Inkasso - Deutsche Bahn Strafzettel

8. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Rafaelw95
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso - Deutsche Bahn Strafzettel

Hallo liebe Leute,

ich habe vor einem Monat mein Portemonnaie Zuhause liegen lassen und bin ohne meinen Studentenausweis S-Bahn gefahren. Natürlich wurde ich kontrolliert und ich habe leider die Frist nicht eingehalten, mein Ticket bei der Informelle nachzuziehen. Die Deutsche Bahn ist leider sehr inkulant: Ich muss also 67 Euro bezahlen. Ich habe mit dem Herren von der DB-Info eine Ratenzahlung ausgemacht. Die war am 13. Juli fällig. Die habe ich leider verbaselt, weshalb die Deutsche Bahn den Fall nach nichtmal einen Monat Verzug (Stand: 08.08.2018) an ein Inkassounternehmen weitergeleitet hat. Die Bahn hat mir zuvor auch keine Mahnung geschickt, dass ich die Ratenzahlung versäumt habe. Jetzt ist meine Frage: Kann ich noch was machen, um der Zahlung von aktuell 137,39 Euro (samt der Strafgebühren der DB) zu umgehen? Sie hat mir ja keine Mahnung geschickt und ich bin nichtmal einen Monat im Verzug. Ich bin gerade mega sauer, dass die Deutsche Bahn so inkulant ist, obwohl es doch ein halbstaatliches Unternehmen ist. Ich bin ja auch bereit, den kompletten Betrag zu zahlen von 67 Euro an die Deutsche Bahn. Natürlich jetzt, weil ich keine Lust habe die Inkassogebühren zu bezahlen.

Mit freundlichen Grüßen,

Rafael

-- Editiert von go497214-35 am 08.08.2018 17:35

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13 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Die Deutsche Bahn ist leider sehr inkulant

Wieso sollte sie auch? Schwarzfahrt ist Schwarzfahrt.
Du hattest genug Möglichkeiten, rechtzeitig durch Vorlegen deines Tickets beispielsweise den Betrag zu mindern.

Zitat:
Die Bahn hat mir zuvor auch keine Mahnung geschickt

Muss sie auch nicht. So, wie du es schilderst, war eine Zahlung nach dem Kalender vereinbart. Dann gerätst du automatisch in Verzug.

Zitat:
Jetzt ist meine Frage: Kann ich noch was machen, um der Zahlung von aktuell 137,39 Euro (samt der Strafgebühren der DB) zu umgehen?

Schildere mal bitte genau, was da im Einzelnen gefordert wird und wie sich das zusammen setzt. Denn eine "Strafgebühr" ist dem Sinn nach gegenüber Verbrauchern schlichtweg verboten. Dann kann man das nochmal genauer betrachten. Vor allem in Hinblick darauf, dass die Inkassokosten wohl wieder einmal mit einer vollen 1,3 Gebühr hoffnungslos und rechtswidrig überzogen sind. Rechtswidrig deswegen, weil die Bahn schon mehrfach vor Gericht anerkannt hat, dass sie zu hoch sind...

Zitat:
Ich bin gerade mega sauer, dass die Deutsche Bahn so inkulant ist

Und die Bahn ist megasauer, dass sie ständig mit Schwarzfahrern rumkämpfen muss. Es gibt immer zwei Seiten der Medaille und wie du siehst, kommst du mit deiner Argumentation keinen Meter weiter.

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#2
 Von 
Rafaelw95
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat:
Jetzt ist meine Frage: Kann ich noch was machen, um der Zahlung von aktuell 137,39 Euro (samt der Strafgebühren der DB) zu umgehen?

Schildere mal bitte genau, was da im Einzelnen gefordert wird und wie sich das zusammen setzt. Denn eine "Strafgebühr" ist dem Sinn nach gegenüber Verbrauchern schlichtweg verboten. Dann kann man das nochmal genauer betrachten. Vor allem in Hinblick darauf, dass die Inkassokosten wohl wieder einmal mit einer vollen 1,3 Gebühr hoffnungslos und rechtswidrig überzogen sind. Rechtswidrig deswegen, weil die Bahn schon mehrfach vor Gericht anerkannt hat, dass sie zu hoch sind...

