Mein Vater zahlt keinen Unterhalt an mich, was soll ich tun?

8. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
kuhnso
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein Vater zahlt keinen Unterhalt an mich, was soll ich tun?

Hallo,
Meine Eltern leben seit einigen Jahren getrennt (nicht geschieden), mit meinem Vater möchte ich absolut keinen Kontakt mehr haben. Ich bin 19 Jahre alt und habe dieses Jahr mein Abitur gemacht, will auch ab dem Wintersemester anfangen zu studieren. Ich bleibe bei meiner Mutter wohnen.
Ich möchte mich über das Unterhalt ab 18 erkundigen. Was muss ich tun, damit ich dieses erhalte? Wie gesagt, meinen Vater will ich wirklich nicht nochmal sehen oder anschreiben. Mir wurde erzählt, dass ich beim Jugendamt einen Beratunsgtermin zur Berechnung des Unterhalts machen kann, aber das bringt mich dann ja auch nicht weiter. Sollte ich direkt zu einem Anwalt für Familienrecht gehen? Kann sowas nicht sehr teuer werden?
Und.. er hat mir bisher nichts gezahlt. Das letzte Mal, dass ich etwas Geld geschenkt bekommen hab, war vor knapp 2 Jahren zum Geburtstag. Er verdient nicht einmal schlecht. Meine Mutter muss mit einem Minijob und dem Kindergeld auskommen, hat von ihm aber auch noch kein Unterhalt bekommen (habe noch eine kleine Schwester die hier wohnt und zur Schule geht), weswegen da jetzt ein Anwalt eingeschaltet wurde.

-- Editiert von kuhnso am 08.08.2018 11:32

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

ab 18 sind beide Elterntenteile dem Grunde nach barunterhaltpflichtig.

du solltest den Beratungstermin beim JA wahrnehmen. Evtl. dürfen die auch noch in deinem Namen deinen Vater anschreiben.

Dann solltest du dir einen Studienplatz suchen, und möglichst früh BAFöG beantragen.

edy



Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2801 Beiträge, 921x hilfreich)

Ja, dürfen Sie. Die JA-Mitarbeiter können den Vater aber nicht wirkam in Verzug setzen. Deshalb muss man den Vater als erstes selbst anschreiben (Einwurf-Einschreiben), ihn zur Zahlung von Unterhalt und zur Offenlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse auffordern.

Wenn er früher keinen Unterhalt gezahlt hat, obwohl er "nicht schlecht" verdient hat, dann ist das das Verschulden/Versäumnis deiner Mutter. Ab dem 18. Lebensjahr hättest du dich selbst kümmern müssen. Auch da ist scheinbar ein Jahr des Nichtstuns (hinsichtlich Unterhalt) verstrichen.
Der Hinweis zum Minijob deiner Mutter ist wertend, aber irrelevant. Auch deine Mutter hat die Möglichkeit Vollzeit zu arbeiten. Auch wenn sie das zuhause vielleicht anders darstellt.

Einen Anwalt muss man bezahlen (können), wenn man keine Beratungshilfe erhält. Und nach derzeitiger Sachlage erhältst du aktuell keine Beratungshilfe.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Da der Fragesteller mit seinem Schulabschluß nicht mehr priviligiert ist, muss die Mutter zur Absicherung des Unterhalts des Kindes ihre Erwerbstätigkeit nicht steigern. Allerdings muss der Fragesteller zwingend einen BaföG Antrag stellen.

wirdwerden

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#4
 Von 
smogman
Status:
Student
(2801 Beiträge, 921x hilfreich)

Das ist natürlich absolut richtig.

Ich wollte dies außerhalb der Unterhaltsberechnung bewerten, hatte es aber nicht erwähnt.

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