Berechtigung zur Akteneinsicht

5. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Qwert123456
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 15x hilfreich)
Berechtigung zur Akteneinsicht

Hallo,

nach einem Verkehrsunfall haben zwei Polizisten den Sachverhalt aufgenommen. Nun zwei Wochen später habe ich einen Anhörungsbogen in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung durch diesen Unfall bekommen. Da möchte ich mich natürlich vollständig dagegen wehren. Ich habe also Akteneinsicht beantragt, damit ich weiß, was die Polizisten aufgeschrieben haben. Gestern habe ich einen Brief bekommen, dass Akteneinsicht nur durch meinen Anwalt oder die Versicherung gewährt wird.

Stimmt das, dass ich mir einen Anwalt nehmen muss, obwohl ich mich einfach nur selbst dazu äußern möchte? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Kann mir jemand sagen, wo das steht?

Viele Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Qwert123456):
Gestern habe ich einen Brief bekommen, dass Akteneinsicht nur durch meinen Anwalt oder die Versicherung gewährt wird.

Dann würde ich mal freundlich zurückschreiben und fragen warum genau man sich nicht an die aus § 147 StPO resultierenden Pflichten halten möchte, oder ob man das erst vor Gericht erklären möchte nachdem ich als Beschuldigter auf Akteneinsicht geklagt habe.

Dann mal schauen was die antworten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Qwert123456
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann würde ich mal freundlich zurückschreiben und fragen warum genau man sich nicht an die aus § 147 StPO resultierenden Pflichten halten möchte


Geht es in dem § 147 IV StPO nicht nur um die Ermittlungsakte im Strafverfahren? Hier möchte ich doch aber Akteneinsicht in den Unfallbericht haben. Oder ist das dann die gleiche Akte?

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#3
 Von 
Qwert123456
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich wollt nochmal kurz nachfragen, ob § 47 StPO auf für einen Unfallbericht bei der Polizei gilt.

Viele Grüße und besten Dank schonmal!

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