Guten Abend,
mir stellt sich folgende Frage bei vorliegenden Sachverhalt:
In dem Testament eines Erblassers ist folgender Satz zu finden: "Ich {...} setze meine Enkeltochter {...} als meine alleinige Erbin ein. Nachfolgende Vermächtnisse sollen aus dem zum Zeitpunkt meines Ablebens vorhanden Barvermögen sowie Bankguthaben erfüllt werden. ⅓ an {...}, ⅓ an {...} und das letzte Drittel an {...}.
Soweit - so klar.
Wie sieht es aber mit dem Geld aus, dass nach Eintritt des Todesfalls z.B. auf das Konto des Erblassers geht (z.B. Rückzahlungen, etc.)? Muss dieses auch aufgeteilt werden oder geht dies aufgrund der Tatsache, dass das Geld NACH dem Todeszeitpunkt eingegangen ist, an die Alleinerbin?
LG
Vermächtnisse vs. Alleinerbin
26. Juli 2018
Thema abonnieren
Frage vom 26. Juli 2018 | 22:45
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 3x hilfreich)
Vermächtnisse vs. Alleinerbin
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. Juli 2018 | 12:29
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Nachfolgende Vermächtnisse sollen aus dem zum Zeitpunkt meines Ablebens vorhanden Barvermögen sowie Bankguthaben erfüllt werden.
Das ist doch klar formuliert. Zahlungseingänge nach dem Tod gehen zu Gunsten der Erbin und Zahlungsausgänge zu Lasten der Erbin.
Beerdigungskosten u.ä. sind daher von der Erbin aus dem übrigen Nachlass zu bezahlen.
#2
Antwort vom 27. Juli 2018 | 13:37
Von
Status: Schüler (150 Beiträge, 35x hilfreich)
wie sähe das bei der Formulierung
Zitat:Der Erbe erhält das Sparbuch XY. Alles andere anfallende Barvermögen sowie Bankguthaben erhält V
aus?
wer erhält/zahlt da das, was nach dem Tod ein- oder ausgeht?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 15. August 2018 | 18:30
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 3x hilfreich)
Zitat:
Das ist doch klar formuliert. Zahlungseingänge nach dem Tod gehen zu Gunsten der Erbin und Zahlungsausgänge zu Lasten der Erbin.
Beerdigungskosten u.ä. sind daher von der Erbin aus dem übrigen Nachlass zu bezahlen.
Für meine Auffassung ist das auch klar formuliert. Aber die Vermächtnisnehmer meinen etwas anderes daraus lesen zu können.
Bzgl. den Beerdigungskosten:
Der Erblasser hat ggü. der Erbin und den Vermächtnisnehmern erwähnt, dass die ausreichend Geld vorhanden ist, sodass die Beerdigung nach seinem Wunsch stattfinden kann und jeder dann noch genügend Geld bekommt. Ist die Bestattung auch in diesem Falle von der Erbin zu bezahlen oder aus dem Gesamtnachlass?
#4
Antwort vom 16. August 2018 | 12:44
Von
Status: Master (4244 Beiträge, 2420x hilfreich)
Ich denke auch, dass das da oben klar genug formuliert ist.
Noch klarer ist allerdings der §1968 BGB
formuliert:
Zitat:Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.
Der Erbe hat also die Beerdigung aus der übrigen Erbmasse zu zahlen.
Lediglich wenn weniger als der Pflichtteil übrig bleiben würde, könnte man die Vermächtnisse ggf. kürzen.
Und jetzt?
Schon
267.029
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten