Rücktritt vom Möbelkauf nach Lieferung - was ist mit Malerarbeiten?

19. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Neugierige_Frau
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Möbelkauf nach Lieferung - was ist mit Malerarbeiten?

Hallo zusammen,
es hat sich herausgestellt, dass gelieferte Ware nicht der schriflich vereinbarten geschuldeten Ware entspricht, wodurch ich wohl ein Rücktrittsrecht habe, wenn innerhalb einer von mir gesetzten Frist nicht die vertraglich vereinbarte Ware geliefert wird. Die Möbel wurden jedoch bereits an der Wand befestigt, wodurch nach Entfernung die Wand nicht mehr wie vor Vertragsabschluss aussehen wird, sondern schlechter. Wer hat die Kosten für den Maler zu tragen?
Vielen Dank schon mal für Ihre Antworten!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Neugierige_Frau):
Die Möbel wurden jedoch bereits an der Wand befestigt,



Warum konnte man erst nach Montage den Mangel erkennen?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
Neugierige_Frau
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe erst anschließend gemerkt, dass ein falsches Produkt geliefert wurde, weil ich ich nur noch an die Optionen und nicht an die Optik erinnert hatte. Erst als die Funktionen bei Gebrauch ausblieben, merkte ich es.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120353 Beiträge, 39879x hilfreich)

Warum wurden die Möbel an der Wand befestigt? Reine Vorsicht oder Vorschrift laut Aufbauanleitung?
Zustand der Wand?
Wann wurde der Anstrich dort erneuert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Neugierige_Frau
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Möbel wurden befestigt, weil es z. B. Hängeschränke sind.
Der Zustand ist super. Der Anstrich (spachteln, schleifen + streichen) wurde ca. 1 Woche vor Lieferung der Wand fertig gestellt.

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#5
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von Neugierige_Frau):
Die Möbel wurden jedoch bereits an der Wand befestigt, wodurch nach Entfernung die Wand nicht mehr wie vor Vertragsabschluss aussehen wird, sondern schlechter. Wer hat die Kosten für den Maler zu tragen?


Wenn "Schadensersatz STATT der Leistung" verlangt werden kann, dann käme Ersatz der (Mehr-)Kosten für eine anderweitige Ersatzbeschaffung in Betracht - und die Lochproblematik wäre hinfällig.

Anstelle von "Schadensersatz STATT der Leistung" können auch "vergebliche Aufwendungen" ersetzt verlangt werden, § 284 BGB :

"Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Gläubiger Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte, es sei denn, deren Zweck wäre auch ohne die Pflichtverletzung des Schuldners nicht erreicht worden."

Allerdings sollen ja nicht die Kosten für die (nutzlos gewordene) Wandbefestigung ersetzt werden.

Aber:

§ 439 BGB
"Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck ... an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen."

---> Der Verkäufer hätte die Kosten für den Abbau und den Neuaufbau zu ersetzen, wenn er nacherfüllt.

RK

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