In einer Nebenstraße sind von der Gemeinde am Rand und versetzt Parkstreifen mit weißer Farbe aufgezeichnet worden. Dort soll man künftig parken. Verkehrszeichen dazu gibt es nicht.
Frage: Muss man jetzt darin parken oder darf man auch außerhalb dieser Parkstreifen parken. Letzteres ist ja nicht verboten.
Darf ich auch auf der anderen Seite eines solchen Parkstreifens stehen (wo es keine Markierung gibt)? Dadurch könnte aber ein später ankommendes Fahrzeug nicht in der Parkmarkierung stehen, da ansonsten die Fahrspur zu schmal wär mit 2 Metern.
Pflicht zum Parken in Parkstreifen?
6. August 2018
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Frage vom 6. August 2018 | 18:13
Von
Status: Beginner (119 Beiträge, 8x hilfreich)
Pflicht zum Parken in Parkstreifen?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 6. August 2018 | 20:18
Von
Status: Schüler (324 Beiträge, 139x hilfreich)
ZitatDarf ich auch auf der anderen Seite eines solchen Parkstreifens stehen (wo es keine Markierung gibt)? Dadurch könnte aber ein später ankommendes Fahrzeug nicht in der Parkmarkierung stehen, da ansonsten die Fahrspur zu schmal wär mit 2 Metern. :
Ist das eine ernstgemeinte Frage???
Parkplatzmarkierungen dienen wie Fahrbahnmarkierungen zum Kenntlich machen der amtlichen Straßenplanung. Wenn Du das, wie von Dir geschildert, nicht nur verkehrt nutzt, sondern auch noch eine ordnungsgemäße Nutzung behinderst, ist das natürlich widerrechtlich und zieht die entsprechenden Strafen nach sich! Das ist schließlich genauso verkehrt, als würdest Du z.B. eine Einbahnstraße in die falsche Richtung befahren und dabei auch noch massiv den entgegenkommenden Verkehr behindern!
Zur rechtlichen Info dazu:
StVO § 12 Halten und Parken:
...
(3) Das Parken ist unzulässig
...
- wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
...
-- Editiert von die wölfin am 06.08.2018 20:24
#2
Antwort vom 6. August 2018 | 20:32
Von
Status: Unbeschreiblich (47645 Beiträge, 16840x hilfreich)
Zitat:Muss man jetzt darin parken oder darf man auch außerhalb dieser Parkstreifen parken.
Man darf auch außerhalb der Parkstreifen parken, wenn man dadurch nicht die Benutzung der Parkstreifen verhindert und auch das Parken nicht aus anderen Gründen (Durchfahrtbreite, Einfahrten usw.) verboten ist.
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#3
Antwort vom 6. August 2018 | 22:45
Von
Status: Beginner (119 Beiträge, 8x hilfreich)
Zitat:
Ist das eine ernstgemeinte Frage???
Parkplatzmarkierungen dienen wie Fahrbahnmarkierungen zum Kenntlich machen der amtlichen Straßenplanung. Wenn Du das, wie von Dir geschildert, nicht nur verkehrt nutzt, sondern auch noch eine ordnungsgemäße Nutzung behinderst, ist das natürlich widerrechtlich und zieht die entsprechenden Strafen nach sich!
Zur rechtlichen Info dazu:
StVO § 12 Halten und Parken:
...
(3) Das Parken ist unzulässig
...
- wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
...
[/editmessage]
Wenn ich VOR oder HINTER dieser Parkstandsmarkierung stehe, behindere ich doch niemanden?
Wieso nutze ich das VERKEHRT, wenn ich mich da anstelle und niemanden behindere?
"Kenntlich machen der amtlichen Straßenplanung" - was soll das bedeuten und für rechtliche Folgen haben???
#4
Antwort vom 6. August 2018 | 23:20
Von
Status: Unbeschreiblich (120317 Beiträge, 39872x hilfreich)
ZitatWieso nutze ich das VERKEHRT, wenn ich mich da anstelle und niemanden behindere? :
ZitatDadurch könnte aber ein später ankommendes Fahrzeug nicht in der Parkmarkierung stehen, :
Noch Fragen?
#5
Antwort vom 6. August 2018 | 23:25
Von
Status: Schüler (324 Beiträge, 139x hilfreich)
Wenn man meine Antwort richtig liest, sieht man eigentlich spätestens anhand des Zitats, dass sich meine Antwort ganz allein auf nur diesen einen Part bezieht:Zitat:
Wieso nutze ich das VERKEHRT, wenn ich mich da anstelle und niemanden behindere?
ZitatDarf ich auch auf der anderen Seite eines solchen Parkstreifens stehen (wo es keine Markierung gibt)? Dadurch könnte aber ein später ankommendes Fahrzeug nicht in der Parkmarkierung stehen, da ansonsten die Fahrspur zu schmal wär mit 2 Metern. :
#6
Antwort vom 7. August 2018 | 00:04
Von
Status: Beginner (119 Beiträge, 8x hilfreich)
Zitat:ZitatWieso nutze ich das VERKEHRT, wenn ich mich da anstelle und niemanden behindere? :
ZitatDadurch könnte aber ein später ankommendes Fahrzeug nicht in der Parkmarkierung stehen, :
Noch Fragen?
Du fügst zwei verschiedene Szenarien zusammen. BItte den Eingangsthread richtig lesen!!
-- Editiert von alewie am 07.08.2018 00:10
#7
Antwort vom 7. August 2018 | 00:07
Von
Status: Unbeschreiblich (47645 Beiträge, 16840x hilfreich)
Zitat:Wenn ich z.B. vor einer Parkstandsmarkierung parke, d.h. außerhalb, kann jedermann, wenn er es möchte, bei der Parkstandsmarkierung stehen bzw. einparken.
Dann darfst Du dort parken.
#8
Antwort vom 7. August 2018 | 14:29
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
ZitatFrage: Muss man jetzt darin parken oder darf man auch außerhalb dieser Parkstreifen parken. :
Ja, da darfst Du auch parken.
ZitatDarf ich auch auf der anderen Seite eines solchen Parkstreifens stehen (wo es keine Markierung gibt)? Dadurch könnte aber ein später ankommendes Fahrzeug nicht in der Parkmarkierung stehen, da ansonsten die Fahrspur zu schmal wär mit 2 Metern. :
Nein, da darfst Du nicht parken.
#9
Antwort vom 15. August 2018 | 18:40
Von
Status: Beginner (119 Beiträge, 8x hilfreich)
Gilt das alles auch wenn die Parkstreifen nicht durch Markierungen, sondern mittels Schilder gekennzeichnet sind.
Und jetzt?
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