Hallo,
Folgender fiktiver Fall:
Der Gläubiger stellt eine Rechnung mit MwST aus.
Ein Inkasso-Unternehmen (folgend IU) verlangt von einem Schuldner die Umsatzsteuer.
Person A las bei Verbraucherzentrale, dass ein IU keine UmSt verlangen darf, wenn diesen Mandant Rechnungen mit MwSt ausstellt.
Dies teilt Person dem IU mit. Das IU sagte darauf nur dass der Gläubiger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist und Person A die UmSt zahlen muss.
Wie sieht es rechtlich aus und was ist wenn Person A die UmSt nicht zahlt?
Inkasso und die Umsatzsteuer
19. Juli 2018
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Frage vom 19. Juli 2018 | 16:29
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso und die Umsatzsteuer
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#1
Antwort vom 19. Juli 2018 | 19:18
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Zitat:dass der Gläubiger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist
Und ist dem denn so? Denn das ist tatsächlich das entscheidende Kriterium. Welche Branche? Welche Unternehmensgröße?
#2
Antwort vom 20. Juli 2018 | 19:08
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Person A hat den Gläubiger angerufen und dies gefragt. Der Gläubiger sagte dass er vorsteuerabzugsberechtigt ist und er nicht wisse warum das Inkasso etwas anderes behauptet.
Der Gläubiger ist ein Tierbestattungsunternehmen.
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#3
Antwort vom 20. Juli 2018 | 22:14
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Zitat:Person A hat den Gläubiger angerufen und dies gefragt. Der Gläubiger sagte dass er vorsteuerabzugsberechtigt ist und er nicht wisse warum das Inkasso etwas anderes behauptet.
Ok, zweiter Grund für eine Strafanzeige.
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