Inkasso verweigert Nachweis über Strafanzeige + zu hohe Kosten? - nichtbezahlen folgen?

19. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Colorlife
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso verweigert Nachweis über Strafanzeige + zu hohe Kosten? - nichtbezahlen folgen?

Hallo,

folgender Fall:

ein Inkassounternehmen stellt gegen Person A Strafanzeige wegen Betrug.

(Gläubiger ist ein Unternehmen, welches die MwSt auf der Rechnung ausgewiesen hat, falls relevant)

Dafür werden 30€ zzgl Umsatzsteuer verlangt.

Weitere Kosten die Inkasso verlangt sind:
Hauptforderung (200€)
1,3 Bearbeitungsgebühr + Auslagenpauschale nach RGV zzgl. Umsatzsteuer
21€ zzgl Umsatzsteuer für 3 Mahnung per eMail

bereits gezahlt wurde:
Hauptforderung
ein Teil der Bearbeitungsgebühr + Auslagenpauschale
in den Überweisungen wurde dies so vermerkt, jedoch wurde es vom Inkassounternehmen ignoriert.

noch offen sind 118€

nach langem hin und her, sagte das Inkasso unternehmen er reduziert die Portokosten (was nach der Meinung von Person A nicht zulässig war zu erheben). Es müsste nur noch 100€ gezahlt werden und die Strafanzeige würde zurückgenommen werden.

ein paar eMails später sagte das Inkassounternehmen dass er weiter auf 90€ runter geht.

Person A verlangt weiterhin einen Nachweis über die entstandenen Kosten der Strafanzeige. Dies verweigert das Inkassounternehmen und droht mit gerichtlichen Schritten bei nicht bezahlen.

Das Inkassobüro teilt danach mit, dass diese aus Datenschutz gründen keinen Nachweis geben können und dass die Strafanzeigengebühr eine Pauschale
ist, die vom Mandanten in Vorleistung gegangen wäre.


Person A ist sich nun unsicher:
1. ob das Inkasso unternehmen überhaupt die Umsatzsteuer verlangen darf.
2. was passiert wenn Person A die 90€ abzüglich der StrA Gebühr gezahlt (insgesamt wären dann etwas über 90€ für Inkasso gezahlt worden). Was könnte im schlimmsten fall passieren?

Post vom Inkassobüro?

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5 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
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#2
 Von 
Colorlife
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

A wurde nicht von der Staatsanwaltschaft kontaktiert.

Es handelt sich um ein Größeres IU, ob Masseninkasso, kann A nicht beurteilen.

Aktueller Stand:
Der Gläubiger ist ein Tierbestattungsunternehmen. Das Inkasso teilte heute Person A mit, dass das Inkasso nun der Eigentümer der Asche ist und dass wenn Person A nicht alle Kosten zahlt (egal ob berechtigt oder nicht), er die Asche nicht übergeben wird. Frist ist Montag.
Aus Angst dass das Inkasso nun die Asche wirklich entsorgt, hat Person A heute alle kosten gezahlt. Kann Person A nun noch etwas machen? Z.b. Das Inkasso auffordern den Betrag zu zahlen, da Person A sonst das Inkasso bei DBIU und Verbraucherschutz meldet?
Zählt es nicht schon zu Erpressung was das Inkasso macht? Wäre eine Anzeige möglich?


Die kosten des Inkassos sind nun ca 150€

Unberechtigte Forderungen nach Auffassung von Person A:
- Umsatzsteuer (da Gläubiger Vorsteuerabzugsberechtigt)
- 28€ für eMail Mahnung (obwohl man eine Auslagenpauschale verlangte)
- 35€ für eine Strafanzeige



Anerkennen würde A nur:
Bearbeitungsgebühr 1,3
Auslagenpauschale
Zinsen

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Kann Person A nun noch etwas machen?

Ganz ehrlich? Nun, da man gezahlt hat, wird es schwer. Ich würde dennoch zur Polizei gehen, Strafanzeige. Das dürfte Nötigung sein. Und womöglich auch gewerblicher Betrug, denn eine eMail-Mahnung verursacht niemals 28€ Kosten. Zudem besteht der Verdacht, dass das Inkasso wegen der angeblichen eigenen Anzeige gelogen hat.

Ich schicke dir ansonsten mal eine PM.

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#4
 Von 
Colorlife
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

die Anzeige ging vom IU oder vom Gläubiger raus. Den Brief von der Polizei hat person A bereits erhalten.

-- Editiert von Colorlife am 25.07.2018 17:29

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Nun, dann hat das Inkasso diesbezüglich nicht gelogen. Bezahlen muss man das Inkasso aber für so etwas nicht. Zumal meiner Meinung nach einem Inkasso verboten ist, einen Gläubiger in Sachen einer Strafanzeige zu vertreten. Das fällt nicht in deren Aufgaben und ist Anwälten vorbehalten. Meine PM hast du erhalten?

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