Pflicht zum Parken in Parkstreifen?

6. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.08.2021 16:05:12
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 8x hilfreich)
Pflicht zum Parken in Parkstreifen?

In einer Nebenstraße sind von der Gemeinde am Rand und versetzt Parkstreifen mit weißer Farbe aufgezeichnet worden. Dort soll man künftig parken. Verkehrszeichen dazu gibt es nicht.

Frage: Muss man jetzt darin parken oder darf man auch außerhalb dieser Parkstreifen parken. Letzteres ist ja nicht verboten.

Darf ich auch auf der anderen Seite eines solchen Parkstreifens stehen (wo es keine Markierung gibt)? Dadurch könnte aber ein später ankommendes Fahrzeug nicht in der Parkmarkierung stehen, da ansonsten die Fahrspur zu schmal wär mit 2 Metern.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von alewie):
Darf ich auch auf der anderen Seite eines solchen Parkstreifens stehen (wo es keine Markierung gibt)? Dadurch könnte aber ein später ankommendes Fahrzeug nicht in der Parkmarkierung stehen, da ansonsten die Fahrspur zu schmal wär mit 2 Metern.

Ist das eine ernstgemeinte Frage???
Parkplatzmarkierungen dienen wie Fahrbahnmarkierungen zum Kenntlich machen der amtlichen Straßenplanung. Wenn Du das, wie von Dir geschildert, nicht nur verkehrt nutzt, sondern auch noch eine ordnungsgemäße Nutzung behinderst, ist das natürlich widerrechtlich und zieht die entsprechenden Strafen nach sich! Das ist schließlich genauso verkehrt, als würdest Du z.B. eine Einbahnstraße in die falsche Richtung befahren und dabei auch noch massiv den entgegenkommenden Verkehr behindern!

Zur rechtlichen Info dazu:
StVO § 12 Halten und Parken:
...
(3) Das Parken ist unzulässig
...
- wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
...

-- Editiert von die wölfin am 06.08.2018 20:24

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Muss man jetzt darin parken oder darf man auch außerhalb dieser Parkstreifen parken.


Man darf auch außerhalb der Parkstreifen parken, wenn man dadurch nicht die Benutzung der Parkstreifen verhindert und auch das Parken nicht aus anderen Gründen (Durchfahrtbreite, Einfahrten usw.) verboten ist.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.08.2021 16:05:12
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von die wölfin):

Ist das eine ernstgemeinte Frage???
Parkplatzmarkierungen dienen wie Fahrbahnmarkierungen zum Kenntlich machen der amtlichen Straßenplanung. Wenn Du das, wie von Dir geschildert, nicht nur verkehrt nutzt, sondern auch noch eine ordnungsgemäße Nutzung behinderst, ist das natürlich widerrechtlich und zieht die entsprechenden Strafen nach sich!
Zur rechtlichen Info dazu:
StVO § 12 Halten und Parken:
...
(3) Das Parken ist unzulässig
...
- wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
...
[/editmessage]


Wenn ich VOR oder HINTER dieser Parkstandsmarkierung stehe, behindere ich doch niemanden?
Wieso nutze ich das VERKEHRT, wenn ich mich da anstelle und niemanden behindere?

"Kenntlich machen der amtlichen Straßenplanung" - was soll das bedeuten und für rechtliche Folgen haben???

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120317 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von alewie):
Wieso nutze ich das VERKEHRT, wenn ich mich da anstelle und niemanden behindere?
Zitat (von alewie):
Dadurch könnte aber ein später ankommendes Fahrzeug nicht in der Parkmarkierung stehen,

Noch Fragen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von alewie):

Wieso nutze ich das VERKEHRT, wenn ich mich da anstelle und niemanden behindere?
Wenn man meine Antwort richtig liest, sieht man eigentlich spätestens anhand des Zitats, dass sich meine Antwort ganz allein auf nur diesen einen Part bezieht:
Zitat (von alewie):
Darf ich auch auf der anderen Seite eines solchen Parkstreifens stehen (wo es keine Markierung gibt)? Dadurch könnte aber ein später ankommendes Fahrzeug nicht in der Parkmarkierung stehen, da ansonsten die Fahrspur zu schmal wär mit 2 Metern.

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12306.08.2021 16:05:12
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von alewie):
Wieso nutze ich das VERKEHRT, wenn ich mich da anstelle und niemanden behindere?


Zitat (von alewie):
Dadurch könnte aber ein später ankommendes Fahrzeug nicht in der Parkmarkierung stehen,

Noch Fragen?


Du fügst zwei verschiedene Szenarien zusammen. BItte den Eingangsthread richtig lesen!!





-- Editiert von alewie am 07.08.2018 00:10

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich z.B. vor einer Parkstandsmarkierung parke, d.h. außerhalb, kann jedermann, wenn er es möchte, bei der Parkstandsmarkierung stehen bzw. einparken.


Dann darfst Du dort parken.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von alewie):
Frage: Muss man jetzt darin parken oder darf man auch außerhalb dieser Parkstreifen parken.


Ja, da darfst Du auch parken.

Zitat (von alewie):
Darf ich auch auf der anderen Seite eines solchen Parkstreifens stehen (wo es keine Markierung gibt)? Dadurch könnte aber ein später ankommendes Fahrzeug nicht in der Parkmarkierung stehen, da ansonsten die Fahrspur zu schmal wär mit 2 Metern.


Nein, da darfst Du nicht parken.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12306.08.2021 16:05:12
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 8x hilfreich)

Gilt das alles auch wenn die Parkstreifen nicht durch Markierungen, sondern mittels Schilder gekennzeichnet sind.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.257 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen