Inkasso Forderung ohne vorherige Rechnung/Mahnung an falschen Namen

4. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
alex-t
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Forderung ohne vorherige Rechnung/Mahnung an falschen Namen

Hallo liebe 123recht Forum,

ich habe heute einen Brief von einem Inkasso Unternehmen erhalten, in dem ich zur Zahlung von 285,11€ aufgefordert werden, ohne vorher eine Rechnung oder Mahnung erhalten zu haben.
Zahlungsgrund sind fast 3 alte Rechnungen meines Energieversorgers, welche ich nie erhalten habe.

Beim Schreiben des Inkassounternehmens ist in meinem Nachnamen ein falscher Buchstabe, vermutlich haben mich daher die anderen Rechnungen und Mahnung nicht erreicht. Beim Einzug wurde der vorläufige Vertrag zur Energieversorgung bei den Stadtwerken durch die Hausverwaltung abgeschlossen, sie hat den Namen wohl falsch übermittelt (im Mietvertrag steht der richtige). Ab dem 12.11.2015 begann dann die Stromversorgung durch Vattenfall, was ich durch einen Brief von Vattenfall belegen kann. Warum führen die Stadtwerke dann noch eine Rechnung vom 12.12.2015 auf?

Wie genau verhalte ich mich hier jetzt am besten? Wer ist Schuld an der Sache mit dem falschen Namen? Muss ich die Inkassogebühren überhaupt zahlen, wenn ein falscher Name angegeben ist? Muss ich überhaupt irgendwas zahlen wegen dem falschen Namen?

Ich hoffe hier kann mir damit jemand weiterhelfen. Danke im Vorraus!

Liebe Grüße

alex-t

-- Editiert von alex-t am 04.08.2018 16:38

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Warum führen die Stadtwerke dann noch eine Rechnung vom 12.12.2015 auf?

Meine Glaskugel ist leider in Wartung und vorübergehend außer Betrieb. Ist die Rechnung nur darauf datiert oder auch der abzurechnende Zeitraum?

Zitat:
Wie genau verhalte ich mich hier jetzt am besten?

Ich würde dem Inkasso schreiben, dass man zum angeblichen Vertragszeitpunkt einen anderen Versorger hatte und daher die Rechnung nicht nachvollziehen kann. Dass sie doch mal bitte einen Vertrag nachweisen sollen und zudem den Verzug nachweisen sollen und eine Vollmacht im Original vorlegen sollen. Ich würde denen schreiben, dass man zudem aufgrund des falschen Namens von einer Personenverwechslung ausgeht.

Nicht ausgeschlossen, dass es gar nichts mit dir zu tun hat.

Zitat:
Muss ich überhaupt irgendwas zahlen wegen dem falschen Namen?

Nicht Namen schließen Verträge, sondern Personen. Rechtschreibfehler sind also erst mal unerheblich für die Wirksamkeit eines Vertrages. Wichtig ist erst mal, ob es wirklich dein Zähler war und wirklich deine Wohnung. Zudem ist wichtig, wieso die trotz anderem Anbieter etwas abrechnen.

Die Unterlagen samt Rechnungen von Vattenfall hast du noch? Um im Streitfall zu beweisen, dass du einen anderen Anbieter für den Zeitraum bezahlt hast?

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#2
 Von 
alex-t
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Meine Glaskugel ist leider in Wartung und vorübergehend außer Betrieb. Ist die Rechnung nur darauf datiert oder auch der abzurechnende Zeitraum?

So ein Pech :D
Die Rechnung ist auf den Zeitpunkt datiert, den abzurechnenden Zeitraum kann ich dem Inkassoschreiben nicht entnehmen.

Zitat:
Ich würde dem Inkasso schreiben, dass man zum angeblichen Vertragszeitpunkt einen anderen Versorger hatte und daher die Rechnung nicht nachvollziehen kann.

Tut mir leid, habe mich da wohl etwas unklar ausgedrückt. Es geht nicht ausschließlich um diese Rechnung, auch um eine davor.
Ich schätze ich frage am besten poste ich mal die gesamte Liste der Forderungen und frage mal bei den Stadtwerken nach um welche Zeiträume es geht.

Zitat:
Die Unterlagen samt Rechnungen von Vattenfall hast du noch? Um im Streitfall zu beweisen, dass du einen anderen Anbieter für den Zeitraum bezahlt hast?

Ich habe zumindest ein Schreiben das belegt, dass der Lieferbeginn von Vattenfall am 12.11.2015 war. Am Montag könnte ich nachsehen ob ich noch mehr habe.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

OK, dann mal abwarten, was da genau gefordert wird. Du hast damals, also vor dem Lieferbeginn Vattenfall, die Stadtwerke aber bezahlt oder nicht? Sprich: Wäre die Forderung aus dieser Sicht logisch?

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#4
 Von 
alex-t
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, die Forderung wäre logisch, bisher habe ich nichts an die Stadtwerke gezahlt. Ist nach dem Wechsel zu Vattenfall wohl irgendwie untergegangen und nachdem ich keine Rechnung erhalten haben...

-- Editiert von alex-t am 06.08.2018 11:05

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dann würde ich die eigentliche Rechnung mal anfordern, um das zu prüfen. Mit dem Argument "bisher nicht erhalten und Verzug liegt auch keiner vor, daher die Inkassokosten nicht durchsetzbar und sofort zu streichen".
Dann wird das wohl so sein, dass es wirklich um den Zeitraum bis direkt vor den Wechsel geht. Die eigentliche Rechnung würde ich dann bezahlen. Inkassokosten mangels Verzug wie gesagt eher nicht.

Das mit dem falschen Buchstaben klingt aber eher merkwürdig. Denn so genau schauen Briefträger normalerweise nicht hin. Wie dem auch sei: Ich würde erst mal auf dem Standpunkt stehen, dass der Fehler nicht bei dir lag.

Signatur:

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#6
 Von 
alex-t
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

So, heute war ich mal bei den Stadtwerken und habe mir die Rechnung ausdrucken lassen.
Gefordert werden 160,88€ (exkl. Mahngebühr) für den Zeitraum vom 29.09.2015 - 19.11.2015 beim Gas und vom 29.09.2015 - 11.11.2015 beim Strom. Das geforderte ist also korrekt.
Die Mahngebühr soll ich auch noch zahlen, da es meine Pflicht gewesen wäre bei Nichterhalten einer Rechnung nachzufragen. Ist das so korrekt?

Den wahren Grund für das Nichterhalten kenne ich jetzt auch, auf der Rechnung stehen in der ersten Zeile noch die Namen meiner beiden Mitbewohner, allerdings in einen Namen zusammengemengt, ungefähr so:
Vorname1Nachname1 Vorname2Nachname2
Vorname3 Nachname3

Bei mir halt mit dem falschen Buchstaben im Nachnamen und die anderen Namen sind völlig falsch geschrieben, da ist ein Zusammenhang nur noch mit sehr viel Fantasie erkennbar.

-- Editiert von alex-t am 07.08.2018 19:28

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von alex-t):
da es meine Pflicht gewesen wäre bei Nichterhalten einer Rechnung nachzufragen.

Dafür wäre mir jetzt keine Rechtsgrundlage bekannt ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
alex-t
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich fand das auch etwas komisch, könnte mir aber auch vorstellen dass dem so ist, da sich sonst jeder aus Mahngebüren rausreden kann indem er einfach sagt er hätte keine Rechnung erhalten.

EDIT: Habe gerade gelesen dass in diesem Fall das Unternehmen mir beweisen müsste, dass ich die Rechnung erhalten habe, bevor sie Mahngebühren fordern können. Da es das nicht kann, werde ich wohl keine Mahn-/Inkassogebühren zahlen müssen.

Außerdem habe ich gelesen, dass Zahlungsforderungen nach 3 Jahren nach dem Ende des Jahres, indem sie ausgestellt wurden, verjähren. In meinem Fall wäre das ja dann 2019, richtig?
Nur war ich heute bei den Stadtwerken und habe mir unter Angabe meines richtigen Namens die alte Rechnung aushändigen lassen, auf ihr steht auch "bitte um Ausgleich bis 12.12.2015", Ausstellungsdatum ist der 26.11.2015. Bin mir nun nicht sicher, ob sich dadurch nicht die Verjährungsfrist verlängert hat.

Falls nicht: Ist es möglich das noch bis Ende des Jahres hinauszuzögern?

-- Editiert von alex-t am 07.08.2018 22:45

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von alex-t):
da sich sonst jeder aus Mahngebüren rausreden kann indem er einfach sagt er hätte keine Rechnung erhalten.

Das ist Standard.

Deshalb müsste es eine Rechtsgrundlage für die "Meldepflicht" geben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
alex-t
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Bump wegen EDIT in #8

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#11
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Nicht verjährt. Zählerstände prüfen, Hauptforderung zahlen, Inkasso zurückweisen.

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Die Mahngebühr soll ich auch noch zahlen

Mahngebühren sind keine Strafzahlung. Sie dürfen nur den direkt entstehenden Sachkosten entsprechen (Briefporto, Briefpapier...)
Nicht mal Personalkosten sind erlaubt. Insofern sind 120€ Mahngebühren u.ä. sowieso schon mal aus der Kategorie "frei erfunden".

Zitat:
Bei mir halt mit dem falschen Buchstaben im Nachnamen und die anderen Namen sind völlig falsch geschrieben, da ist ein Zusammenhang nur noch mit sehr viel Fantasie erkennbar.

Dann würde ich doch mal stark davon ausgehen, dass nicht du für dieses massive Problem verantwortlich ist. Ich würde erst mal argumentieren, dass der Energieversorger das einfach falsch in sein System eingetragen hat und somit das Nicht-Zustellungsproblem hausgemacht ist. Sollen die doch erst mal das Gegenteil beweisen.

Zitat:
EDIT: Habe gerade gelesen dass in diesem Fall das Unternehmen mir beweisen müsste, dass ich die Rechnung erhalten habe, bevor sie Mahngebühren fordern können. Da es das nicht kann, werde ich wohl keine Mahn-/Inkassogebühren zahlen müssen.

Korrekt.

Zitat:
Falls nicht: Ist es möglich das noch bis Ende des Jahres hinauszuzögern?

Unwahrscheinlich. Würde ich nicht drauf setzen. Zudem sind Mahnbescheid und Co. mit deutlichen Extrakosten verbunden. Hauptforderung bezahlen, Rest bestreiten.

Signatur:

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#13
 Von 
alex-t
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

So, fast einen Monat nachdem ich den Stadtwerken eine E-Mail geschrieben habe kam nun die Antwort per Post:
Ich muss nur den ursprünglichen Rechnungsbetrag bezahlen, alle Mahn- und Inkassogebühren entfallen!

Vielen Dank für eure Hilfe!

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#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung

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