Vermächtnisse vs. Alleinerbin

26. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
sibo_nd
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)
Vermächtnisse vs. Alleinerbin

Guten Abend,

mir stellt sich folgende Frage bei vorliegenden Sachverhalt:

In dem Testament eines Erblassers ist folgender Satz zu finden: "Ich {...} setze meine Enkeltochter {...} als meine alleinige Erbin ein. Nachfolgende Vermächtnisse sollen aus dem zum Zeitpunkt meines Ablebens vorhanden Barvermögen sowie Bankguthaben erfüllt werden. ⅓ an {...}, ⅓ an {...} und das letzte Drittel an {...}.

Soweit - so klar.

Wie sieht es aber mit dem Geld aus, dass nach Eintritt des Todesfalls z.B. auf das Konto des Erblassers geht (z.B. Rückzahlungen, etc.)? Muss dieses auch aufgeteilt werden oder geht dies aufgrund der Tatsache, dass das Geld NACH dem Todeszeitpunkt eingegangen ist, an die Alleinerbin?


LG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Nachfolgende Vermächtnisse sollen aus dem zum Zeitpunkt meines Ablebens vorhanden Barvermögen sowie Bankguthaben erfüllt werden.


Das ist doch klar formuliert. Zahlungseingänge nach dem Tod gehen zu Gunsten der Erbin und Zahlungsausgänge zu Lasten der Erbin.

Beerdigungskosten u.ä. sind daher von der Erbin aus dem übrigen Nachlass zu bezahlen.

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#2
 Von 
Patience!
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 35x hilfreich)

wie sähe das bei der Formulierung

Zitat:
Der Erbe erhält das Sparbuch XY. Alles andere anfallende Barvermögen sowie Bankguthaben erhält V

aus?
wer erhält/zahlt da das, was nach dem Tod ein- oder ausgeht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sibo_nd
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von hh):


Das ist doch klar formuliert. Zahlungseingänge nach dem Tod gehen zu Gunsten der Erbin und Zahlungsausgänge zu Lasten der Erbin.

Beerdigungskosten u.ä. sind daher von der Erbin aus dem übrigen Nachlass zu bezahlen.



Für meine Auffassung ist das auch klar formuliert. Aber die Vermächtnisnehmer meinen etwas anderes daraus lesen zu können.

Bzgl. den Beerdigungskosten:
Der Erblasser hat ggü. der Erbin und den Vermächtnisnehmern erwähnt, dass die ausreichend Geld vorhanden ist, sodass die Beerdigung nach seinem Wunsch stattfinden kann und jeder dann noch genügend Geld bekommt. Ist die Bestattung auch in diesem Falle von der Erbin zu bezahlen oder aus dem Gesamtnachlass?

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#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Ich denke auch, dass das da oben klar genug formuliert ist.

Noch klarer ist allerdings der §1968 BGB formuliert:

Zitat:
Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.


Der Erbe hat also die Beerdigung aus der übrigen Erbmasse zu zahlen.
Lediglich wenn weniger als der Pflichtteil übrig bleiben würde, könnte man die Vermächtnisse ggf. kürzen.

0x Hilfreiche Antwort

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