Neue Zweitwohnung

30. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Hibernate
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 8x hilfreich)
Neue Zweitwohnung

Hallo,

ich möchte mir eine Zweitwohnung kaufen, und zwar die Nachbarwohnung, die gleich neben meiner liegt. Die wird demnächst frei, und da es mir zu eng wird, würde ich die gerne kaufen, denn ansonsten ist der Wohnungsmarkt leergeräumt. Da kriege ich fast nichts anderes.

Wie muss ich das mit dem GEZ-Betrag machen, wenn ich mir im August eine Zweitwohnung im gleichen Haus kaufe? Muss ich mich trotzdem anmelden und bezahlen, oder bin ich für diese neue Zweitwohnung schon befreit?

Gilt die Nachbarwohnung überhaupt als Zweitwohnung? Ich würde die Wohnung ja nicht vermieten, sondern selbst darin wohnen, sozusagen als Erweiterung zu meiner jetzigen Wohnung. Ich weiß aber nicht, ob das den Begriff Zweitwohnung überhaupt erfüllt.

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9 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17249x hilfreich)

Muss ich mich trotzdem anmelden und bezahlen, oder bin ich für diese neue Zweitwohnung schon befreit? Da die automatische Befreiung gesetzlich noch nicht geregelt ist, müssen Sie sich anmelden und bei der Gelegenheit die Befreiung beantragen.
Ich weiß aber nicht, ob das den Begriff Zweitwohnung überhaupt erfüllt. Ja sicher - es ging dem Verfassungsgericht darum, daß man privat nicht zwei Beiträge zahlt, schon weil sich nicht gleichzeitig in zwei Wohnungen aufhalten kann. Die räumliche Lage ist dafür nicht relevant.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Hibernate
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für die Auskunft.

Wie kann ich denn die Befreiung beantragen? Gibt es dazu ein Musterformular?

Wie stehen denn meine Chancen, dass die Befreiung durchgeht?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17249x hilfreich)

Wie kann ich denn die Befreiung beantragen? An den Beitragsservice schreiben.
Gibt es dazu ein Musterformular? Vermutlich noch nicht, aber bisher haben Sie die Wohnung ja auch nicht gekauft - schauen Sie dann vielleicht mal auf die Webseite vom Beitragsservice...
Wie stehen denn meine Chancen, dass die Befreiung durchgeht? Die Frage ist schon beantwortet.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hier noch der Link zum BS: https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/hinweise/bundesverfassungsgericht_rundfunkbeitrag_ist_verfassungsgemaess__beitragspflicht_fuer_zweitwohnungen_entfaellt/index_ger.html?highlight=zweit%C2%ADwohnung%20Zweitwohnung

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17249x hilfreich)

So, jetzt gibt es ein Formular: https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5814/Antrag_auf_Befreiung_von_der_Rundfunkbeitragspflicht_fuer_Ihre_Nebenwohnung_0121.pdf

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Hibernate
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank für den Link zum Formular. Ich muss bei diesem Formular noch eine Kopie der Bescheinigung der Meldebehörde beilegen, aus der Hauptwohnung und Nebenwohnung zu entnehmen sind. Mit der Meldebehörde ist die Einwohnermeldebehörde gemeint, oder? Wo bekommt man denn so eine Bescheinigung her? Von der Gemeindeverwaltung nehme ich an.

Wofür steht die Abkürzung TE? Falls ich damit gemeint bin: Ja, ich lebe alleine. Wäre es ein Unterschied, wenn ich in einer Partnerschaft leben würde?

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17249x hilfreich)

Mit der Meldebehörde ist die Einwohnermeldebehörde gemeint, oder? Wo bekommt man denn so eine Bescheinigung her? Daher, wo man sich auch anmeldet.
Wofür steht die Abkürzung TE? Threaderöffner.
Lebt der TE überhaupt alleine? Wer sagt denn, daß er das tun muß?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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