Gutachten (Wildunfall) an Käufer herausgeben?

8. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)
Gutachten (Wildunfall) an Käufer herausgeben?

Gude, ich werde am Freitag meinen "alten" (für 200€) verkaufen u. nun stellt sich mir die Frage ob ich dem Käufer die original Gutachten von den zwei Wildunfällen herausgeben kann/soll/muss od. ob ich diese behalten u. den Käufer an die Versicherung verweisen soll?

Ps.: Kaufvertrag ist von ADAC, die Sachmängelhaftung/Gewährleistung wird ausgeschlossen u. es wird auf die Wildunfälle u. den Umstand hingewiesen das diese "nach Gutachten abgerechnet u. kostengünstig (ohne Austausch von Teilen, ohne Lackierung...) instandgesetzt wurden".

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120018 Beiträge, 39816x hilfreich)

Ich würde kein Problem darin sehen, das Gutachten zu kopieren und dem Käufer auszuhändigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von pOtH):
nun stellt sich mir die Frage ob ich dem Käufer die original Gutachten von den zwei Wildunfällen herausgeben kann/soll/muss



kann: Kannst du natürlich, wenn du dazu in der Lage bist und das willst.

soll: Tja, das wirst wohl nur du alleine entscheiden können.

muss: Nein. Dir bekannte Schäden musst du aber angeben. Einen Anspruch auf ein GA hat
der Käufer allerdings nicht.


Zitat (von pOtH):
od. ob ich diese behalten u. den Käufer an die Versicherung verweisen soll?



Von dort wird er keine Info bekommen.


Zitat (von pOtH):
ich werde am Freitag meinen "alten" (für 200€ ;) verkaufen



Und bei was hast du jetzt bedenken? ;)



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Was willst du mit Gutachten von einem Auto, was du nicht mehr besitzt? Kannst diese dem Käufer ruhig übergeben

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Es könnte durchaus sein, dass der Ersteller des Gutachtens gewisse Verwendungs- oder Urheberrechtsvermerke angegeben hat.
So könnte z.B. eine Weitergabe an Dritte ohne Rücksprache untersagt sein.

Ansonsten sehe ich aber auch kein Problem

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
Es könnte durchaus sein, dass der Ersteller des Gutachtens gewisse Verwendungs- oder Urheberrechtsvermerke angegeben hat.
So könnte z.B. eine Weitergabe an Dritte ohne Rücksprache untersagt sein.


Wenn er das einseitig getan hat, dürfte das relativ unerheblich sein, Stichwort Erschöpfungsgrundsatz. War es hingegen vertraglich vorab vereinbart, kann das anders aussehen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Danke für eure Antworten!
Ich habe die Gutachten kopiert u. dem Käufer übergeben - Soll er mit machen was auch immer er damit tun möchte.

Der Hintergrund meiner Frage war meine Faulheit - Ich wollte es in erster Linie vermeiden in den Nachbarort fahren zu müssen um Kopien zu machen. :devil:

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120018 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von pOtH):
Ich wollte es in erster Linie vermeiden in den Nachbarort fahren zu müssen um Kopien zu machen

Ich hätte es mit dem Smartphone abfotografiert und dem Käufer gemailt - gemütlich aus dem Bett heraus ... :grins:


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

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