Schriftsätze einreichen: wieviel Tage vor Verhandlung?

5. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
chess
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Schriftsätze einreichen: wieviel Tage vor Verhandlung?

Hey, gibt es eine Frist wieviele Tage/Wochen vor einer
Hauptverhandlung vom Kläger/Gegner noch
Schriftsätze/Beweise dem Gericht geschickt
werden können?

Reicht es diese Frist per
Fax einzuhalten oder zählt das Original per
Post inkl Kopie für Gegner?

Oder kann man theoreitsch noch am Tag der
Hauptverhandlung alles auf den Tisch legen
und es muss berücksichtigt werden?

Und: falls man sehr knapp ist: soll man es dann
nicht nur vorab per Fax dem Gericht senden, sondern
auch per Fax dem Gegner? damit dieser nicht erst
auf die Weiterleitung durch das Gericht warten
muss?

chess

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von chess):
gibt es eine Frist wieviele Tage/Wochen vor einer Hauptverhandlung vom Kläger/Gegner noch Schriftsätze/Beweise dem Gericht geschickt werden können?

Nein.



Zitat (von chess):
Oder kann man theoreitsch noch am Tag der
Hauptverhandlung alles auf den Tisch legen

Kann man.



Zitat (von chess):
und es muss berücksichtigt werden?

Nein, muss es nicht.

Ein verspätetes vorbringen kann einem gewaltig auf die Füße fallen.

Die Fristen für die Erwiderungen werden nicht umsonst gesetzt. Wenn man die nicht einhalten kann, sollte man
- mit ausreichender Begründung und rechtzeitig - eine Fristverlängerung beantragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von chess):
Oder kann man theoreitsch noch am Tag der
Hauptverhandlung alles auf den Tisch legen
und es muss berücksichtigt werden?


Erst vor ner Weile erlebt, daß der Richter mir bei Betreten des Gerichtssaals noch einen Schriftsatz der Gegenseite überreichte. Bevor ich was von "Schriftsatznachlaß" sagen konnte, meinte er schon (direkt vor dem Gegenanwalt) "Steht nichts Neues oder Relevantes drin, brauchen Sie sich nicht zu zu äußern". :D

-- Editiert von BigiBigiBigi am 07.08.2018 15:30

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