Die "Inkassokosten" betragen 70,20 Euro, Mahnauslagen: 7 Euro und Beförderungsentgeld von halt 60 Euro.

Es ist gerade eine Mischung aus Wut auf mich selber und darauf, dass die Bahn leider so drastisch vorgeht. Bin ich ja auch selber schuld, ich weiß. Trotzdem versuche ich jetzt noch zu gucken, ob etwas möglich ist und ich hoffe, ihr könnt mir helfen! :)

-- Editiert von Rafaelw95 am 09.08.2018 13:34

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

7€ Mahnauslagen sind viel zu hoch. Maximal 2,50€ würde ich akzeptieren.

Inkassokosten würde ich wahlweise auf folgendes streichen (je nachdem, wie viel Diskussion man anzetteln will):
- 0€. Begründung wäre, dass man vermutet, dass echtes oder unechtes Factoring vorliegt und deswegen laut Bundesgerichtshof keine Inkassokosten gefordert werden dürfen. Wenn das Inkasso vom Gegenteil überzeugt ist, soll es bitteschön mal den zwischen Bahn und Inkasso geschlossenen Vertrag vorlegen.
- 18€. Das entspricht einer sogenannten 0,3 Gebühr für ein "Schreiben einfacher Art"
- 27€ bis 43,20€. Das entspricht einer 0,5 Gebühr bis 0,8 Gebühr und damit den Empfehlungen der Verbraucherzentralen und des Inkassowatch.

Infoscore (falls die dahinter stecken) haben derweil durchaus an breiter Front die Reduzierung auf eine 0,5 Gebühr anerkannt und darüber hinaus hat deren Rechtsanwalt Haas mittlerweile in mehreren Fällen das Mandat niedergelegt. Da rumort es offenbar. Das nur als Randinfo.

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Warum reichen Sie das personengebundene Studierendenticket nicht einfach nach. Kopie per Einschreiben an die Bahn!
Dann zahlen Sie nur EUR 7.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Dürfte dafür mittlerweile zu spät sein, oder?

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#6
 Von 
Rafaelw95
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
7€ Mahnauslagen sind viel zu hoch. Maximal 2,50€ würde ich akzeptieren.

Inkassokosten würde ich wahlweise auf folgendes streichen (je nachdem, wie viel Diskussion man anzetteln will):
- 0€. Begründung wäre, dass man vermutet, dass echtes oder unechtes Factoring vorliegt und deswegen laut Bundesgerichtshof keine Inkassokosten gefordert werden dürfen. Wenn das Inkasso vom Gegenteil überzeugt ist, soll es bitteschön mal den zwischen Bahn und Inkasso geschlossenen Vertrag vorlegen.
- 18€. Das entspricht einer sogenannten 0,3 Gebühr für ein "Schreiben einfacher Art"
- 27€ bis 43,20€. Das entspricht einer 0,5 Gebühr bis 0,8 Gebühr und damit den Empfehlungen der Verbraucherzentralen und des Inkassowatch.

Infoscore (falls die dahinter stecken) haben derweil durchaus an breiter Front die Reduzierung auf eine 0,5 Gebühr anerkannt und darüber hinaus hat deren Rechtsanwalt Haas mittlerweile in mehreren Fällen das Mandat niedergelegt. Da rumort es offenbar. Das nur als Randinfo.


Bedeutet das, dass ich denen ein Brief mit dieser Begründung schicken soll? Mit der von Ihnen verfassten Begründung? Ich würde zuerst recherchieren, ob das Inkassounternehmen zu Infoscore gehört, dann würde ich mich für die dritte Variante mit der 0,5-Geühr entscheiden.?

