Mir geht's ebenso wie hier auch von anderen beschrieben. Habe 2003/2004 bei c&a eingekauft, es wurde von meinem konto rueckgebucht. Bin umgezogen. Hauptforderung plus mahngebuehr zahlte ich. 450€ nachweislich. Hauptforderung war angeblich: 310€ Nun möchte das Inkasso ueber 780€ noch von mir und ich fühle mich da uebers ohr gezogen und weiss nicht wofür nun droht man mir mit Zwangsvollstreckung.
-- Editiert von fb497187-2 am 08.08.2018 11:35
Buehler Inkasso
8. August 2018
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Frage vom 8. August 2018 | 11:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Buehler Inkasso
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#2
Antwort vom 8. August 2018 | 17:19
Von
Status: Student (2406 Beiträge, 714x hilfreich)
Titelkopie anfordern und prüfen, ebenso eine Forderungsaufstellung.
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#3
Antwort vom 8. August 2018 | 17:40
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Wenn man jetzt zwangsvollstrecken kann (für eine Forderung aus 2003/2004) muss es bereits einen Vollstreckungsbescheid und ggf. Pfändungsversuche geben.
Beides hat Kosten verursacht.
Berry
#4
Antwort vom 8. August 2018 | 18:16
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Zitat:450€ nachweislich.
Wann? Die Kontoauszüge hast du noch?
Zitat:Beides hat Kosten verursacht.
Wobei du aber sicher auch zugeben musst, dass selbst mit Zinsen eine Forderung von insgesamt 1230€ für 310€ HF eher ins Bereich der Fabeln gehören muss, oder? :-)
Textvorschlag: Wertes Inkasso. Sie werden aufgefordert, unverzüglich binnen 7 Tagen den angeblich vorhandenen Titel in Kopie vorzulegen, sowie eine detaillierte Forderungsaufstellung im Detail. Sie werden bereits jetzt sämtliche erfundene Gebührenpositionen (insbesondere Kontoführung) und verjährten Anteile streichen. Ich diskutiere darüber auch nicht. Ich behalte mir Einspruch gegen den Titel, sowie ggf. Vollstreckungsabwehrklage ausdrücklich vor."
-- Editiert von mepeisen am 08.08.2018 18:17
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