Schadensersatzansprüche gegen Insolvenzverwalter oder dessen Haftpflichtversicherer

7. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
art39
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 3x hilfreich)
Schadensersatzansprüche gegen Insolvenzverwalter oder dessen Haftpflichtversicherer

Wenn ein Schuldner nach Beendigung des Insolvenzverfahrens erhebliche Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter geltend macht, ist dann die Insolvenzverwalterin direkt zu verklagen oder richten sich die Ansprüche gegen deren Haftpflichtversicherung?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Am einfachsten ist es, man klagt parallel gegen Beide.
Sollte aber von einem Anwalt gemacht werden!

-- Editiert von spatenklopper am 07.08.2018 13:45

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
art39
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 3x hilfreich)

Kann man seine Ansprüche auch nur und direkt gegen den Versicherer richten?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Meines Wissens gibt es keinen Direktanspruch gegen die Haftpflichtversicherung eines Insolvenzverwalters. Von daher sollte man eine Klage gegen den Haftpflichtversicherer unterlassen, weil das nur mit Kosten für den Kläger enden wird.

Der Insolvenzverwalter muss schon selbst in Anspruch genommen werden.

Sollte es bei dieser Klage immer noch um die angeblichen Haftungsansprüche gegen die Insolvenzverwalterin wegen der Anerkennung von Forderungen des Finanzamtes gehen, dann dürfte es mit einer erfolgreichen Klage schwierig werden. Worin soll eigentlich der Schaden liegen? Der Schuldner hätte im Übrigen selbst die Möglichkeit gehabt, der Forderung des Finanzamtes (auch insgesamt nicht nur wegen der unerlaubten Handlung) zu widersprechen. Hätte er das getan, hätte er auch den Prozess vor dem Finanzgericht fortsetzen können.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
art39
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Eidechse. Der Schuldner hat widersprochen, jedoch hat ihm die Insolvenzverwalterin die Prozessführungsbefugnis verweigert, weshalb seine Klage als unzulässig abgewiesen wurde, nachdem die Insolverwalterin die Forderung zur Masse festgestellt hat und das Finanzamt sich weigerte die Feststellung der Unerlaubten Handlung beim Finanzgericht zu beantragen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von art39):
Der Schuldner hat widersprochen, jedoch hat ihm die Insolvenzverwalterin die Prozessführungsbefugnis verweigert,


Da werden Sie aber etwas total falsch verstanden haben.

1. verweigert ein IV keine Prozessführungsbefugnis. Das ist die Entscheidung des Gerichts.

2. wurde denn beim Insolvenzgericht widersprochen? Und zwar auch der Forderung insgesamt und nicht nur der Einordnung als unerlaubte Handlung? Ich vermute mal nicht. Wenn das erfolgt wäre, hätte der Schuldner sogar seinen Widerspruch vor Gericht verfolgen müssen.

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