Zitat (von mepeisen):
Dürfte dafür mittlerweile zu spät sein, oder?


Ja, dafür ist es leider zu spät. :/

-- Editiert von Rafaelw95 am 09.08.2018 17:03

-- Editiert von Rafaelw95 am 09.08.2018 17:04

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wegen der Begründung: Was man da schreibt, ist meistens fast schon egal. Sie werden trotzdem meckern und erst mal so tun, als habe man völlig Unrecht.

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#8
 Von 
Rafaelw95
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wegen der Begründung: Was man da schreibt, ist meistens fast schon egal. Sie werden trotzdem meckern und erst mal so tun, als habe man völlig Unrecht.


Aber wie geht es dann weiter? Wer bekommt Recht und wie wird das entschieden?

Mit freundlichen Grüßen und vielen, lieben Dank für Eure tolle Hilfe! Cool, dass es Leute gibt, die sowas mit Leidenschaft machen, danke!!

Rafael

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Wer bekommt Recht und wie wird das entschieden?

Solange nicht aktiv geklagt wird, bekommt niemand Recht im engeren Sinne. Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid wird vom Gericht inhaltlich gar nichts geprüft. Insofern ist das mit einem Kreuzchen bei "Ich widerspreche insgesamt" auch wieder vorbei. Ohne Begründung, ohne dass einer "Recht bekommt".

Und sollte der unwahrscheinliche und extrem selten zu beobachtende Fall eintreten, dass wirklich wegen den Inkassokosten (der Rest ist ja bezahlt) geklagt wird, schaut sich das Gericht die Gesetzesregelungen an und die Argumente und entscheidet dann. Also im Grundprinzip sehr einfach.

Das Alles-Entscheidende ist: Überzeugt man das Gericht und folgt es der eigenen Argumentation? Leider sind gerade bei kleineren Forderungen die Amtsgerichte manchmal etwas willkürlich. So dass man es nicht immer voraussehen kann. Aber geht man nach der Theorie gewinnt man als Schuldner vor Gericht bei geschicktem Vorgehen eigentlich immer. Das ganze funktioniert von der Argumentation her nur mit großen Konzernen und dem Masseninkasso.
Denn beim kleinen Handwerker ums Eck mit individuellem Einzelforderungs-Inkasso muss schon in der Natur der Sache das Inkasso genau prüfen, was los ist, bevor es den Fall annimmt. Dann fallen auch ggf. wirklich deutlich höhere Gebühren an, weil es wirklich genug tut, um sich analog Anwälten diese Gebühr zu verdienen.

Zum Masseninkasso: Mit dem BGH-Urteil zum echten/unechten Factoring hat man ein extrem gewichtiges Argument auf deiner Seite. Denn man kann erst mal behaupten, dass genau so etwas vorliegt. Man findet genug Beweise dafür, dass es so sein muss. Das verschiebt dann die Beweislast, dass es gerade nicht so ist und dass Gebühren verdient werden, auf die Seite des Gläubigers/Inkassos.

Und genau hier ist eine Achillesferse des Ganzen. Denn mal ehrlich. So unter uns beiden, hört ja keiner zu: Glaubst du wirklich, dass sich beispielsweise Amazon/Telekom/Bahn bei einer 20€ Forderung wirklich einem Kostenrisiko von mindestens 70,20€ aussetzt, das zu verfolgen? Meinst du nicht, diese großen Konzerne mit den Heerscharen an internen Software-Entwicklern wären in der Lage, selbst völlig automatisiert A) die erste Mahnung zu versenden, B) den gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen und C) einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen? Natürlich könnten die das, wenn sie es wollen. Unter uns gesagt: Die beauftragen nur deswegen ein Inkasso, weil das Inkasso denen verspricht, kostenlos zu arbeiten.

Dummerweise würden die Verträge das beweisen und die müssten dann vor Gericht vorgelegt werden...

Auch mit der Frage, wie hoch die Gebühr sein darf, wenn man sie anerkennt, haben Inkassos ein gewaltiges Problem vor Gericht. Denn für eine volle 1,3 Gebühr muss man schon extrem viel tun. Nämlich alles, was man so tun könnte. Bedeutet: Den Einzelfall ausführlich prüfen. Dem Gläubiger auf diesen Einzelfall eine Rechtsberatung erteilen und die weiteren gerichtlichen Schritte planen. Doch die Personaldecke des Inkassos gibt es niemals her, Millionen Einzelfälle pro Jahr derart abzuarbeiten. Stattdessen ist das alles hoch automatisiert und ungeschulte Sachbearbeiter (Billiglöhner) klicken sich Textbausteine für Briefe zusammen (wenn überhaupt). Das wars. Der Gläubiger hat auch maximal noch dann Kontakt, wenn der Schuldner beim Inkasso Einwände bringt und das Inkasso ihn mal ausnahmsweise Ernst nimmt.

Der Inkassowatch ist dazu übergegangen, genau an diesen zwei Fronten den Finger in die Wunde zu legen. Also sowohl mit der Aufforderung vor Gericht, die Vertragswerke offen zu legen, als auch zu beweisen, was denn nun wirklich getan wird beim Inkasso. Und Inkassos verlieren damit derzeit an breiter Front Gerichtsverfahren. Die haben darauf einfach keine Antwort.

Das bedeutet nicht, dass es für dich zum Selbstläufer wird. Aber wie gesagt: Es ist sowieso schon extrem selten zu beobachten, dass Gläubiger/Inkassos die Inkassokosten selbst einklagen, wenn sie als einziges übrig sind. Gibt man dem Inkasso noch zu verstehen, dass man sich informiert hat, zeigt man, dass man sich nicht beeindrucken und einschüchtern lässt. Nun. Würdest du dann das Risiko eingehen? Wenn du an deren Stelle wärst?

Die Entscheidung liegt bei dir. Meiner Meinung ist man mit dem Folgen der Empfehlung der Verbraucherzentralen (0,5 Gebühr bis maximal 0,8 Gebühr) auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Und wer etwas pokern möchte, der verweigert die Inkassokosten mit aussagekräftiger Begründung.

Signatur:

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#10
 Von 
Rafaelw95
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Wer bekommt Recht und wie wird das entschieden?

Solange nicht aktiv geklagt wird, bekommt niemand Recht im engeren Sinne. Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid wird vom Gericht inhaltlich gar nichts geprüft. Insofern ist das mit einem Kreuzchen bei "Ich widerspreche insgesamt" auch wieder vorbei. Ohne Begründung, ohne dass einer "Recht bekommt".

Und sollte der unwahrscheinliche und extrem selten zu beobachtende Fall eintreten, dass wirklich wegen den Inkassokosten (der Rest ist ja bezahlt) geklagt wird, schaut sich das Gericht die Gesetzesregelungen an und die Argumente und entscheidet dann. Also im Grundprinzip sehr einfach.

Das Alles-Entscheidende ist: Überzeugt man das Gericht und folgt es der eigenen Argumentation? Leider sind gerade bei kleineren Forderungen die Amtsgerichte manchmal etwas willkürlich. So dass man es nicht immer voraussehen kann. Aber geht man nach der Theorie gewinnt man als Schuldner vor Gericht bei geschicktem Vorgehen eigentlich immer. Das ganze funktioniert von der Argumentation her nur mit großen Konzernen und dem Masseninkasso.
Denn beim kleinen Handwerker ums Eck mit individuellem Einzelforderungs-Inkasso muss schon in der Natur der Sache das Inkasso genau prüfen, was los ist, bevor es den Fall annimmt. Dann fallen auch ggf. wirklich deutlich höhere Gebühren an, weil es wirklich genug tut, um sich analog Anwälten diese Gebühr zu verdienen.

