Hallo,
ich hätte gerne eine Auskunft zur rechtlichen Lage zur folgenden Situation:
Am letzten Arbeitstag einer befristeten Tätigkeit wurden betriebliche Daten auf einem privaten Stick, der bereits private Inhalte enthielt, gespeichert. Dieser Stick verließ jedoch nie die betrieblichen Räumlichkeiten und wurde einige Tage später vom Arbeitgeber noch im Rechner steckend gefunden und geöffnet. Aufgrund der enthaltenen Daten wurde der Stick daraufhin dem nächsthöheren Vorgesetzten ausgehändigt und eine Meldung an die Personalabteilung getätigt. Der betroffene (ehemalige) Mitarbeiter war weder bei der Begutachtung der Daten zugegen bzw. darüber informiert noch wusste er von der Meldung des Vorfalls an die Personalabteilung. Der Vorfall ereignete sich bereits vor mehr als einem Monat und der betroffene Mitarbeiter hat noch immer keine Offizielle Information zu der Sachlage. Erst durch Nachfrage, ob der Stick dort im Büro sei, wurde er über den Stand informell aufgeklärt.
Es gibt kein direktes Verbot zur Nutzung eines privaten Sticks, jedoch dürfen interne Daten nicht auf externen Rechnern genutzt werden.
Meine Fragen sind nun:
Darf der Arbeitgeber ohne Beisein des Mitarbeiters den Stick öffnen und sich die Inhalte anschauen?
Die Tätigkeit befand sich im Öffentlichen Dienst. Welche Folgen kann das für künftige Tätigkeiten im Öffentlichen Dienst haben?
Können sich hieraus strafrechtliche Konsequenzen ergeben?
Ich danke für eine kompetente Auskunft bereits im Voraus.
privater Stick von Arbeitgeber geöffnet
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatDarf der Arbeitgeber ohne Beisein des Mitarbeiters den Stick öffnen und sich die Inhalte anschauen? :
Natürlich. Der AG findet in einem seiner Rechner einen Stick, von dem er nicht weiß, wo er her kommt. Selbstverständlich darf er da drauf schauen.
ZitatDie Tätigkeit befand sich im Öffentlichen Dienst. Welche Folgen kann das für künftige Tätigkeiten im Öffentlichen Dienst haben? :
Wenn der nächste AG mal nachfragt und das zur Sprache kommt, dürfte das durchaus negative Folgen (im Sinne von Aussortierung im Bewerbungsverfahren) haben.
ZitatKönnen sich hieraus strafrechtliche Konsequenzen ergeben? :
Evtl. im Bereich Computersabotage, aber damit ist eher nicht zu rechnen.
/// Aufgrund der enthaltenen Daten wurde der Stick daraufhin dem nächsthöheren Vorgesetzten ausgehändigt und eine Meldung an die Personalabteilung getätigt.
Im Umkehrschluss scheint es so zu seinen, dass diese privaten Daten personalrechtlich bedeutsam sein könnten. Du allein - und nun auch die PA - weiß, was du auf dem Stick alles gebunkert haben magst.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatDarf der Arbeitgeber ohne Beisein des Mitarbeiters den Stick öffnen und sich die Inhalte anschauen? :
Ja, darf er. Muss er sogar.
ZitatKönnen sich hieraus strafrechtliche Konsequenzen ergeben? :
Ja.
Wobei da viele Faktoren Einfluss drauf haben, ob es Konsequenzen gibt.
ZitatEvtl. im Bereich Computersabotage, :
Oder das große Feld der "Wirtschaftspionage".
Ich denke das durchaus die Frage was betriebliche Daten auf einem privaten Stick zu suchen haben relevant sein dürfte.
Vor allem, wenn diese am letzten Arbeitstag auf den Stick übertragen wurden. Da dürfte durchaus i mRaum stehen ,dass der ehemalige MA diese, aus welchen Gründen auch immer, mitnehmen wollte und den Stick nur vergessen hatte mitzunehmen
Im Grunde ist ja schon die Fragestellung ziemlich lustig:
Was ist privat an einem Stick, den AN im Firmenrechner stecken lässt? Er gehört ihm, aber das war's auch. Privat im Sinn von nicht öffentlich wohl kaum.
Zitat:Darf der Arbeitgeber ohne Beisein des Mitarbeiters den Stick öffnen und sich die Inhalte anschauen?
Ich werte das dazuholen eines zweiten Mitarbeiters als sehr vorbildlich. Ein 4 Augen Prinzip ist immer gut
Zitat:Dieser Stick verließ jedoch nie die betrieblichen Räumlichkeiten und wurde einige Tage später vom Arbeitgeber noch im Rechner steckend gefunden und geöffnet.
Fund-Stick - da ist es normal das man sich anschaut, von wem der stammen könnte. Auch dies ist normal.
In eine Geldbörse die ich finde, darf ich auch reinschauen um zu sehen, wem sie gehört
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
21 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten