE bitte so fertig:

AKTENZEICHEN // 5,48 HF + 15,00 Inkassogebühren + 3,00 Auslagen


Dass das grad keinen Sinn ergibt merkst du aber?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von gyod1985):
Zitat (von DStein):

Geschäftsgebühren 33,75 >> Üngültig! Da Konzerninkasso > 0.00 €
Post- und Telekommunikations... bla bla 6,75 >> Üngültig! Da Konzerninkasso > 0.00 €

Macht also 5,48 € die du bitte Zweckgebunden an das IB überweist + 18 € Inkasso

Folgende zweckgebundene Überweisung machst du HEUTE bitte so fertig:

AKTENZEICHEN // 5,48 HF + 15,00 Inkassogebühren + 3,00 Auslagen


Dass das grad keinen Sinn ergibt merkst du aber?
Im Leben muss nicht immer alles Sinn ergeben... manchmal muss man es einfach so hinnehmen :grins: :bang:

AKTENZEICHEN // 5,48 HF + 4,00 Bankrücklastkosten

Wäre hier also korrekter. Dumme 0.3 Gebühr. Gehirn hat den Chat verlassen.
Diese Kosten fallen immer irgendwie an, aber 4,00 € sollte das Maximum sein. Wenn die mehr haben wollen, müssen sie Klagen (was nicht passiert) oder einen oben genannten korrekten Nachweis erbringen.

-- Editiert von DStein am 05.12.2019 14:57

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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