Zum Masseninkasso: Mit dem BGH-Urteil zum echten/unechten Factoring hat man ein extrem gewichtiges Argument auf deiner Seite. Denn man kann erst mal behaupten, dass genau so etwas vorliegt. Man findet genug Beweise dafür, dass es so sein muss. Das verschiebt dann die Beweislast, dass es gerade nicht so ist und dass Gebühren verdient werden, auf die Seite des Gläubigers/Inkassos.

Und genau hier ist eine Achillesferse des Ganzen. Denn mal ehrlich. So unter uns beiden, hört ja keiner zu: Glaubst du wirklich, dass sich beispielsweise Amazon/Telekom/Bahn bei einer 20€ Forderung wirklich einem Kostenrisiko von mindestens 70,20€ aussetzt, das zu verfolgen? Meinst du nicht, diese großen Konzerne mit den Heerscharen an internen Software-Entwicklern wären in der Lage, selbst völlig automatisiert A) die erste Mahnung zu versenden, B) den gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen und C) einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen? Natürlich könnten die das, wenn sie es wollen. Unter uns gesagt: Die beauftragen nur deswegen ein Inkasso, weil das Inkasso denen verspricht, kostenlos zu arbeiten.

Dummerweise würden die Verträge das beweisen und die müssten dann vor Gericht vorgelegt werden...

Auch mit der Frage, wie hoch die Gebühr sein darf, wenn man sie anerkennt, haben Inkassos ein gewaltiges Problem vor Gericht. Denn für eine volle 1,3 Gebühr muss man schon extrem viel tun. Nämlich alles, was man so tun könnte. Bedeutet: Den Einzelfall ausführlich prüfen. Dem Gläubiger auf diesen Einzelfall eine Rechtsberatung erteilen und die weiteren gerichtlichen Schritte planen. Doch die Personaldecke des Inkassos gibt es niemals her, Millionen Einzelfälle pro Jahr derart abzuarbeiten. Stattdessen ist das alles hoch automatisiert und ungeschulte Sachbearbeiter (Billiglöhner) klicken sich Textbausteine für Briefe zusammen (wenn überhaupt). Das wars. Der Gläubiger hat auch maximal noch dann Kontakt, wenn der Schuldner beim Inkasso Einwände bringt und das Inkasso ihn mal ausnahmsweise Ernst nimmt.

Der Inkassowatch ist dazu übergegangen, genau an diesen zwei Fronten den Finger in die Wunde zu legen. Also sowohl mit der Aufforderung vor Gericht, die Vertragswerke offen zu legen, als auch zu beweisen, was denn nun wirklich getan wird beim Inkasso. Und Inkassos verlieren damit derzeit an breiter Front Gerichtsverfahren. Die haben darauf einfach keine Antwort.

Das bedeutet nicht, dass es für dich zum Selbstläufer wird. Aber wie gesagt: Es ist sowieso schon extrem selten zu beobachten, dass Gläubiger/Inkassos die Inkassokosten selbst einklagen, wenn sie als einziges übrig sind. Gibt man dem Inkasso noch zu verstehen, dass man sich informiert hat, zeigt man, dass man sich nicht beeindrucken und einschüchtern lässt. Nun. Würdest du dann das Risiko eingehen? Wenn du an deren Stelle wärst?

Die Entscheidung liegt bei dir. Meiner Meinung ist man mit dem Folgen der Empfehlung der Verbraucherzentralen (0,5 Gebühr bis maximal 0,8 Gebühr) auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Und wer etwas pokern möchte, der verweigert die Inkassokosten mit aussagekräftiger Begründung.


Ich danke Ihnen erstmal sehr für Ihre sehr genaue und sehr interessante Schilderung des Inkassowesens! Vielleicht studiere ich doch nochmal Jura! :D

Eine Frage habe ich dennoch: Soll ich die Strafgebühren der Deutschen Bahn überweisen und dann dem Inkassounternehmen einen Brief schicken, dass ich nur die 0,5-Gebühr bezahle, aufgrund des BGH-Urteils?

Mit freundlichen Grüßen,

Rafael

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Kann man so machen, ja.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Rafaelw95
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
7€ Mahnauslagen sind viel zu hoch. Maximal 2,50€ würde ich akzeptieren.

Inkassokosten würde ich wahlweise auf folgendes streichen (je nachdem, wie viel Diskussion man anzetteln will):
- 0€. Begründung wäre, dass man vermutet, dass echtes oder unechtes Factoring vorliegt und deswegen laut Bundesgerichtshof keine Inkassokosten gefordert werden dürfen. Wenn das Inkasso vom Gegenteil überzeugt ist, soll es bitteschön mal den zwischen Bahn und Inkasso geschlossenen Vertrag vorlegen.
- 18€. Das entspricht einer sogenannten 0,3 Gebühr für ein "Schreiben einfacher Art"
- 27€ bis 43,20€. Das entspricht einer 0,5 Gebühr bis 0,8 Gebühr und damit den Empfehlungen der Verbraucherzentralen und des Inkassowatch.

Infoscore (falls die dahinter stecken) haben derweil durchaus an breiter Front die Reduzierung auf eine 0,5 Gebühr anerkannt und darüber hinaus hat deren Rechtsanwalt Haas mittlerweile in mehreren Fällen das Mandat niedergelegt. Da rumort es offenbar. Das nur als Randinfo.


Hallo ihr Lieben,

nachdem ich gecheckt habe, dass Infoscore das Inkassounternehmen ist, habe ich den die vorherige Argumentation vorgelegt mit dem Präzedenzfall und der 0,5-Gebühr, aber nur per Mail.
Jetzt habe ich einen Brief bekommen und Sie drohen mir mit einem Gerichtsverfahren. Soll ich einen Brief per Einschreiben schicken oder wie soll ich jetzt reagieren? Am Besten ich überweise die Strafe an die Deutsche Bahn, aber ich befürchte, dass die sich quer stellt und auf das Inkassounternehmen verweist.
Infoscore hat mir auch angeboten mit denen Kontakt aufzubauen, um die Sache zu klären.

Wie würdet ihr handeln? Ich will ja aufjedenfall meine Strafe an die Deutsche Bahn überweisen, halte aber die überteuerten Inkassogebühren für übertrieben.

Mit freundlichen Grüßen,

Rafael

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#13
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Rafaelw95):
nachdem ich gecheckt habe, dass Infoscore das Inkassounternehmen ist, habe ich den die vorherige Argumentation vorgelegt mit dem Präzedenzfall und der 0,5-Gebühr, aber nur per Mail.
Jetzt habe ich einen Brief bekommen und Sie drohen mir mit einem Gerichtsverfahren. Soll ich einen Brief per Einschreiben schicken oder wie soll ich jetzt reagieren?


Ich würde hier nochmals erneut antworten und dabei den gleichen Weg wählen (Brief) und dabei auf die E-Mail hinweisen (ausdrucken, beilegen) und erklären, wenn nicht schon passiert, dass man sich einen Mahnbescheid sparen kann, da diesem in jedem Fall widersprochen wird.

Zitat:
Am Besten ich überweise die Strafe an die Deutsche Bahn, aber ich befürchte, dass die sich quer stellt und auf das Inkassounternehmen verweist.
Infoscore hat mir auch angeboten mit denen Kontakt aufzubauen, um die Sache zu klären.

Wie würdet ihr handeln? Ich will ja aufjedenfall meine Strafe an die Deutsche Bahn überweisen, halte aber die überteuerten Inkassogebühren für übertrieben.


Mit Infoscore würde ich mich nur textlich/nachweislich austauschen. Ansonsten den Vorgang der entsprechenden Schlichtungsstelle vorliegen, zumal scheinbar kein echtes Schwarzfahren vorgelegen hat und somit sich die Vertragsstrafe reduzieren müsste. Den unstrittigen Teil natürlich umgehend zweckgebunden zahlen.

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